Österreich - Gesetz zur Patientenverfügung
Moderator: WernerSchell
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Österreich - Gesetz zur Patientenverfügung
Österreich: Regierung will Gesetz zur Patientenverfügung
Donnerstag, 2. Februar 2006
Wien - Österreichs Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt. Damit werde es künftig klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablehnung bestimmter medizinischer Maßnahmen am Lebensende geben, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am Donnerstag in Wien. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Verfügung soll die medizinische Behandlung von Patienten für den Fall regeln, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Das Gesetz sieht eine jeweils fünfjährige Gültigkeit der Erklärung vor, die schriftlich vor einem Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt werden muss. Sie kann von den Betreffenden jederzeit widerrufen werden.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22978
Donnerstag, 2. Februar 2006
Wien - Österreichs Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt. Damit werde es künftig klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablehnung bestimmter medizinischer Maßnahmen am Lebensende geben, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am Donnerstag in Wien. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Verfügung soll die medizinische Behandlung von Patienten für den Fall regeln, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Das Gesetz sieht eine jeweils fünfjährige Gültigkeit der Erklärung vor, die schriftlich vor einem Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt werden muss. Sie kann von den Betreffenden jederzeit widerrufen werden.
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ALfA-Newsletter
Gesetzesentwurf zu Patientenverfuegungen
Oesterreich: Regierung legt Gesetzentwurf zu Patientenverfuegungen vor
Wien (ALfA). Oesterreichs Regierung hat am 2. Februar 2006 einen Gesetzesentwurf zu Patientenverfuegungen vorgelegt. Damit werde es kuenftig nach Aussage von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat klare rechtliche Rahmenbedingungen fuer die Ablehnung bestimmter medizinischer Massnahmen am Lebensende geben fuer den Fall, dass sich Patienten nicht mehr selbst aeussern koennen. Dies berichteten das „Deutsche Aerzteblatt“ sowie die „Salzburger Nachrichten“ in den Online-Ausgaben vom selben Tag.
Der Gesetzentwurf sieht eine jeweils fuenfjaehrige Gueltigkeit der Erklaerung vor, die schriftlich vor einem Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt werden muss, jedoch von den Betreffenden jederzeit widerrufen werden kann. Unterschieden werden soll laut Vorlage auch zwischen der "verbindlichen" und der "beachtlichen" Patientenverfuegung. Fuer eine verbindliche Verfuegung ist volle Einsichts- und Urteilsfaehigkeit noetig. Minderjaehrige oder Personen unter Vormundschaft koennen keine rechtsgueltige Patientenverfuegung verfassen. Vorgeschrieben wird auch eine umfassende Pflichtberatung durch den behandelnden Arzt. Wenn diese Formalien nicht eingehalten werden, sollen entsprechende Patientenaeusserungen lediglich eine „Orientierungshilfe bei der Ermittlung des mutmasslichen Patientenwillens“ sein. Patienten sollen sich in der Verfuegung auch bewusst gegen bestimmte, auch lebensverlaengernde Therapien entscheiden koennen. Eine bestimmte Behandlung kann man sich jedoch nicht wuenschen. Der Entwurf des Patientenverfuegungsgesetzes aendere laut Pressemitteilung des oesterreichischen Bundesministeriums fuer Gesundheit und Frauen vom 3. Februar 2006 nichts an strafrechtlichen Verboten einer Mitwirkung am Selbstmord sowie der Toetung auf Verlangen. Die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ bleibe verboten.
