Gericht stärkt Rechte von Angehörigen
Beschluß des OLG Frankfurt
FRANKFURT/MAIN (dpa). Eine Frau, die bei ihrer Mutter die Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen verweigert, ist als deren Betreuerin nicht grundsätzlich ungeeignet.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen dem Willen der Mutter entspricht und ob die Tochter damit deren Wünsche respektiert. Das geht aus einem in der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
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Beschluß des OLG Frankfurt: Az.: 20 W 52/06
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Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... tik/pflege
Gericht stärkt Rechte von Angehörigen
Moderator: WernerSchell
Betreuerentscheidung auf dem Patientenwillen entsprechen
Ärzte Zeitung hat geschrieben:Gericht stärkt Rechte von Angehörigen - .... Entscheidend ist vielmehr, ob das Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen dem Willen der Mutter entspricht und ob die Tochter damit deren Wünsche respektiert. Das geht aus einem in der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. ...
Das Gericht hat die Stellung des Betreuers gestärkt. Entscheidend war, dass die Betreuerentscheidung dem Willen der betroffenen Person entsprach. Ob der Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen stammt, ist dann unerheblich, jedenfalls ist der "fremde" Betreuer nicht bevorrechtigt. Wieso auch?
MfG
Dirk
ich habe immer angst vor dem vormundschaftsgericht(nur an finaziellen"sachen "interessiert).
habe angst meine pflegetätigkeit irgendwann nicht mehr außüben zu können,die angst vor stationärer pflege bestimmt meinen alltag und belasstet mich schwer,weil es meine entscheidung jeden tag neu herausfordert(den willen meines zupflegenden zu akzeptieren--lieber tot als ausgeliefert zu sein).
was tun gesetze den pflegenden an(langzeitpflege--profit für stationäre einrichtung und gesichertes einkommen für proffessionell pflegende?)
warum fällt es den meisten angehörigen schwer ihren zu pflegenden in ein stationäre einrichtung zu geben?sind es negativ erfahrungen?.
warum überschreiten angehörige gesetze?
mfg enno
habe angst meine pflegetätigkeit irgendwann nicht mehr außüben zu können,die angst vor stationärer pflege bestimmt meinen alltag und belasstet mich schwer,weil es meine entscheidung jeden tag neu herausfordert(den willen meines zupflegenden zu akzeptieren--lieber tot als ausgeliefert zu sein).
was tun gesetze den pflegenden an(langzeitpflege--profit für stationäre einrichtung und gesichertes einkommen für proffessionell pflegende?)
warum fällt es den meisten angehörigen schwer ihren zu pflegenden in ein stationäre einrichtung zu geben?sind es negativ erfahrungen?.
warum überschreiten angehörige gesetze?
mfg enno