Zwangsweise Behandlung mit Medikamenten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Herbert Kunst
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Zwangsweise Behandlung mit Medikamenten

Beitrag von Herbert Kunst » 27.03.2008, 10:33

Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch zwangsweisen - Behandlung mit Medikamenten zu unterziehen.

Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - OLG Dresden

Urteilsvorstellung unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 25&anz=679
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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