Rauch-Kallat habe laut „Deutschem Aerzteblatt“ das geplante Gesetz als wichtigen Schritt zur Staerkung der Patientenrechte sowie zur Absicherung fuer Aerzte bezeichnet. Das Spannungsverhaeltnis zwischen der Selbstbestimmung von Patienten und dem Verbot der aktiven Sterbehilfe werde nach Meinung der Minister „bestmoeglich“ geloest. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und unter Einbeziehung der oesterreichischen Bioethikkommission, der Hospizbewegung, Aerzteorganisationen sowie der Kirchen erarbeitet. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des oesterreichischen Bundesministeriums fuer Gesundheit und Frauen vom 3. Februar 2006
4 Seiten im PDF-Format
http://wwwuser.gwdg.de/~ukee/BM-presseinformation.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 05/06 vom 03.02.2006
Wien (ALfA). Oesterreichs Regierung hat am 2. Februar 2006 einen Gesetzesentwurf zu Patientenverfuegungen vorgelegt. Damit werde es kuenftig nach Aussage von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat klare rechtliche Rahmenbedingungen fuer die Ablehnung bestimmter medizinischer Massnahmen am Lebensende geben fuer den Fall, dass sich Patienten nicht mehr selbst aeussern koennen. Dies berichteten das „Deutsche Aerzteblatt“ sowie die „Salzburger Nachrichten“ in den Online-Ausgaben vom selben Tag.
Der Gesetzentwurf sieht eine jeweils fuenfjaehrige Gueltigkeit der Erklaerung vor, die schriftlich vor einem Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt werden muss, jedoch von den Betreffenden jederzeit widerrufen werden kann. Unterschieden werden soll laut Vorlage auch zwischen der "verbindlichen" und der "beachtlichen" Patientenverfuegung. Fuer eine verbindliche Verfuegung ist volle Einsichts- und Urteilsfaehigkeit noetig. Minderjaehrige oder Personen unter Vormundschaft koennen keine rechtsgueltige Patientenverfuegung verfassen. Vorgeschrieben wird auch eine umfassende Pflichtberatung durch den behandelnden Arzt. Wenn diese Formalien nicht eingehalten werden, sollen entsprechende Patientenaeusserungen lediglich eine „Orientierungshilfe bei der Ermittlung des mutmasslichen Patientenwillens“ sein. Patienten sollen sich in der Verfuegung auch bewusst gegen bestimmte, auch lebensverlaengernde Therapien entscheiden koennen. Eine bestimmte Behandlung kann man sich jedoch nicht wuenschen. Der Entwurf des Patientenverfuegungsgesetzes aendere laut Pressemitteilung des oesterreichischen Bundesministeriums fuer Gesundheit und Frauen vom 3. Februar 2006 nichts an strafrechtlichen Verboten einer Mitwirkung am Selbstmord sowie der Toetung auf Verlangen. Die sogenannte „aktive Sterbehilfe“ bleibe verboten.
Rauch-Kallat habe laut „Deutschem Aerzteblatt“ das geplante Gesetz als wichtigen Schritt zur Staerkung der Patientenrechte sowie zur Absicherung fuer Aerzte bezeichnet. Das Spannungsverhaeltnis zwischen der Selbstbestimmung von Patienten und dem Verbot der aktiven Sterbehilfe werde nach Meinung der Minister „bestmoeglich“ geloest. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und unter Einbeziehung der oesterreichischen Bioethikkommission, der Hospizbewegung, Aerzteorganisationen sowie der Kirchen erarbeitet. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des oesterreichischen Bundesministeriums fuer Gesundheit und Frauen vom 3. Februar 2006
4 Seiten im PDF-Format
http://wwwuser.gwdg.de/~ukee/BM-presseinformation.pdf
Quelle: ALfA-Newsletter 05/06 vom 03.02.2006
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Claer
Patientenverfügung - Der österreichische Weg - nein!
Patientenverfügung - Der österreichische Weg ist hoffentlich kein Vorbild für die BRD. Das Gesetz ist hinsichtlich der Patienten-Selbstbestimmung zu einschränkend und zu kompliziert. Die Beurkundungsauflagen sind im Übrigen kostenträchtig und nicht akzetabel.
Claer
Claer
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H.P.
