Pflege-Skandal in München gefilmt!
Moderator: WernerSchell
Pflege-Skandal in München gefilmt!
Versteckte Kamera filmt Pflege-Skandal
Erschreckende Szenen in Münchner Heim
Verzweifelt klingelt die 94-jährige Ernestine Kirschner in der Nacht nach einem Pfleger. Die Schlaganfall-Patientin müsste umgelagert werden, ihre Füße haben sich im Gitter ihres Bettes verfangen. Als nach über einer Stunde Hilfe kommt, betet die rechtsseitig gelähmte Frau bereits in Todesangst das "Vater unser". Der Pfleger packt die zitternde Patientin und herrscht sie an: "Sie sollten sich doch nicht bewegen." Den Klingelknopf hängt er außer Reichweite - "damit endlich Ruhe ist".
Das RTL-Magazin "Extra" zeigte am Montagabend diese erschütternde Szene aus einem Münchner Pflegeheim der Inneren Mission. Werner Kirschner, der Sohn der pflegebedürftigen Frau, hatte mit Unterstützung des Fernsehsenders eine versteckte Kamera im Zimmer seiner Mutter installiert. "Ich hatte das Gefühl, dass meine Mutter nicht gut betreut wird", sagt der Münchner. Kontroll-Listen für die Nacht seien bereits nachmittags abgehakt, körperliche Beschwerden der Mutter nicht schriftlich dokumentiert worden.
Als die Kamera nach einer Woche entdeckt wurde, erteilte das Pflegeheim dem Diplom-Kaufmann sofort Hausverbot, der Heimvertrag wurde gekündigt. Werner Kirschner weiß, dass er mit den heimlichen Aufnahmen illegal handelte. Er habe das tun müssen, "um falsche Pflege nachzuweisen", erklärt er. Jetzt will er für die Garantie einer würdevollen Betreuung seiner Mutter im Pflegeheim kämpfen. Eine häusliche Betreuung seiner Mutter könne er nicht leisten, sagt Kirschner. Die Familie kümmere sich bereits um die pflegebedürftige Schwiegermutter. Für einen zweiten Pflegefall fehlten Geld und Platz.
"Verhalten ist nicht zu entschuldigen"
"Das Verhalten des Pflegers ist nicht zu entschuldigen", sagt Winfried Fischer vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Er führt in den 90 Münchner Pflegeheimen unangemeldete Qualitätsprüfungen durch. Wenn Pflegekräfte überfordert seien, müssten sie sich wehren, rät Fischer. "Viele Misshandlungen entziehen sich unserer Kontrolle, wir sind auf Hinweise angewiesen." Gegen das Heim, in dem sich der Vorfall ereignete, lägen bisher keine Beschwerden vor.
"Die gezeigten Bilder spielen sich in tausenden von Heimen ab", sagt Sozialarbeiter Claus Fussek. Ursache sei der "allgemein bekannte" mangelhafte Personalschlüssel - im Fall von Ernestine Kirschner bestritten zwei Pflegern für 100 Pflegebedürftige die Nachtwache. "Wegschauen trotz Wissens, das nenne ich gesellschaftlich organisierte Verantwortungslosigkeit", sagt Fussek. Vom Träger des Pflegeheims war zu dem Vorfall keine Stellungnahme zu erhalten.
Sylvie-Sophie Schindler
Quelle: Münchner Merkur Nr. 14 vom 19.1.2005
http://www.marktplatz-oberbayern.de/reg ... 41380.html
Quelle: Münchner Merkur Nr. 14 vom 19.1.2005
Erschreckende Szenen in Münchner Heim
Verzweifelt klingelt die 94-jährige Ernestine Kirschner in der Nacht nach einem Pfleger. Die Schlaganfall-Patientin müsste umgelagert werden, ihre Füße haben sich im Gitter ihres Bettes verfangen. Als nach über einer Stunde Hilfe kommt, betet die rechtsseitig gelähmte Frau bereits in Todesangst das "Vater unser". Der Pfleger packt die zitternde Patientin und herrscht sie an: "Sie sollten sich doch nicht bewegen." Den Klingelknopf hängt er außer Reichweite - "damit endlich Ruhe ist".
Das RTL-Magazin "Extra" zeigte am Montagabend diese erschütternde Szene aus einem Münchner Pflegeheim der Inneren Mission. Werner Kirschner, der Sohn der pflegebedürftigen Frau, hatte mit Unterstützung des Fernsehsenders eine versteckte Kamera im Zimmer seiner Mutter installiert. "Ich hatte das Gefühl, dass meine Mutter nicht gut betreut wird", sagt der Münchner. Kontroll-Listen für die Nacht seien bereits nachmittags abgehakt, körperliche Beschwerden der Mutter nicht schriftlich dokumentiert worden.
