Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 10.1.2007 erhielt eine 32 Jahre alte alkoholkranke Krankenschwester aus Hagen ein Berufsverbot. Vgl.:
Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Az.: 9 K 514/06
In dem Urteil wurde hervorgehoben, dass es der Beruf der Krankenschwester erfordere, auch in Belastungssituationen eigenverantwortlich und vorausschauend zu reagieren. Krankenschwestern müssten "am Wohl der Patienten orientierte Entscheidungen" treffen. Angesichts des Alkoholmissbrauchs sei nicht auszuschließen, dass die Frau die Kontrolle über ihre Handlungen verliere und nicht mehr in der Lage sei, ihren Beruf mit der erforderlichen Konzentration auszuüben.
Berufsverbot für alkoholkranke Krankenschwester!
Moderator: WernerSchell
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Berufsverbot für alkoholkranke Krankenschwester!
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