Einheitliches Formular für Patientenverfügungen
Einheitliches Formular für Patientenverfügungen
Erstmals gibt es in Österreich ein einheitliches Formular für Patientenverfügungen. Dies berichtet Radio Vatikan (29.7.2006). Jeder Mensch habe damit die Möglichkeit, unkompliziert Wünsche und Präferenzen für jene Zeit deutlich zu machen, in der er selbst nicht mehr entscheiden kann, so Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat gestern in einer Mitteilung. Rauch-Kallat empfahl allen, die eine verbindliche Patientenverfügung ins Auge fassen, zuallererst das Gespräch mit Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen zu suchen und sich ausführlich beim Patientenanwalt oder dem Dachverband "Hospiz Österreich" beraten zu lassen. In der Kirche, so Radio Vatikan weiter, sind Patientenverfügungen zum Teil umstritten.
Erstmals gibt es in Österreich ein einheitliches Formular für Patientenverfügungen. Dies berichtet Radio Vatikan (29.7.2006). Jeder Mensch habe damit die Möglichkeit, unkompliziert Wünsche und Präferenzen für jene Zeit deutlich zu machen, in der er selbst nicht mehr entscheiden kann, so Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat gestern in einer Mitteilung. Rauch-Kallat empfahl allen, die eine verbindliche Patientenverfügung ins Auge fassen, zuallererst das Gespräch mit Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen zu suchen und sich ausführlich beim Patientenanwalt oder dem Dachverband "Hospiz Österreich" beraten zu lassen. In der Kirche, so Radio Vatikan weiter, sind Patientenverfügungen zum Teil umstritten.
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Pat.Verf. Newsletter
Geldbeschaffung für Juristen: Teurer letzter Wille in Österr
Geldbeschaffung für Juristen: Teurer letzter Wille in Österreich
Nicht einmal ein halbes Jahr ist das neue Patientenverfügungsgesetz in Österreich in Kraft. Kritiker sagen, es hätte die Erklärung des letzten Willens unnötig verteuert: bis zu 500 Euro für eine Verfügung, die nur 5 Jahre gültig sein soll und dann erneut dieselben Kosten verursacht:
http://steiermark.orf.at/stories/143591/
Ein weiterer Vorwurf: Alles hätte sich verkompliziert. Denn jede verbindlich abgelehnte Behandlung muss ganz konkret beschrieben werden und in Anwesenheit eines Notars, Rechtsanwalts oder Mitarbeiters einer Patientenberatungsstelle ("Patientenanwaltschaft") verfasst sein. Zudem ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch zwingend.
Der Hausarzt und Bezirksärztevertreter Christoph Fürthauer bemängelte jetzt auf einer Tagung, er könne dies gar nicht leisten:
"Ganz ehrlich gesagt, bin ich mit diesem Gesetz nicht glücklich. Ich glaube, dass es die Sache für den einzelnen Betroffenen massiv verkompliziert. Ich selbst fühle mich jedenfalls derzeit nicht in der Lage, einen Patienten wirklich ausreichend zu beraten und zu informieren", sagte Fürthhauer.
Wegen der enormen rechtlichen und meist auch finanziellen Hürden für eine verbindliche Patientenverfügung haben sich in Salzburg bisher erst ein knappes Dutzend Menschen zu einer solchen entschlossen, wie orf / Salzburg berichtet.
- - -
Im angeschlossenen Forum scheint man sich weitgehend einig über eine von Juristen für Juristen ausgedachte „Frechheit“:
<< Von: durchdenkerin
... Warum hier eine Zwangsverpflichtung, um die Notare zu beschäftigen und zu bezahlen? Und diese notarielle Patientenverfügung ist nur auf 5 Jahre befristet - ein (vorsichtiger) 60-Jähriger kommt auf diese Weise mit der Zeit auf eine ganz schöne Summe - bis zu einem möglichen Tod mit 95. Was sich die Politiker hier ausgedacht haben, ist eine Frechheit.