Als die Kamera nach einer Woche entdeckt wurde, erteilte das Pflegeheim dem Diplom-Kaufmann sofort Hausverbot, der Heimvertrag wurde gekündigt. Werner Kirschner weiß, dass er mit den heimlichen Aufnahmen illegal handelte. Er habe das tun müssen, "um falsche Pflege nachzuweisen", erklärt er. Jetzt will er für die Garantie einer würdevollen Betreuung seiner Mutter im Pflegeheim kämpfen. Eine häusliche Betreuung seiner Mutter könne er nicht leisten, sagt Kirschner. Die Familie kümmere sich bereits um die pflegebedürftige Schwiegermutter. Für einen zweiten Pflegefall fehlten Geld und Platz.
"Verhalten ist nicht zu entschuldigen"
"Das Verhalten des Pflegers ist nicht zu entschuldigen", sagt Winfried Fischer vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Er führt in den 90 Münchner Pflegeheimen unangemeldete Qualitätsprüfungen durch. Wenn Pflegekräfte überfordert seien, müssten sie sich wehren, rät Fischer. "Viele Misshandlungen entziehen sich unserer Kontrolle, wir sind auf Hinweise angewiesen." Gegen das Heim, in dem sich der Vorfall ereignete, lägen bisher keine Beschwerden vor.
"Die gezeigten Bilder spielen sich in tausenden von Heimen ab", sagt Sozialarbeiter Claus Fussek. Ursache sei der "allgemein bekannte" mangelhafte Personalschlüssel - im Fall von Ernestine Kirschner bestritten zwei Pflegern für 100 Pflegebedürftige die Nachtwache. "Wegschauen trotz Wissens, das nenne ich gesellschaftlich organisierte Verantwortungslosigkeit", sagt Fussek. Vom Träger des Pflegeheims war zu dem Vorfall keine Stellungnahme zu erhalten.
Sylvie-Sophie Schindler
Quelle: Münchner Merkur Nr. 14 vom 19.1.2005
http://www.marktplatz-oberbayern.de/reg ... 41380.html
Quelle: Münchner Merkur Nr. 14 vom 19.1.2005
Misshandlung statt Pflege
Misshandlung statt Pflege
Eine alte Frau hat sich im Bettgitter verfangen. Sie kann sich nicht selbst helfen, sie ist seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Seit 30 Minuten liegt sie jetzt schon so - der Pfleger kommt ihr trotz Alarmglocke nicht zu Hilfe. Diese Bilder, aufgenommen in einem Pflegeheim, sieht der Sohn der Frau nun zum ersten Mal. Er ist schockiert.
….
Weiter unter
http://www.rtl.de/tv/tv_887036.php
Eine alte Frau hat sich im Bettgitter verfangen. Sie kann sich nicht selbst helfen, sie ist seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Seit 30 Minuten liegt sie jetzt schon so - der Pfleger kommt ihr trotz Alarmglocke nicht zu Hilfe. Diese Bilder, aufgenommen in einem Pflegeheim, sieht der Sohn der Frau nun zum ersten Mal. Er ist schockiert.
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http://www.rtl.de/tv/tv_887036.php
Überforderungssituationen in Pflegeheimen
Bericht RTL-Extra vom 17. und 24. Januar 2005
In der Sendung „Extra“ des Fernsehsenders RTL wurden am 17. Januar 2005 Ausschnitte von Aufnahmen, die sich über einen Zeitraum von sechs Tagen in einem Zimmer eines Pflegeheims erstreckten, gezeigt. Zu sehen war eine Bewohnerin, sämtliche andere Personen – auch deren Ton - waren unkenntlich. Der Sohn der Bewohnerin, rechtlicher Betreuer, verdeutlichte die Gründe, warum er mit einer „versteckten Kamera“ diese Aufnahmen gemacht und an RTL gegeben hat. Nach der Sendung wurde das in der Sendung nicht genann-te Heim bzw. dessen Träger (Innere Mission München Diakonie) aktiv und ging mit Namensnennung an die Öffentlichkeit. Neben rechtlichen Schritten gab sie an die Presse ihre Stellungnahme ab und verdeutlichte dies auch an Hand von wörtlichen Zitaten aus der Pflegedokumentation. RTL ging in der Folgesendung am 24. 01. 2005 darauf ein.
