Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag
Beim Beauftragen eines ambulanten Pflegedienstes haben Verbraucher einen Anspruch darauf, unverzüglich einen Pflegevertrag ausgehändigt zu bekommen.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=365999
Quelle: General-Anzeiger
Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag
Moderator: WernerSchell