Von: luaginsland
Ausgedacht haben sich das Juristen, beschlossen haben es PolitikerInnen, zahlen darf konsequenterweise das diese PolitikerInnen wählende Stimmvieh
Von: xy99
Frechheit - Dieses Gesetz ist nichts anderes als eine Geldbeschaffung für Anwälte. Wozu brauche ich eine Rechtsberatung um eine Verfügung über medizinische Dinge auszufüllen? Leben oder Sterben. Behandeln oder nicht. Angelegenheiten die man mit einem Arzt besprechen sollte, nicht mit dem Anwalt. >>
Quelle: http://salzburg.orf.at/stories/146388/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER, 28.10.2006
Nicht einmal ein halbes Jahr ist das neue Patientenverfügungsgesetz in Österreich in Kraft. Kritiker sagen, es hätte die Erklärung des letzten Willens unnötig verteuert: bis zu 500 Euro für eine Verfügung, die nur 5 Jahre gültig sein soll und dann erneut dieselben Kosten verursacht:
http://steiermark.orf.at/stories/143591/
Ein weiterer Vorwurf: Alles hätte sich verkompliziert. Denn jede verbindlich abgelehnte Behandlung muss ganz konkret beschrieben werden und in Anwesenheit eines Notars, Rechtsanwalts oder Mitarbeiters einer Patientenberatungsstelle ("Patientenanwaltschaft") verfasst sein. Zudem ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch zwingend.
Der Hausarzt und Bezirksärztevertreter Christoph Fürthauer bemängelte jetzt auf einer Tagung, er könne dies gar nicht leisten:
"Ganz ehrlich gesagt, bin ich mit diesem Gesetz nicht glücklich. Ich glaube, dass es die Sache für den einzelnen Betroffenen massiv verkompliziert. Ich selbst fühle mich jedenfalls derzeit nicht in der Lage, einen Patienten wirklich ausreichend zu beraten und zu informieren", sagte Fürthhauer.
Wegen der enormen rechtlichen und meist auch finanziellen Hürden für eine verbindliche Patientenverfügung haben sich in Salzburg bisher erst ein knappes Dutzend Menschen zu einer solchen entschlossen, wie orf / Salzburg berichtet.
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Im angeschlossenen Forum scheint man sich weitgehend einig über eine von Juristen für Juristen ausgedachte „Frechheit“:
<< Von: durchdenkerin
... Warum hier eine Zwangsverpflichtung, um die Notare zu beschäftigen und zu bezahlen? Und diese notarielle Patientenverfügung ist nur auf 5 Jahre befristet - ein (vorsichtiger) 60-Jähriger kommt auf diese Weise mit der Zeit auf eine ganz schöne Summe - bis zu einem möglichen Tod mit 95. Was sich die Politiker hier ausgedacht haben, ist eine Frechheit.
Von: luaginsland
Ausgedacht haben sich das Juristen, beschlossen haben es PolitikerInnen, zahlen darf konsequenterweise das diese PolitikerInnen wählende Stimmvieh
Von: xy99
Frechheit - Dieses Gesetz ist nichts anderes als eine Geldbeschaffung für Anwälte. Wozu brauche ich eine Rechtsberatung um eine Verfügung über medizinische Dinge auszufüllen? Leben oder Sterben. Behandeln oder nicht. Angelegenheiten die man mit einem Arzt besprechen sollte, nicht mit dem Anwalt. >>
Quelle: http://salzburg.orf.at/stories/146388/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER, 28.10.2006
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ORF.at
Patientenverfügung: Bisher wenig Anfragen
Patientenverfügung: Bisher wenig Anfragen
Seit 1. Juni 2006 hat ein Patient in Österreich die Möglichkeit, in Form einer Patientenverfügung eine schriftliche Willenserklärung abzugeben, welche Behandlung er im Ernstfall ablehnt. In Vorarlberg hat es noch wenig Anfragen gegeben.
Zwei Formen von Patientenverfügungen
In Vorarlberg hat es nach Angaben von Parientenanwalt Alexander Wolf bisher wenig Anfragen gegeben.
...