Neben Herrn Rechtsanwalt A. Frey äußerte sich auch Prof. Hirsch von HsM zu einem Teilaspekt. Insbeson-dere ging es um die Einschätzung des Umgangs mit bewegungseinschränkenden Maßnahmen (Bettgittern) zu dem vorgelegten Dokumentationsausschnitt. Die Art der bewegungseinschränkenden Maßnahme und deren Überwachung wurde als gefährlich eingestuft. Auch die Anzahl der Pflegekräfte in der Nacht (2 Pflegekräfte für 120 Bewohner) wurde hinterfragt und als Form von struktureller Gewalt bezeichnet.
Bezogen auf die veröffentlichte Dokumentation ist u.a. auch der Umgang der Pflegepersonen mit der Be-wohnerin (minimale Verständigung und Kommunikation sowie Drohung), die zu großen zeitlichen Intervalle der Lagerung – zudem nur auf eine Seite - bei vorhandenem Druckgeschwürrisiko zu sehen sowie die Art, wie mit dem Klingeln bzw. des Versuchs zu klingeln (war natürlich nicht zu hören bei der Dokumentation) und die anschließende Nichterreichbarkeit der Klingel umgegangen wird.
Keineswegs kann aus dieser Dokumentation geschlossen werden, dass in allen Heimen so gearbeitet wird. Positive Beispiele lassen sich selbstredend benennen. Auch dass in dem gezeigten Heim grundsätzlich Nachtwachen so arbeiten, kann nicht ohne weiteres behauptet werden. Allerdings ist mit einem Pflegeschlüssel von 2 Pflegekräften für 120 Bewohner eine qualifizierte Pflege nicht erreichbar. Zudem ist eine Kontrolle der Nachtdienste kaum möglich.
Pflegekräfte und Heimleiter, die sich gegenüber HsM zu dieser Sendung äußerten, betonten, dass dies der „Pflegealltag“ wäre und keinesfalls eine Übertreibung!
Keine externe Kontrolle, ob Heimaufsicht oder MDK, die oft noch angemeldet kommen, können Missstände der gezeigten Art feststellen oder verhindern. Entscheidend neben der Einstellung der Pflegekraft ist das Milieu einer Einrichtung, deren Pflegephilosophie und Leitbild sowie der ständigen Reflexion des Handelns.
Heute sollte nicht ständig versucht werden, Probleme und auch Schwierigkeiten zu vertuschen, zu bagatellisieren, Gegendarstellungen zu formulieren, Anschuldigungen Dritter u.ä. zu tätigen, sondern Lösungswege zu finden und zu beschreiten. Die zunehmend bürokratisch-technischen Vorgaben, unter denen letztendlich alle leiden, können ethische Werte nicht ersetzen. Pflegekräften sollte ein Arbeitsplatz ermöglicht werden, in welchem sie gerne arbeiten, wo ihr Wissen und Engagement nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickelt wird und wo sie in Überforderungssituationen auch Gehör finden können. Beispiele aus Pflegeheimen gibt es genug!
Prof. Dr. Dr. R. D. Hirsch
Vorsitzender von HsM
Quelle: Pressemitteilung vom 28.1.2005
HsM - Handeln statt Mißhandeln
Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. (Vorstand) Goetheallee 51 – 53225 Bonn
Auskunft erteilt: Prof. Hirsch
Telefon: 0228 551 2392
Geschäftsstelle: 0228 / 63 63 22
Fax: 0228 / 63 63 31
E-Mail : info@hsm-bonn.de
Internet: http://www.hsm-bonn.de
Notruf-Telefon: 0228 / 69 68 68
In der Sendung „Extra“ des Fernsehsenders RTL wurden am 17. Januar 2005 Ausschnitte von Aufnahmen, die sich über einen Zeitraum von sechs Tagen in einem Zimmer eines Pflegeheims erstreckten, gezeigt. Zu sehen war eine Bewohnerin, sämtliche andere Personen – auch deren Ton - waren unkenntlich. Der Sohn der Bewohnerin, rechtlicher Betreuer, verdeutlichte die Gründe, warum er mit einer „versteckten Kamera“ diese Aufnahmen gemacht und an RTL gegeben hat. Nach der Sendung wurde das in der Sendung nicht genann-te Heim bzw. dessen Träger (Innere Mission München Diakonie) aktiv und ging mit Namensnennung an die Öffentlichkeit. Neben rechtlichen Schritten gab sie an die Presse ihre Stellungnahme ab und verdeutlichte dies auch an Hand von wörtlichen Zitaten aus der Pflegedokumentation. RTL ging in der Folgesendung am 24. 01. 2005 darauf ein.
