Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Moderator: WernerSchell
Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Nächtliches Waschen – offensichtlich ein Dauerthema!
Hallo Experten im Forum Schell!
In der Altenpflegeliste wird wieder einmal über das nächtliche Waschen diskutiert. Obwohl dort Pflegefachkräfte diskutieren, sind die Antworten völlig unbefriedigend. Ich möchte daher hier das Thema ansprechen und fragen, ob das nächtliche Waschen wirklich nicht verhindert werden kann – weil rechtswidrig. Wer hat hier passende Hinweise?
Danke für alle Antworten!
MfG Sabrina Möllering
Hallo Experten im Forum Schell!
In der Altenpflegeliste wird wieder einmal über das nächtliche Waschen diskutiert. Obwohl dort Pflegefachkräfte diskutieren, sind die Antworten völlig unbefriedigend. Ich möchte daher hier das Thema ansprechen und fragen, ob das nächtliche Waschen wirklich nicht verhindert werden kann – weil rechtswidrig. Wer hat hier passende Hinweise?
Danke für alle Antworten!
MfG Sabrina Möllering
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo, du monierst die unbefriedigenden Antworten in der altenpflegelist. Hast aber selber keine Antwort. Du machst es dir ganz schön einfach.
Günter
Günter
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo Sabrina, zu dem von Dir angesprochenen Thema wurde hier mehrfach diskutiert. Du kannst die Texte aufrufen unter „Suche“. Bitte dort „nächtliches Waschen“ oder „Waschen im Nachtdienst“ eingeben. Dann werden die Beiträge angezeigt. Die vorhandenden Texte bieten reichlich Infos und zeigen auf, dass das nächtliche Waschen eine Unsitte ist bzw. rechtswidriges Handeln darstellt. Für nächtliches Waschen gibt es nur in Ausnahmesituationen eine Rechtfertigung. Gruß Berti
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Das nächtliche Waschen ist grundsätzlich nicht zu vertreten; sie verstößt gegen die Werteordnung, die sich aus Art 1 und 2 des Grundgesetzes ergibt. Wie schon Berti angemerkt hat, muss es dafür eine Rechtfertigung geben. Eine solche Rechtfertigung könnte vorliegen, wenn der Bewohner / Patient das nächtliche Waschen unter Darlegung der Gründe hierfür ausdrücklich erlaubt hat. Ist eine Bewohner- bzw. Patientenselbstbestimmung nicht möglich, müsste ggf. der Betreuer beteiligt werden. Rein organisatorische bzw. stellenplanmäßige Erwägungen allein sind für das nächtliche Waschen nicht ausreichend. Kurz und bündig: Solche Praktiken gehören abgeschafft.
Tobias
Tobias
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo Günter, ich habe selbst schon eine Antwort. Denn in meiner Frage steckte meine Feststellung, dass ich das Waschen in der Nacht für rechtswidrig halte. Mir ging es um weitere Argumente. Die habe ich ja nun bekommen. Vielen Dank an Berti und Tobias!
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Möllering
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Möllering
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo Berti,
an anderer Stelle wurde behauptet, das Grundgesetz könne nicht als Rechtsgrundlage gegen das nächtliche Waschen in Anspruch genommen werden. Ist das so richtig?
MfG Sabrina Möllering
an anderer Stelle wurde behauptet, das Grundgesetz könne nicht als Rechtsgrundlage gegen das nächtliche Waschen in Anspruch genommen werden. Ist das so richtig?
MfG Sabrina Möllering
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo Sabrina,
das Grundgesetz (GG) bekennt sich in Art. 1 GG zur Menschenwürde und beschreibt daher nachfolgend eine Vielzahl von Grundrechten. Diese Grundrechte sind einmal geltendes Recht, sie können vor Gericht unmittelbar eingeklagt werden, zum anderen breiten sie über die gesamte Gesellschaft eine Werteordnung aus, an die niemand vorbei kommt. Es zeugt von Unkenntnis, wenn jemand behauptet, das Grundgesetz könne nicht als Argumentationshilfe gegen das nächtliche Waschen in Anspruch genommen werden. Vor allem Art. 2 GG beschreibt das Selbstbestimmungsrecht ("Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit"). Jeder bestimmt damit selbst, was mit ihm geschehen soll / darf. Daher kann sich auch jeder Bewohner / Patient gegen das nächtliche Waschen entscheiden. Ggf. entscheidet der Betreuer. Verträge, die solche Grundsätze missachten, verstoßen gegen das GG!