Weiter unter
http://vorarlberg.orf.at/stories/154491/
Seit 1. Juni 2006 hat ein Patient in Österreich die Möglichkeit, in Form einer Patientenverfügung eine schriftliche Willenserklärung abzugeben, welche Behandlung er im Ernstfall ablehnt. In Vorarlberg hat es noch wenig Anfragen gegeben.
Zwei Formen von Patientenverfügungen
In Vorarlberg hat es nach Angaben von Parientenanwalt Alexander Wolf bisher wenig Anfragen gegeben.
...
Weiter unter
http://vorarlberg.orf.at/stories/154491/
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Monica
Österreichische Regelung kompliziert
Hoffentlich bleibt uns in Deutschland die komplizierte österreichische Regelung zur Erstellung einer Patietenverfügung erspart!
Lb. Grüße
Moni
Lb. Grüße
Moni
Patientenverfügung wird kaum genützt
Gesundheit
Patientenverfügung wird kaum genützt
Ö1 Morgenjournal - Eveline Schütz Seit mehr als einem Jahr gibt es in Österreich die Patientenverfügung. Durch sie können Menschen verbindend festschreiben, welche lebenserhaltenden Maßnahmen sie keinesfalls wollen, wenn sie je in die Situation kommen, selbst keine bewussten Entscheidungen mehr treffen zu können. ...
http://oe1.orf.at/inforadio/81228.html?filter=3
Patientenverfügung wird kaum genützt
Ö1 Morgenjournal - Eveline Schütz Seit mehr als einem Jahr gibt es in Österreich die Patientenverfügung. Durch sie können Menschen verbindend festschreiben, welche lebenserhaltenden Maßnahmen sie keinesfalls wollen, wenn sie je in die Situation kommen, selbst keine bewussten Entscheidungen mehr treffen zu können. ...
http://oe1.orf.at/inforadio/81228.html?filter=3
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Herbert Kunst
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Gesetz zur Patientenverfügung - einfach gestalten!
Wie schon hier ausgeführt wurde, ist das österreichische Gesetz zur Patientenverfügung zu kompliziert und zu teuer in der Nutzung. Es war daher zu erwarten, dass die Menschen von diesem komplizierten Gesetzespapier kaum Gebrauch machen.
Das mag eine Lehre für den Deutschen Bundestag sein: Wenn Gesetz zur Patientenverfügung, dann einfach ausgestalten. Die verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmung verträgt ohnehin keine einschränkenden Regelungen, so, wie sie z.B. der Bosbach-Entwurf vorsieht. Kommt es zu wesentlichen Einschränkungen, wird es Streit bis zum Bundesverfassungsgericht geben. Das sollte uns aber erspart bleiben!
Gruß
Herbert Kunst
Das mag eine Lehre für den Deutschen Bundestag sein: Wenn Gesetz zur Patientenverfügung, dann einfach ausgestalten. Die verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmung verträgt ohnehin keine einschränkenden Regelungen, so, wie sie z.B. der Bosbach-Entwurf vorsieht. Kommt es zu wesentlichen Einschränkungen, wird es Streit bis zum Bundesverfassungsgericht geben. Das sollte uns aber erspart bleiben!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Studie zeigt geringe Akzeptanz der Patientenverfuegung
Oesterreich: Studie zeigt geringe Akzeptanz der Patientenverfuegung
Wien (ALfA). Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfuegungsgesetzes (PatVG) in Oesterreich haben weniger als vier Prozent der Bevoelkerung dieses Instrument in Anspruch genommen. Nur ein Prozent der Bevoelkerung hat eine "verbindliche" Patientenverfuegung verfasst und rund 2,5 Prozent nur eine so genannte "beachtliche" - d.h. eine gesetzlich nicht bindende - Patientenverfuegung. Dies ist das Ergebnis einer kuerzlich veroeffentlichten empirischen Studie des Wiener Instituts fuer Ethik und Recht in der Medizin, die im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit durchgefuehrt wurde und auf die nun das Institut fuer medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) unter http://www.imabe.org/ hingewiesen hat. Die Patientenverfuegung sei bislang nur fuer eine kleine Gruppe von Personen relevant, sie werde vor allem fuer Sondersituationen und nicht als allgemeines Vorsorgeinstrument genutzt, stellen die Autoren fest. Dass die ernuechternde Datenlage auf eine schwache Akzeptanz und ein geringes Interesse an der Patientenverfuegung in Oesterreich hindeutet, wollen sie aber nicht gelten lassen. Es muesse mehr diskutiert werden, um "den Prozess des Umdenkens voranzubringen", denn das PatVG stelle laut Studie "einen wichtigen Schritt dar, die Patientenautonomie zu stuetzen."