Neben Herrn Rechtsanwalt A. Frey äußerte sich auch Prof. Hirsch von HsM zu einem Teilaspekt. Insbeson-dere ging es um die Einschätzung des Umgangs mit bewegungseinschränkenden Maßnahmen (Bettgittern) zu dem vorgelegten Dokumentationsausschnitt. Die Art der bewegungseinschränkenden Maßnahme und deren Überwachung wurde als gefährlich eingestuft. Auch die Anzahl der Pflegekräfte in der Nacht (2 Pflegekräfte für 120 Bewohner) wurde hinterfragt und als Form von struktureller Gewalt bezeichnet.
Bezogen auf die veröffentlichte Dokumentation ist u.a. auch der Umgang der Pflegepersonen mit der Be-wohnerin (minimale Verständigung und Kommunikation sowie Drohung), die zu großen zeitlichen Intervalle der Lagerung – zudem nur auf eine Seite - bei vorhandenem Druckgeschwürrisiko zu sehen sowie die Art, wie mit dem Klingeln bzw. des Versuchs zu klingeln (war natürlich nicht zu hören bei der Dokumentation) und die anschließende Nichterreichbarkeit der Klingel umgegangen wird.
Keineswegs kann aus dieser Dokumentation geschlossen werden, dass in allen Heimen so gearbeitet wird. Positive Beispiele lassen sich selbstredend benennen. Auch dass in dem gezeigten Heim grundsätzlich Nachtwachen so arbeiten, kann nicht ohne weiteres behauptet werden. Allerdings ist mit einem Pflegeschlüssel von 2 Pflegekräften für 120 Bewohner eine qualifizierte Pflege nicht erreichbar. Zudem ist eine Kontrolle der Nachtdienste kaum möglich.
Pflegekräfte und Heimleiter, die sich gegenüber HsM zu dieser Sendung äußerten, betonten, dass dies der „Pflegealltag“ wäre und keinesfalls eine Übertreibung!
Keine externe Kontrolle, ob Heimaufsicht oder MDK, die oft noch angemeldet kommen, können Missstände der gezeigten Art feststellen oder verhindern. Entscheidend neben der Einstellung der Pflegekraft ist das Milieu einer Einrichtung, deren Pflegephilosophie und Leitbild sowie der ständigen Reflexion des Handelns.
Heute sollte nicht ständig versucht werden, Probleme und auch Schwierigkeiten zu vertuschen, zu bagatellisieren, Gegendarstellungen zu formulieren, Anschuldigungen Dritter u.ä. zu tätigen, sondern Lösungswege zu finden und zu beschreiten. Die zunehmend bürokratisch-technischen Vorgaben, unter denen letztendlich alle leiden, können ethische Werte nicht ersetzen. Pflegekräften sollte ein Arbeitsplatz ermöglicht werden, in welchem sie gerne arbeiten, wo ihr Wissen und Engagement nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickelt wird und wo sie in Überforderungssituationen auch Gehör finden können. Beispiele aus Pflegeheimen gibt es genug!
Prof. Dr. Dr. R. D. Hirsch
Vorsitzender von HsM
Quelle: Pressemitteilung vom 28.1.2005
HsM - Handeln statt Mißhandeln
Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. (Vorstand) Goetheallee 51 – 53225 Bonn
Auskunft erteilt: Prof. Hirsch
Telefon: 0228 551 2392
Geschäftsstelle: 0228 / 63 63 22
Fax: 0228 / 63 63 31
E-Mail : info@hsm-bonn.de
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Skandal-Fernsehen- Klage gegen RTL
Skandal-Fernsehen - Innere Mission klagt gegen RTL / »Altenheim kein Big-Brother-Container«
Pflegeskandal oder Medienskandal? Nachdem der Fernsehsender RTL Aufnahmen zeigte, die über sechs Tage hinweg heimlich in einem Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden und die auf eklatante Pflegemängel hinzuweisen schienen, setzt sich nun der diakonische Träger zur Wehr.
In seiner Sendung Extra vom 17. Januar 2005 hat der Fernsehsender RTL Aufnahmen gezeigt, die über sechs Tage hinweg heimlich im Leonhard-Henninger-Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden. Der Sohn einer 94-jährigen demenzkranken Bewohnerin, der zugleich ihr gesetzlicher Betreuer ist, hatte eine versteckte Kamera in der Spitze eines Weihnachtsbaums angebracht, um angebliche Pflegemängel zu dokumentieren.
