Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Moderator: WernerSchell
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Maja2003
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Beitrag
von Maja2003 » 03.08.2007, 12:23
Hallöchen erst einmal.
Keine Ahnung ob ich hier im richtigen Forum bin, bitte ggf. verschieben

Darf ein Kassenarzt, Facharzt für Schmerztherapie, seine Praxis für 4 Wochen schließen (Urlaub) OHNE eine Vertretung zu benennen?
Problem hier ist, dass Patienten ihre BTM-pflichtigen Schmerzmittel von anderen Ärzten nicht aufgeschrieben bekommen und nun ziemlich hilflos dastehen.
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Herbert Kunst
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Beitrag
von Herbert Kunst » 03.08.2007, 15:01
Hallo Maja,
Kassenärzte dürfen auch Urlaub machen und in diesem Zusammenhang auch ihre Praxis schließen. Allerdings muss ihre Vertretung geregelt sein. Denn die Kassenärzte sind insgesamt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung angehalten. Jeder einzelne Arzt muss dazu seinen Beitrag leisten. Wenn es keine Ausweichmöglichkeiten für Praxis-Kassenpatienten während der Betriebsschließung gibt, muss dies m.E. als rechtswidrig eingestuft werden.
Ich würde umgehend die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und ggf. die Landesärztekammer informieren und um Eingreifen bitten. Vielleicht könnte man auch die örtliche Presse informieren. Dass gerade Schmerzpatienten "Opfer" einer Praxisschließung werden, ist eigentlich skandalös!
Gruß
Herbert Kunst
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Maja2003
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Beitrag
von Maja2003 » 03.08.2007, 15:28
Dankeschön für die schnelle Anwort.
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Karl Büser
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Beitrag
von Karl Büser » 04.08.2007, 06:49
Guten Morgen,
die entscheidenden Hinweise sind schon gegeben. V.a. sehe ich hier eine Pflichtverletzung als Kassenarzt, so dass die Kassenärztliche Vereinigung vorrangig gefordert scheint. Darüber hinaus sehe ich in dem beschriebenen Verhalten eine unterlassene Hilfeleistung im berufspolitisch verstandenen Sinne, eine schwere Vertrauensverletzung gegenüber den (abhängigen) Patienten. Wenn es eine Möglichkeit gibt, sollte daher ein Arztwechsel erwogen werden. Man sollte auch die Krankenkasse über das Verhalten des Arztes informieren.
MfG
Karl
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Gaby Modig
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von Gaby Modig » 04.08.2007, 13:53
Hallo,
die geschilderte Urlaubsverabschiedung eines Kassenarztes, sang- und klanglos, gehört angeprangert. Ich würde die zuständige Kassenärztliche Vereinigung anschreiben und darauf aufmerksam machen, dass der Kassenarzt seine Patienten unversorgt zurückgelassen hat. Durchschrift an die Krankenkasse und Landesärztekammer. Örtliche Presse ist vielleicht auch interessiert.
Gruß
Gaby Modig