Gewalttätige Angehörige in der ambulanten Pflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Maja2003
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Gewalttätige Angehörige in der ambulanten Pflege

Beitrag von Maja2003 » 30.08.2007, 14:46

Folgendes Problem:
90 jährige alte Dame, für ihr Alter eine gute Auffassungsgabe, körperlich für eine 90 jährige auch recht fit, wird von ihrem Sohn immer wieder derb angefaßt bis hin zu Reaktionen wie heftiges Schubsen in einen Stuhl/Sessel.

Erkennbar sind diese Angriffe anhand von blauen Flecken, die sich nicht durch Stoßen plausibel erklären lassen. Außerdem sagt die Frau, dass sie hart angefasst wurde.

Der Sohn ist ein großer Choleriker, in meinen Augen auch psychisch gestört. Er scheint einen massiven Minderwertigkeitskomplex zu haben, den er kompensiert, indem er schwächere bevormundet, zwingt das zu tun was er will. Außerdem interpretiert er Aussagen seiner Mutter schlichtweg falsch, seinem Gedankengut entsprechend.

Seiner Meinung nach kann man die altersbedingten Erscheinungen seiner Mutter beheben, indem man der Mutter knallharte Vorschriften macht, diese mit Gebrüll umsetzt. Und wenn der Choleriker sich dann nicht mehr im griff hat, weil seine Mutter wieder einmal nicht das tut was er will, dann packt man halt zu und versucht so den Druck auf die Mutter noch zu intensivieren. In Gegenwart des Pflegepersonals ist er überfürsorglich und freundlich zu seiner Mutter, es erfolgen nette Gesten wie ein sanftes Streicheln über die Wange der lieben Mutter. Wenn man die Situation kennt, deutet man die Reaktionen der Mutter sofort als Angstreaktionen, Zusammenzucken bei diesen Berührungen.

Neben der körperlichen Gewalt baut er ein hohes psychisches Gewaltpotential auf. In seinen Augen ist die Mutter total dement, rafft nichts mehr, kann nichts mehr. Hält ihr ihre angebliche Unfähigkeit immer und immer wieder vor. Erklärt sie für "bekloppt". Das gesamte Wesen der Frau ist auf das Verhalten des Sohnes geprägt. Sie entschuldigt sich immer und immer wieder, weil sie meint, etwas falsch gemacht zu haben. Dazu gehören selbst so Kleinigkeiten wie den Gehstock mit der falschen Hand nehmen. Man spürt förmlich, welche "Affendressur" seit Jahren schon mit dieser Frau durchgeführt wird und man spürt die Angst fast körperlich mit der die Frau schon seit Jahren lebt.

Einerseits möchte sie Hilfe, andererseits ist sie nicht dazu zu bewegen, Anzeige gegen ihren Sohn zu erstatten, mit der Begründung, dass er doch ihr Sohn ist, da darf sie so etwas nicht. Sie hasst ihn abgrundtief. Liebt ihn aber zugleich weil er ihr Sohn ist.

Mein Problem bei der Situation sehe ich in den Folgen einer Anzeige meinerseits. Die Verdachtsmomente werden nicht ausreichen, um diese Frau SOFORT von ihrem Sohn zu befreien. In der ambulanten Pflege habe ich das Problem, dass ich die Frau nicht ausreichend schützen kann. Ich kann nicht abschätzen, was passiert, wenn die Polizei den Sohn um eine Stellungnahme anfragt. Vermutlich wird er wutentbrannt zu seiner Mutter eilen und was dann passiert möchte ich mir nicht vorstellen. Andererseits wäre es auch fatal, so lange zu warten, bis einer der Angriffe sie krankenhausreif "gemacht" hat. Der Arzt hält sich bedeckt, die Krankenkasse ebenfalls. Der MDK konnte sich selbst bei einem Besuch anläßlich einer Einstufung in die Pflegeversicherung überzeugen, dass der Sohn ein extrem schwieriger Mensch ist.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe, ich konnte meine Gedanken hier klar darlegen.