....
Weiter unter
http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news ... _29_01.htm
Pflegeskandal oder Medienskandal? Nachdem der Fernsehsender RTL Aufnahmen zeigte, die über sechs Tage hinweg heimlich in einem Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden und die auf eklatante Pflegemängel hinzuweisen schienen, setzt sich nun der diakonische Träger zur Wehr.
In seiner Sendung Extra vom 17. Januar 2005 hat der Fernsehsender RTL Aufnahmen gezeigt, die über sechs Tage hinweg heimlich im Leonhard-Henninger-Altenheim der Inneren Mission München (IMM) gedreht wurden. Der Sohn einer 94-jährigen demenzkranken Bewohnerin, der zugleich ihr gesetzlicher Betreuer ist, hatte eine versteckte Kamera in der Spitze eines Weihnachtsbaums angebracht, um angebliche Pflegemängel zu dokumentieren.
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http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news ... _29_01.htm
Altenheim feuert 95-jährige Patientin
Sippenhaftung
Altenheim feuert 95-jährige Patientin
Ein Münchner Altenpflegeheim hat eine demenzkranke Bewohnerin auf Räumung ihres Zimmers verklagt. Der Sohn der Patientin hatte heimliche Video-Aufnahmen für einen Fernsehsender erstellt, um auf Pflegenotstände hinzuweisen.
Der Heimleiter begründete die Kündigung des Zimmers vor dem Landgericht München I mit den heimlichen Video-Aufnahmen des Sohnes und Betreuers der Seniorin. Die Aufnahmen waren von dem Privatsender RTL in einem Beitrag über Pflegeskandale in deutschen Heimen ausgestrahlt worden.
Die Patientin treffe zwar keine Schuld, sie müsse sich aber das „Fehlverhalten“ ihres Sohnes zurechnen lassen, erklärte der Heimleiter. Der Fall sei in der Rechtsprechung einzigartig, heißt es in der Klageschrift.
Der 65-jährige Sohn hatte nach seinen Worten schon seit dem Einzug seiner Mutter in das Heim im Juni 2004 Beschwerden über Pflegemängel vorgebracht. Die alte Frau habe zu wenig zu trinken bekommen und sei nie ins Freie geführt worden. Sie habe sich wund gelegen, die Windeln seien nicht regelmäßig gewechselt worden, oft habe es im Zimmer nach Urin und Fäkalien gerochen. Der Heimleiter sei nicht gesprächsbereit gewesen.
...
Weiter unter
http://www.sueddeutsche.de/,panl1/panor ... 665/55610/
(Fundstelle vollständig übernehmen)
Mehr zum Thema u.a.
Kommentar
Du sollst für Vater und Mutter zahlen...
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 496/54442/
Altenheim feuert 95-jährige Patientin
Ein Münchner Altenpflegeheim hat eine demenzkranke Bewohnerin auf Räumung ihres Zimmers verklagt. Der Sohn der Patientin hatte heimliche Video-Aufnahmen für einen Fernsehsender erstellt, um auf Pflegenotstände hinzuweisen.
Der Heimleiter begründete die Kündigung des Zimmers vor dem Landgericht München I mit den heimlichen Video-Aufnahmen des Sohnes und Betreuers der Seniorin. Die Aufnahmen waren von dem Privatsender RTL in einem Beitrag über Pflegeskandale in deutschen Heimen ausgestrahlt worden.
Die Patientin treffe zwar keine Schuld, sie müsse sich aber das „Fehlverhalten“ ihres Sohnes zurechnen lassen, erklärte der Heimleiter. Der Fall sei in der Rechtsprechung einzigartig, heißt es in der Klageschrift.
Der 65-jährige Sohn hatte nach seinen Worten schon seit dem Einzug seiner Mutter in das Heim im Juni 2004 Beschwerden über Pflegemängel vorgebracht. Die alte Frau habe zu wenig zu trinken bekommen und sei nie ins Freie geführt worden. Sie habe sich wund gelegen, die Windeln seien nicht regelmäßig gewechselt worden, oft habe es im Zimmer nach Urin und Fäkalien gerochen. Der Heimleiter sei nicht gesprächsbereit gewesen.
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Pflege-Skandal - versteckt gefilmt!
