GOÄ-Reform - Stärkung der Sprech- & Zuwendungsmedizin

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GOÄ-Reform - Stärkung der Sprech- & Zuwendungsmedizin

Beitrag von Ärztliche Praxis » 23.02.2008, 08:24

BÄK hat neue Leistungsbeschreibungen fertig

Ärzte werden Gewinner der GOÄ-Reform
Der GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) hat die neuen Leistungsbeschreibungen für die gesamte konservative Medizin abgeschlossen. Hausärzte können sich freuen: Sprech- und Zuwendungsleistungen werden deutlich gestärkt. Nun sollen die Vergütungssätze festgelegt werden.

22.02.08 - "Wir wollen Abschläge bei den 'industriellen Laboren' mit ihren Großgeräten", sagte der Ausschussvorsitzende Dr. Franz Gadomski gegenüber ÄRZTLICHE PRAXIS. "Dort werden eine Vielzahl an Befunden auf einmal technisch erstellt, ohne dass viel geistiger Sprit eingesetzt werden muss." Mit dem so gesparten Geld sollen dann die Grundleistungen hochgefahren werden.

Zu diesem Zwecke sind die Leistungsbeschreibung für die private Krankenversicherung (PKV) modernisiert worden. Für Hausärzte ist das eine gute Nachricht, da sie ihre Beratungs- und Zuwendungszeiten mit dem neuen Katalog genauer erfassen und abrechnen können werden. "Wir wollten vor allem die sogenannten Ausschlussleistungen wie das EKG ändern, nach denen man die mündliche Beratung nicht mehr abrechnen kann" sagt Gadomski. In der neuen GOÄ soll Zuwendung tendenziell auch immer bezahlt werden.

Notlabor in der Praxis soll besser vergütet werden
Auch um das praxiseigene Akutlabor brauchen sie sich keine Sorgen zu machen: Im Gegensatz zu den Großlaboren soll es "angemessen vergütet" werden, wie Gadomski in Aussicht stellt.

Für die Vergütung hat der GOÄ nun einen eigenen Arbeitskreis eingerichtet. Momentan wird der tatsächliche Bedarf der Ärzte von externen Spezialisten ermittelt. Es geht laut Gadomski um 10,5 Milliarden Euro, die jährlich über die PKV verteilt werden. "Das sind 30 Prozent des ärztlichen Einkommens - also für viele Kollegen ein wichtiges Standbein."

Die Leistungsbeschreibungen für die operative Medizin sind entgegen anders lautenden Pressemeldungen noch nicht abgeschlossen, wie Gadomski der ÄP sagte.

Verhandlungen mit den Partnern stehen noch an
Ob die von der BÄK ausgearbeitete GOÄ letztlich wirklich alle Verbesserungen für die Ärzte bewirken wird, ist nicht hundertprozentig sicher. "Das kommt natürlich auf unsere Partner im System an, mit denen wir noch Verhandlungen führen müssen", sagt Gadomski.

Am Ende muss die GOÄ mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden. "Aber für den Fall, dass niemand unsere Vorschläge anerkennt, haben wir dann immerhin eine detaillierte Taxe, an der man unsere Vorstellungen genau ablesen kann."

chy

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 23.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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