Gruß Berti
das Grundgesetz (GG) bekennt sich in Art. 1 GG zur Menschenwürde und beschreibt daher nachfolgend eine Vielzahl von Grundrechten. Diese Grundrechte sind einmal geltendes Recht, sie können vor Gericht unmittelbar eingeklagt werden, zum anderen breiten sie über die gesamte Gesellschaft eine Werteordnung aus, an die niemand vorbei kommt. Es zeugt von Unkenntnis, wenn jemand behauptet, das Grundgesetz könne nicht als Argumentationshilfe gegen das nächtliche Waschen in Anspruch genommen werden. Vor allem Art. 2 GG beschreibt das Selbstbestimmungsrecht ("Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit"). Jeder bestimmt damit selbst, was mit ihm geschehen soll / darf. Daher kann sich auch jeder Bewohner / Patient gegen das nächtliche Waschen entscheiden. Ggf. entscheidet der Betreuer. Verträge, die solche Grundsätze missachten, verstoßen gegen das GG!
Gruß Berti
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
Hallo Forum,
es ist deutlich geworden: Nächtliches Waschen verstößt schlicht und einfach gegen die Grundregeln des alltäglichen Lebens.
Rechtlich ist aber ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nur zulässig, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich gestattet. Also drt Bewohner / Patient kann selbst entscheiden, ob er nachts gewaschen werden will. Ist er aber selbst nicht entscheidungsfähig, wird er unter Betreuung gestellt sein, dann muss der Betreuer die notwendigen Maßnahmen billigen. Er kann oder muss daher eingreifen, wenn von ihm nicht zu billigende Waschaktionen in der Nachtzeit laufen.
Das Pflegepersonal und natürlich auch alle anderen Gesundheitsberufe sind aufgerufen, diese Grundsätze zu beachten. Wer sie nicht beachtet, handelt strafrechtlich relevant (Körperverletzung!). So einfach ist das - die endlosen Diskussionen sind m.E. überflüssig. Korrektes Verhalten allerseits ist angesagt!!!!
Stefanie Sistenich
es ist deutlich geworden: Nächtliches Waschen verstößt schlicht und einfach gegen die Grundregeln des alltäglichen Lebens.
Rechtlich ist aber ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nur zulässig, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich gestattet. Also drt Bewohner / Patient kann selbst entscheiden, ob er nachts gewaschen werden will. Ist er aber selbst nicht entscheidungsfähig, wird er unter Betreuung gestellt sein, dann muss der Betreuer die notwendigen Maßnahmen billigen. Er kann oder muss daher eingreifen, wenn von ihm nicht zu billigende Waschaktionen in der Nachtzeit laufen.
Das Pflegepersonal und natürlich auch alle anderen Gesundheitsberufe sind aufgerufen, diese Grundsätze zu beachten. Wer sie nicht beachtet, handelt strafrechtlich relevant (Körperverletzung!). So einfach ist das - die endlosen Diskussionen sind m.E. überflüssig. Korrektes Verhalten allerseits ist angesagt!!!!
Stefanie Sistenich
Re: Nächtliches Waschen – ein Dauerthema!
An alle, die mir geantwortet haben!
Ich danke für die wirklich fundierten Antworten.
Es gibt offensichtlich gute Argumente, auch rechtlicher Art, die gegen das nächtliche Waschen sprechen. Ich denke, die Pflegekräfte sind aufgefordert, sich den rechtswidrigen Praktiken vor Ort entgegen zu stellen. Lamentieren allein nützt nichts!!!
Herzliche Grüße
Sabrina Möllering
Ich danke für die wirklich fundierten Antworten.
Es gibt offensichtlich gute Argumente, auch rechtlicher Art, die gegen das nächtliche Waschen sprechen. Ich denke, die Pflegekräfte sind aufgefordert, sich den rechtswidrigen Praktiken vor Ort entgegen zu stellen. Lamentieren allein nützt nichts!!!
Herzliche Grüße
Sabrina Möllering