An alle Pflegekräfte!
Diese Petition ist eine Bitte an den Bundestag, damit entsprechende Gesetzesentwürfe erlassen werden.
Hier sind alle Pflegekräfte gefragt diese Petition zu unterstützen!
Beurteilung der Pflegesituation durch einen Pflegesachverständigen
Der Petent möchte erreichen, dass zur Beurteilung einer Pflegesituation nicht ein Arzt, sondern ein Pflegesachverständiger gutachterlich gehört wird.
Begründung:
Zur Begründung wird ausgeführt, das ein Arzt nicht über die notwendige Ausbildung verfügt um die Pflege und die pflegerischen Bereiche beurteilen zu können. Die Ausbildung eines Arztes umfasst zu Beginn der medizinischen Ausbildung (Studium) nur ein zeitlich sehr eingeschränktes Pflegepraktikum. Durch den Abschluss des Medizinstudiums erlangt der Mediziner die Berufsbezeichnung des Arztes, jedoch nicht den Berufsstand einer Krankenschwester / Krankenpfleger. Hieraus ergibt sich, dass ein alleiniger Einsatz von Medizinern zur Begutachtung auszuschließen ist, da ein berufsfremder Gutachter keine sachverständige Bewertung von Pflege und Pflegedefiziten durchführen kann. Es ist richtig und sinnvoll, einen Mediziner als Fremdgutachter konsultierend zu medizinischen Fragestellungen hinzuzuziehen, jedoch kann dieser niemals die Pflegesituation und die fachgerechte Durchführung der Pflege sachverständig beurteilen.
Der Link zur Petition:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=385
Quelle: http://www.istavea.de/
Geschrieben von Mathias Berger
Donnerstag, 1. März 2007
Beurteilung der Pflegesituation durch Pflegesachverständige
Moderator: WernerSchell
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Bedenken gegen Petitionstext
Bedenken gegen Petitionstext
Ich habe Bedenken, dem übermittelten Petitionstext zuzustimmen. Richtig mag sein, dass in vielfältigen Pflegesituationen eine Pflegefachkraft kompetenter für eine Begutachtung sein kann, aber daraus eine grundsätzliche Aussage abzuleiten, halte ich für gewagt. Die Petition hat, so, wie sie formuliert ist, m.E. keinerlei Aussicht auf Erfolg. Man hätte die gestartete Aktion in geeigneter Weise mit Fachleuten abstimmen sollen.
Es hat im Übrigen bereits eine landessozialgerichtliche Berufungsentscheidung gegeben, bei der sich das Gericht auf das Gutachten einer Pflegekraft stützte und die ärztliche Beurteilung für weniger überzeugend erachtete. Das war aber ein Einzelfall. Daraus kann man aber nur das ableiten, was ich oben schon ausgeführt habe. Nicht mehr und nicht weniger.
Gleichwohl kann / sollte grundsätzlich über erweitere Aufgaben für die Pflege nachgedacht werden kann. Bestimmte eigenständige Aufgaben den professionellen Pflegekräfte zu übertragen, halte ich bei entsprechender Qualifizierung sogar für wünschenswert.
Ich habe Bedenken, dem übermittelten Petitionstext zuzustimmen. Richtig mag sein, dass in vielfältigen Pflegesituationen eine Pflegefachkraft kompetenter für eine Begutachtung sein kann, aber daraus eine grundsätzliche Aussage abzuleiten, halte ich für gewagt. Die Petition hat, so, wie sie formuliert ist, m.E. keinerlei Aussicht auf Erfolg. Man hätte die gestartete Aktion in geeigneter Weise mit Fachleuten abstimmen sollen.
Es hat im Übrigen bereits eine landessozialgerichtliche Berufungsentscheidung gegeben, bei der sich das Gericht auf das Gutachten einer Pflegekraft stützte und die ärztliche Beurteilung für weniger überzeugend erachtete. Das war aber ein Einzelfall. Daraus kann man aber nur das ableiten, was ich oben schon ausgeführt habe. Nicht mehr und nicht weniger.