Pflege-Skandal - Versteckte Kamera im Weihnachtsbaum
Mit einer Mini-Kamera hat ein Mann seine Mutter im Heim verdeckt gefilmt, um auf Versorgungs-Misstände hinzuweisen. RTL hat das Video gezeigt. Nun wollte das Heim die alte Dame loswerden.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Eine 96 Jahre alte demenzkranke Frau darf per Gerichtsurteil in ihrem Altenpflegeheim bleiben. Die Heimleitung hatte sie Anfang des Jahres auf Räumung ihres Zimmers verklagt, weil der Sohn der Patientin heimliche Video-Aufnahmen für einen privaten Fernsehsender erstellt hatte, um auf Pflegenotstände hinzuweisen.
Das Landgericht München I stellte am Montag jedoch fest, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war.
...
Weiter unter
http://www.sueddeutsche.de:80/muenchen/ ... 620/95525/
Mit einer Mini-Kamera hat ein Mann seine Mutter im Heim verdeckt gefilmt, um auf Versorgungs-Misstände hinzuweisen. RTL hat das Video gezeigt. Nun wollte das Heim die alte Dame loswerden.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Eine 96 Jahre alte demenzkranke Frau darf per Gerichtsurteil in ihrem Altenpflegeheim bleiben. Die Heimleitung hatte sie Anfang des Jahres auf Räumung ihres Zimmers verklagt, weil der Sohn der Patientin heimliche Video-Aufnahmen für einen privaten Fernsehsender erstellt hatte, um auf Pflegenotstände hinzuweisen.
Das Landgericht München I stellte am Montag jedoch fest, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war.
...
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Heimliche Filmaufnahmen im Pflegeheim
LG München:
Heimliche Filmaufnahmen im Pflegeheim kein Kündigungsgrund
München (mee). Das Landgericht München hat die Räumungsklage eines Heimbetreibers gegen eine 96-jährige Bewohnerin abgelehnt (Az.: 28 O 8172/05). Der Sohn der Frau hatte mit einer versteckten Kamera in der Einrichtung gefilmt, um angebliche Mängel bei der Pflege zu belegen. Ende 2004 hatte er die Kamera in einen Weihnachtsbaum installiert. Die Aufnahmen wurden im Januar 2005 von dem Privatsender RTL ausgestrahlt. Daraufhin kündigte der Heimbetreiber den Vertrag. Die versteckte Kamera und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Fernsehen seien ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, so der Heimbetreiber. Eine weitere Kündigung erfolgte, weil der Sohn wegen der vermeintlich schlechten Pflege lediglich einen Teil der Pflegekosten bezahlt hatte.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Heimleitung keine Versäumnisse bei der Pflege nachzuweisen sind. Eine Minderung des Entgelts sei deshalb nicht gerechtfertigt, der ausstehende Betrag von knapp 20.000 Euro müsse nachgezahlt werden. Für die fristlose Kündigung seitens des Heimbetreibers reiche der Zahlungsrückstand jedoch nicht aus. Nach dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts München I sind auch die heimlichen Filmaufnahmen und deren Weitergabe ans Fernsehen kein Grund für die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrages. Selbst wenn die Aufnahmen und deren Veröffentlichung rechtswidrig gewesen sein sollten, müsse die Kündigung der Vertrages das letzte Mittel sein, so die Urteilsbegründung.
Mehr lesen Sie unter http://www.juraforum.de/forum/t126536/s.html.
Der VDAB wird den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten und seine Mitglieder zeitnah informieren.
Ansprechpartner: Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78-11, oliver.aitcheson@vdab.de.
Quelle: Mitteilung vom 20.12.2006
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de
Heimliche Filmaufnahmen im Pflegeheim kein Kündigungsgrund
München (mee). Das Landgericht München hat die Räumungsklage eines Heimbetreibers gegen eine 96-jährige Bewohnerin abgelehnt (Az.: 28 O 8172/05). Der Sohn der Frau hatte mit einer versteckten Kamera in der Einrichtung gefilmt, um angebliche Mängel bei der Pflege zu belegen. Ende 2004 hatte er die Kamera in einen Weihnachtsbaum installiert. Die Aufnahmen wurden im Januar 2005 von dem Privatsender RTL ausgestrahlt. Daraufhin kündigte der Heimbetreiber den Vertrag. Die versteckte Kamera und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Fernsehen seien ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, so der Heimbetreiber. Eine weitere Kündigung erfolgte, weil der Sohn wegen der vermeintlich schlechten Pflege lediglich einen Teil der Pflegekosten bezahlt hatte.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Heimleitung keine Versäumnisse bei der Pflege nachzuweisen sind. Eine Minderung des Entgelts sei deshalb nicht gerechtfertigt, der ausstehende Betrag von knapp 20.000 Euro müsse nachgezahlt werden. Für die fristlose Kündigung seitens des Heimbetreibers reiche der Zahlungsrückstand jedoch nicht aus. Nach dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts München I sind auch die heimlichen Filmaufnahmen und deren Weitergabe ans Fernsehen kein Grund für die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrages. Selbst wenn die Aufnahmen und deren Veröffentlichung rechtswidrig gewesen sein sollten, müsse die Kündigung der Vertrages das letzte Mittel sein, so die Urteilsbegründung.