Genau dies darf aus mehreren Gruenden bezweifelt werden, entgegnet IMABE-Geschaeftsfuehrer Enrique Prat in einer Mitteilung des Instituts. Zum einen relativiere sich die Verbindlichkeit einer Vorausverfuegung fuer einen spaeteren Zeitpunkt aus anthropologischer und ethischer Sicht. Die Faehigkeit zur antizipierenden Entscheidung ueber Leben und Tod habe Grenzen. In der tatsaechlichen Entscheidungssituation wuerden andere Wertungen vorgenommen. "Wie oft wurden Aerzte und Pflegepersonal von der Leichtigkeit ueberrascht, mit der ein Patient beim Eintreten des Ernstfalls seine oft wiederholten Wuensche krass revidiert. Wie anders klingen dann die Worte der Patientenaufklaerung, und wie schnell aendert sich die Stimmungs- und Einsichtslage", gab Prat zu bedenken.
Patientenverfuegungen koennen vor allem fuer jene Patienten nuetzlich sein, die sozial isoliert sind und kein Vertrauensverhaeltnis zu einem Arzt haben bzw. fuerchten, dass sie in der Isolation ernsthaft krank werden, so Prat. Fuer das Gros der Patienten seien jedoch andere Parameter wichtig, wie auch eine im Campus-Verlag 2006 veroeffentlichte Studie von Stefan Sahm mit dem Titel "Sterbebegleitung und Patientenverfuegung - Aerztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht", zeigt. Alternative Konzepte seien notwendig, um "das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versoehnen". Statt die Notwendigkeit zu betonen, eine Patientenverfuegung zu verfassen, waere einer grossen Mehrheit der Patienten mit einer vorausschauenden und umfassenden Planung der Versorgung fuer das Lebensende mehr geholfen. "Dass die Patientenverfuegung weder in Oesterreich noch in anderen Laendern auf Gegenliebe stoesst, sollte ernster genommen werden und den Weg fuer Alternativloesungen bereiten", so Prats Folgerung.
Weitere Informationen:
Studie ueber die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfuegungs-Gesetzes (PatVG)
Studie im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit Oesterreich
90 Seiten, Endbericht Dezember 2009 im PDF-Format
http://tinyurl.com/endbericht-patvg-2009-pdf
Drei Jahre Patientenverfuegungsgesetz in Oesterreich: a bisserl bewaehrt?
Von Oliver Tolmein
Bei bioethischen Entscheidungen ist offensichtlich, was, vielleicht in abgemilderter Form, auch fuer bildungspolitische Kontroversen oder Auseinandersetzungen ueber Innere Sicherheit und Freiheit (werde sie nun am Hindukusch verteidigt oder sonstwo) gilt:
FAZ.NET Blog Biopolitik 30.12.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... aehrt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Wien (ALfA). Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfuegungsgesetzes (PatVG) in Oesterreich haben weniger als vier Prozent der Bevoelkerung dieses Instrument in Anspruch genommen. Nur ein Prozent der Bevoelkerung hat eine "verbindliche" Patientenverfuegung verfasst und rund 2,5 Prozent nur eine so genannte "beachtliche" - d.h. eine gesetzlich nicht bindende - Patientenverfuegung. Dies ist das Ergebnis einer kuerzlich veroeffentlichten empirischen Studie des Wiener Instituts fuer Ethik und Recht in der Medizin, die im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit durchgefuehrt wurde und auf die nun das Institut fuer medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) unter http://www.imabe.org/ hingewiesen hat. Die Patientenverfuegung sei bislang nur fuer eine kleine Gruppe von Personen relevant, sie werde vor allem fuer Sondersituationen und nicht als allgemeines Vorsorgeinstrument genutzt, stellen die Autoren fest. Dass die ernuechternde Datenlage auf eine schwache Akzeptanz und ein geringes Interesse an der Patientenverfuegung in Oesterreich hindeutet, wollen sie aber nicht gelten lassen. Es muesse mehr diskutiert werden, um "den Prozess des Umdenkens voranzubringen", denn das PatVG stelle laut Studie "einen wichtigen Schritt dar, die Patientenautonomie zu stuetzen."
