Hallo Ihr!
Ich bin überprüft worden wegen der Pflegestufe und habe keine bekommen.
Allerdings werden mir dennoch 30 Minuten Bedarf täglich anerkannt - aber
nicht bezahlt!
Ich habe nun von einer Frau im Internet erfahren, daß sie dafür trotzdem
Zahlungen bekommt, weil diese 30 Minuten nun mal da sind! Sie bekommt dafür
ein persönliches Budget und zahlt davon Betreuung und Haushaltshilfe!
Da ich meinen Haushalt unmöglich bewältigen kann - und so die Wohnung
komplett verwahrlost, bräuchte auch ich eine Haushaltshilfe!
Wißt Ihr, oder könnt Ihr in Erfahrung bringen, ob es auch für mich so möglich ist?
Alles Liebe
Sylvia
Pflegestufe 0 - Haushaltshilfe vom Sozialamt?
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Pflegestufe 0 - Leistungen vom Sozialamt?
Hallo Sylvia,
wenn aufgrund einer MDK-Überprüfung eine Pflegestufe mangels zu geringer Zeitwerte nicht anerkannt werden konnte, ist zunächst an einen Widerspruch zu denken. Wurde die Einstufung korrekt vorgenommen?
Ohne Pflegestufe gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, Allerdings kann es bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen eine Leistungspflicht der Sozialhilfe gegeben. Die Sozialhilfe muss nämlich auch für Pflege- bzw. Haushaltshilfe aufkommen, die unterhalb der Pflegestufe 1 liegt. Man spricht dann von der sogenannten Pflegestufe 0.
Insoweit sollte beim zuständigen Sozialamt nachgefragt und ggf. ein entsprechender Leistungsantrag gestellt werden.
Gruß
Herbert Kunst
wenn aufgrund einer MDK-Überprüfung eine Pflegestufe mangels zu geringer Zeitwerte nicht anerkannt werden konnte, ist zunächst an einen Widerspruch zu denken. Wurde die Einstufung korrekt vorgenommen?
Ohne Pflegestufe gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, Allerdings kann es bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen eine Leistungspflicht der Sozialhilfe gegeben. Die Sozialhilfe muss nämlich auch für Pflege- bzw. Haushaltshilfe aufkommen, die unterhalb der Pflegestufe 1 liegt. Man spricht dann von der sogenannten Pflegestufe 0.
Insoweit sollte beim zuständigen Sozialamt nachgefragt und ggf. ein entsprechender Leistungsantrag gestellt werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Anträg beim jetzigen Sozialleistungsträger stellen
Hallo Sylvia,empathy hat geschrieben: ..... Ich habe Widerspruch eingelegt - es fehlt halt die körperliche Pflege - so wurde auch der Widerspruch abgelehnt! - Ich bekomme keine Sozialhilfe, sondern 70% Opferentschädigung und ergänzende Kriegsopferfürsorge! - Bin ich da denn dann richtig? ...
leider ist die Pflegeversicherung nur auf körperliche Defizite ausgerichtet. Daher stehen manche Personen ohne Hilfe da. In Ausnahmefällen tritt dann die Sozialhilfe - allerdings nur nachrangig - ein.
Ob Leistungsansprüche anderer Art bestehen, ist, da die entsprechende Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen nicht bekannt sind, schwierig zu beurteilen.
Um aber nichts zu versäumen, rege ich schlicht an: Schriftlichen Antrag auf Gewährung einer Haushaltshilfe beim Leistungsträger für die Versorgungsansprüche stellen und Bescheid abwarten. Damit kann man nichts falsch machen. Dem Antrag müsste natürlich eine Beschreibung der Hilfenotwendigkeiten angefügt werden.
Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. - http://www.pflege-shv.de - tritt übrigens dafür ein, die allein auf körperliche Defizite abgestellte Pflegeversicherung grundlegend zu reformieren. Leider sind die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung diesbezüglich völlig unzureichend:
viewtopic.php?t=7172
viewtopic.php?t=6513
Gruß
Herbert Kunst
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