Mehr lesen Sie unter http://www.juraforum.de/forum/t126536/s.html.
Der VDAB wird den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten und seine Mitglieder zeitnah informieren.
Ansprechpartner: Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78-11, oliver.aitcheson@vdab.de.
Quelle: Mitteilung vom 20.12.2006
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: http://www.vdab.de
Überwachungskamera im Weihnachtsbaum
Siehe auch unter
http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen ... esse1.html
...
Auszug:
19.12.2006 "Big Brother im Weihnachtsbaum" Urteil vom 18.12.2006, Az. 28 O 8172/05 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)
(Pressesprecher: RiLG Marc Huppert)
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I wies nun jedoch die Räumungsklage des Heimbetreibers gegen die Bewohnerin ab, da die Kündigung nicht gerechtfertigt war.
Der Sohn der Bewohnerin, der auch als deren Betreuer bestellt ist, hatte Ende Dezember 2004 im Pflegezimmer seiner Mutter einen Tannenbaum aufgestellt, in dem er eine Kamera versteckte, um die Pflege seiner Mutter zu kontrollieren. Die mit der Kamera heimlich aufgenommen Bilder wurden im Januar 2005 von dem Fernsehsender RTL in einer Sendung über Pflegeskandale in deutschen Pflegeheimen ausgestrahlt.
Daraufhin wurde der Heimvertrag durch den Heimbetreiber fristlos gekündigt und ein Hausverbot gegen den Sohn ausgesprochen, welches später in ein kontrolliertes Besuchsrecht umgewandelt wurde. Es kam zu einem Gespräch zwischen der Heimleitung und dem Sohn der Beklagten, welches dieser erneut heimlich filmte und RTL zur Verfügung stellte.
Eine weitere Kündigung erfolgte wegen Zahlungsverzuges der Beklagten, da diese erhebliche Beträge des Entgelts für die Pflegeheimunterbringung nicht zahlte.
Der Heimbetreiber war der Ansicht, die Anbringung der versteckten Kamera und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Fernsehen stellten einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter des Pflegeheims dar. Die falsche Darstellung der Pflegeverhältnisse habe eine massive Rufschädigung bewirkt, so dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliege. Die Beklagte sei stets ordnungsgemäß gepflegt worden und habe ausreichend Flüssigkeitszufuhr erhalten. Deswegen sei auch das Entgelt für die Heimunterbringung zu Unrecht gekürzt worden.
Dem widersprach die auch im Prozess durch ihren Sohn als Betreuer vertretene Beklagte. Es habe an ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Wundversorgung gefehlt. Die Station sei auch chronisch unterbesetzt gewesen. Dies habe sowohl die Installation der Kamera als auch die teilweise Nichtzahlung des Heimentgelts gerechtfertigt. Die Veröffentlichung der Bilder sei das letzte Mittel gewesen, da die Heimleitung nicht gesprächsbereit gewesen sei.
Die Richterin der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I kam nach umfangreicher Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Heimleitung keine Versäumnisse bei der Pflege der Beklagten nachzuweisen sind. Nach den Aussagen der Mitarbeiter des Heims und der behandelnden Ärztin sowie aufgrund der Angaben eines unabhängigen Gerichtssachverständigen ist bestätigt, dass Flüssigkeitsmangel bei der Beklagten nicht vorlag. Den Heimbewohnern sind auch in den Nachtstunden Getränke gereicht worden. Die häufigen Verletzungen der Beklagten sind auf ihren schlechten Hautzustand zurückzuführen und nicht auf Pflegemängel.
Deswegen muss nun auch das restliche Entgelt für den Pflegeplatz in Höhe von knapp 20.000,- Euro nachbezahlt werden. Allerdings rechtfertigt dieser Zahlungsrückstand die Kündigung nicht. Denn die Heimleitung hatte es versäumt, die nächtliche Getränkegabe ausreichend zu dokumentieren. Erst im Lauf des Prozesses hatte die Heimleitung dies vorgetragen und unter Beweis gestellt. Der Betreuer der Beklagten handelte daher nicht schuldhaft, als er von 13-stündigen Trinkpausen ausging und deswegen das Entgelt minderte. Denn tatsächlich würden solche langen Trinkpausen auch zu einer Entgeltminderung berechtigen.