Genau dies darf aus mehreren Gruenden bezweifelt werden, entgegnet IMABE-Geschaeftsfuehrer Enrique Prat in einer Mitteilung des Instituts. Zum einen relativiere sich die Verbindlichkeit einer Vorausverfuegung fuer einen spaeteren Zeitpunkt aus anthropologischer und ethischer Sicht. Die Faehigkeit zur antizipierenden Entscheidung ueber Leben und Tod habe Grenzen. In der tatsaechlichen Entscheidungssituation wuerden andere Wertungen vorgenommen. "Wie oft wurden Aerzte und Pflegepersonal von der Leichtigkeit ueberrascht, mit der ein Patient beim Eintreten des Ernstfalls seine oft wiederholten Wuensche krass revidiert. Wie anders klingen dann die Worte der Patientenaufklaerung, und wie schnell aendert sich die Stimmungs- und Einsichtslage", gab Prat zu bedenken.
Patientenverfuegungen koennen vor allem fuer jene Patienten nuetzlich sein, die sozial isoliert sind und kein Vertrauensverhaeltnis zu einem Arzt haben bzw. fuerchten, dass sie in der Isolation ernsthaft krank werden, so Prat. Fuer das Gros der Patienten seien jedoch andere Parameter wichtig, wie auch eine im Campus-Verlag 2006 veroeffentlichte Studie von Stefan Sahm mit dem Titel "Sterbebegleitung und Patientenverfuegung - Aerztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht", zeigt. Alternative Konzepte seien notwendig, um "das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versoehnen". Statt die Notwendigkeit zu betonen, eine Patientenverfuegung zu verfassen, waere einer grossen Mehrheit der Patienten mit einer vorausschauenden und umfassenden Planung der Versorgung fuer das Lebensende mehr geholfen. "Dass die Patientenverfuegung weder in Oesterreich noch in anderen Laendern auf Gegenliebe stoesst, sollte ernster genommen werden und den Weg fuer Alternativloesungen bereiten", so Prats Folgerung.
Weitere Informationen:
Studie ueber die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfuegungs-Gesetzes (PatVG)
Studie im Auftrag des Bundesministeriums fuer Gesundheit Oesterreich
90 Seiten, Endbericht Dezember 2009 im PDF-Format
http://tinyurl.com/endbericht-patvg-2009-pdf
Drei Jahre Patientenverfuegungsgesetz in Oesterreich: a bisserl bewaehrt?
Von Oliver Tolmein
Bei bioethischen Entscheidungen ist offensichtlich, was, vielleicht in abgemilderter Form, auch fuer bildungspolitische Kontroversen oder Auseinandersetzungen ueber Innere Sicherheit und Freiheit (werde sie nun am Hindukusch verteidigt oder sonstwo) gilt:
FAZ.NET Blog Biopolitik 30.12.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... aehrt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Österreichisch: Patietenverfügung mit vielen Anforderungen
Die österreichische Regelung zur Patietenverfügung ist überfrachtet mit formalen Anforderungen, so dass bereits im Vorfeld gewarnt wurde. Wenn die Akzeptanz erhöht werden soll, müsste man formell "abspecken".
R.H.
R.H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!