Gleichwohl kann / sollte grundsätzlich über erweitere Aufgaben für die Pflege nachgedacht werden kann. Bestimmte eigenständige Aufgaben den professionellen Pflegekräfte zu übertragen, halte ich bei entsprechender Qualifizierung sogar für wünschenswert.
MDK-Kritik
Siehe auch die MDK-Kritik unter
viewtopic.php?t=6236
viewtopic.php?t=6236
Pflegebegutachtung - Qualifizierung muss entscheiden
Hallo Herr Schell,WernerSchell hat geschrieben:.... Ich habe Bedenken, dem übermittelten Petitionstext zuzustimmen. Richtig mag sein, dass in vielfältigen Pflegesituationen eine Pflegefachkraft kompetenter für eine Begutachtung sein kann, aber daraus eine grundsätzliche Aussage abzuleiten, halte ich für gewagt. Die Petition hat, so, wie sie formuliert ist, m.E. keinerlei Aussicht auf Erfolg. Man hätte die gestartete Aktion in geeigneter Weise mit Fachleuten abstimmen sollen. ... .
Ihr Statement ist ausgewogen und verdient uneingeschränkte Zustimmung. Die Petition läuft, so wie sie formuliert ist, ins Leere!
Eine Ausbildung in der Pflege allein rechtfertigt noch nicht anzunehmen, dies reiche zur Qualifizierung als sachverständige Pflegekraft. Wenn überhaupt Aufgabenverlagerungen erfolgen, dann muss nach besonders qualifizierten Pflegekräften gerufen werden: Pflegeberater bzw. Pflegesachverständige. Allerdings können auch Ärzte diesbezüglich weiter qualifziert werden. Es kann also nicht darum gehen: entweder oder oder. Die konkrete Befähigung muss entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Beitz
Pflegebegutachtung - Qualifizierung muss entscheiden
Hallo Forum,Roger Beitz hat geschrieben: .... Eine Ausbildung in der Pflege allein rechtfertigt noch nicht anzunehmen, dies reiche zur Qualifizierung als sachverständige Pflegekraft. Wenn überhaupt Aufgabenverlagerungen erfolgen, dann muss nach besonders qualifizierten Pflegekräften gerufen werden: Pflegeberater bzw. Pflegesachverständige. Allerdings können auch Ärzte diesbezüglich weiter qualifziert werden. Es kann also nicht darum gehen: entweder oder oder. Die konkrete Befähigung muss entscheiden. ...
bei der Pflegebegutachtung kann es kein "entweder - oder" geben. Ich denke, dass die Beauftragung mit einer Begutachtung immer nach den Einzelumständen bedacht werden muss. Auf jeden Fall scheint es mir auch sehr wichtig, dass die Gutachter auf ihre Aufgaben vorbereitet, qualifziert, werden müssen. Dass gilt sowohl für Ärzte als auch für Pflegekräfte.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
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- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Qualifizierung für Gutachter in der Pflege
Ich bin auch der Auffassung, dass oftmals Pflegekräfte eine Pflegesituation besser einschätzen können als Ärzte. Aber pauschal zu behaupten, es dürften nur noch Pflegekräfte gutachten, halte ich für den falschen Weg. "Normale" Pflegekräfte sind sicherlich auch weitgehend überfordert, eine sachverständige Begutachtung vorzunehmen. Es bedarf m.E. immer einer zusätzlichen Qualifizierung, für Pflegekräfte und für Ärzte. Darauf muss abgestellt werden. Es dürfen nur noch solche Gutachter eingesetzt werden, die für eine solche Tätigkeit ausreichend qualifiziert sind. Alles andere hilft weniger. Ich halte es daher für bedauerlich, dass die vorgestellte Petition ohne gehörige Abstimmung zwischen Kennern der Szene auf den Weg gebracht worden ist. Sie wird, so wie sie formuliert wurde, der Pflege nur schaden.
G.Sch.
G.Sch.