Falscheintragungen Pflegedokumentation

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Falscheintragungen Pflegedokumentation

Beitrag von Gast » 05.07.2005, 17:56

Ist eine im Voraus eingetragene und abgezeichnete Lagerung  im Protokoll, oder z.B. eine Angabe im Trinkprotokoll, dass eine Menge, z. B. 200 ml, angeblich getrunken worden seien , eine Urkundenfälschung, und kann dies zur Anzeige gebracht werden.

Berti
Full Member
Beiträge: 231
Registriert: 21.12.2003, 16:55

Falscheintragungen Pflegedokumentation

Beitrag von Berti » 06.07.2005, 11:09

... Ist eine im Voraus eingetragene und abgezeichnete Lagerung  im Protokoll, oder z.B. eine Angabe im Trinkprotokoll, dass eine Menge, z. B. 200 ml, angeblich getrunken worden seien , eine Urkundenfälschung, und kann dies zur Anzeige gebracht werden. ....
Hallo connie,

ob bestimmte Handlungen eine strafbare Handlung darstellen, muss immer nach den Einzelumständen beurteilt werden; verschiedene Merkmale müssen erfüllt sein (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld).
Wenn ich den Sachverhalt einmal so nehme, wie beschrieben, dann ist das nicht in Ordnung. Es wird etwas dargestellt, was so nicht stimmt und unter Umständen zur Täuschung gedacht ist. Eine solche Handlung kann natürlich Veranlassung sein, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Auf jeden Fall sind Falscheintragungen Pflichtwidrigkeiten, die arbeitsrechtliche geahndet werden können / müssen!
Zum Thema Urkundenfälschung wurde in diesem Forum schon geschrieben. Siehe dazu unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=7#7
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Noch Fragen?
Gruß Berti

Gast

Pflegedokumentation - Eintrag im Voraus

Beitrag von Gast » 09.07.2005, 13:35

Hallo,
ich stimme mit Berti grundsätzlich überein. Allerdings wäre strafrechtlich sicherlich bedeutsam, ob die im Voraus vorgenommene Eintragung durch späteres Handeln Bestätigung gefunden hat oder ob das Handeln den Einträgen nicht entsprach.
MfG
Dirk

Antworten