Meine Frage ist nun: Gibt es eine Möglichkeit, den Zugriff des Sohnes auf die Mutter sofort zu verhindern? Wenn gewährleistet ist, das die Mutter aufgrund einer Anzeige meinerseits sofort geschützt ist, werde ich sofort Anzeige erstatten, sobald wieder nachweisbare Flecken oder andere Anzeichen auftreten. Leider waren Anfragen bei der Polizei auch nicht hilfreich. Bisher hieß es immer, dass die Beweislage für einen sofortigen radikalen Eingriff nicht ausreicht.

Übrigens möchte die Mutter gerne ins Heim. 1. Weil sie gerne noch ein wenig Gesellschaft hätte. Sie glaubt, dass es in einem guten Heim einige Gelegenheiten gibt. 2. Um nicht mehr von dem Sohn abhängig zu sein, der derzeit z.B. für sie einkaufen muß, ihre Finanzen, im Prinzip ihr ganzes Leben regelt.

Ich bin für jede konstruktive Idee dankbar.

Herbert Kunst
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Häusliche Gewalt flächendeckendes Problem

Beitrag von Herbert Kunst » 30.08.2007, 15:11

Hallo Maja,

die beschriebene Situation ist sicherlich wiederum kein Einzelfall. Häusliche Gewalt wird immer wieder als Problem benannt:

Gewalt in der Pflege / Häusliche Gewalt
viewtopic.php?t=156&highlight=h%E4usliche
"Häusliche Gewalt und Gewalt in der Familie"
viewtopic.php?t=6681&highlight=h%E4usliche
Häusliche Gewalt - Informationen verfügbar!
viewtopic.php?t=3350&highlight=h%E4usliche

Bitte diese Texte auswerten!

Anhand der Schilderung sehe ich kaum eine Chance, mit polizeilichen / strafrechtlichen Mitteln eine Problemlösung zu erreichen. Die Mutter wird wahrscheinlich immer wieder zu ihrem Sohn stehen und im Zweifel jedwede Gewalt verneinen. usw. ....
Daher sind m.E. schnellstmöglich andere Überlegungen anzustellen, z.B.:
Gespräch mit der Pflegekasse, die noch einmal - eher unauffällig - den Medizinischen Dienst in Gang setzen kann, vielleicht gerade dann, wenn die pflegebedürftige Frau blaue Flecken hat oder sonstige Anzeichen für Gewalt vorliegen.
Dann könnte man den Hausarzt entsprechend informieren und auch ihn bitten, einen "außerordentlichen" Hausbesuch zu machen.
Möglicherweise ist auch das zuständige Gesundheitsamt bereit, durch einen Hausbesuch an der Aufhellung mitzuwirken.
Sollten sich weitere Gewaltvorgänge ergeben oder durch die Inanspruchnahme der o.a. Dienste eine gute Beweislage ergeben, könnte vielleicht über eine Rechtliche Betreuung - mit Aufenthaltsbestimmungsrecht - eine Heimunterbringung erwogen werden. Dem würde die Frau, wenn der Sohn nicht anwesend ist, wahrscheinlich ausdrücklich zustimmen. Das Problem: Die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung hängt natürlich vom Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ab (§ 1896 ff. BGB).

Ich würde anhand dieser Hinweise nachdenken. Vielleicht können wir dann hier weiter diskutierten. Es versteht sich, dass die pflegebedürftige Frau vor weiteren Gewaltanwendungen geschützt werden muss (Art. 1 Grundgesetz!!!) - der Weg, dies schnellstmöglich zu erreichen, kann beschwerlich sein. Vielleicht hat noch jemand eine Idee.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Herbert Kunst
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Häusliche Gewalt flächendeckendes Problem

Beitrag von Herbert Kunst » 08.09.2007, 16:52

Hallo Maja,

mich interessiert eigentlich zu erfahren, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt. Ich habe mit anderen Leuten darüber gesprochen, ohne eigentlich neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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