Und auch die außerordentliche Kündigung wegen der heimlichen Filmaufnahmen und deren Weitergabe an RTL war nicht gerechtfertigt. Hierzu führt das Urteil folgendes aus:
„Selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht – wofür auch gute Gründe sprechen –, dass die heimlichen Filmaufnahmen und die Weitergabe derselben an den Fernsehsender RTL rechtswidrig waren, so muss doch die Kündigung des Vertrages das letzte Mittel sein. Im vorliegenden Fall existiert als milderes Mittel zur Kündigung das kontrollierte Besuchsrecht. Dieses ermöglicht es einerseits, dem Interesse der Beklagten, im Heim zu bleiben und dem Interesse des Betreuers, seine Mutter zu besuchen, gerecht zu werden, andererseits dem Interesse der Klägerin, vergleichbare Vorfälle wie die heimliche Kameraanbringung zu verhindern, Rechnung zu tragen. Tatsächlich konnte das seit nahezu zwei Jahren bestehende kontrollierte Besuchsrecht ähnliche Vorfälle erfolgreich verhindern. Zutreffend ist, dass das kontrollierte Besuchsrecht die Belastung der Klägerin durch „kontinuierliche, unberechtigte und geschäftsschädigende Vorwürfe“ (....) nicht umfassend zu verhindern mag, es trifft jedoch nicht zu, dass die Klägerin gegen rechtswidrige rufschädigende Äußerungen nur durch Kündigung des Heimvertrages vorgehen kann. Denn es bleibt der Klägerin unbenommen, mit dem dafür vorgesehenen rechtlichen Instrumentarium gegen den Betreuer selbst als eigentlichem Störer vorzugehen, sofern sie derartige Ansprüche für gegeben erachtet. Die für die Klägerin und ihre Mitarbeiter lästige Auseinandersetzung mit dem „schwierigen“ Angehörigen ihrer Heimbewohnerin kann ihr nicht durch die Kündigung erspart werden. Hier gehen die auch durch das Heimgesetz besonders geschützten Interessen der Bewohnerin, für die ein nochmaliger Umzug mit 96 Jahren eine Zumutung wäre, letztlich vor. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte persönlich ein eigenes Verschulden an der schwierigen Situation nicht trifft.“
http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen ... esse1.html
...
Auszug:
19.12.2006 "Big Brother im Weihnachtsbaum" Urteil vom 18.12.2006, Az. 28 O 8172/05 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)
(Pressesprecher: RiLG Marc Huppert)
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I wies nun jedoch die Räumungsklage des Heimbetreibers gegen die Bewohnerin ab, da die Kündigung nicht gerechtfertigt war.
Der Sohn der Bewohnerin, der auch als deren Betreuer bestellt ist, hatte Ende Dezember 2004 im Pflegezimmer seiner Mutter einen Tannenbaum aufgestellt, in dem er eine Kamera versteckte, um die Pflege seiner Mutter zu kontrollieren. Die mit der Kamera heimlich aufgenommen Bilder wurden im Januar 2005 von dem Fernsehsender RTL in einer Sendung über Pflegeskandale in deutschen Pflegeheimen ausgestrahlt.
Daraufhin wurde der Heimvertrag durch den Heimbetreiber fristlos gekündigt und ein Hausverbot gegen den Sohn ausgesprochen, welches später in ein kontrolliertes Besuchsrecht umgewandelt wurde. Es kam zu einem Gespräch zwischen der Heimleitung und dem Sohn der Beklagten, welches dieser erneut heimlich filmte und RTL zur Verfügung stellte.
Eine weitere Kündigung erfolgte wegen Zahlungsverzuges der Beklagten, da diese erhebliche Beträge des Entgelts für die Pflegeheimunterbringung nicht zahlte.
Der Heimbetreiber war der Ansicht, die Anbringung der versteckten Kamera und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Fernsehen stellten einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter des Pflegeheims dar. Die falsche Darstellung der Pflegeverhältnisse habe eine massive Rufschädigung bewirkt, so dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliege. Die Beklagte sei stets ordnungsgemäß gepflegt worden und habe ausreichend Flüssigkeitszufuhr erhalten. Deswegen sei auch das Entgelt für die Heimunterbringung zu Unrecht gekürzt worden.
Dem widersprach die auch im Prozess durch ihren Sohn als Betreuer vertretene Beklagte. Es habe an ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Wundversorgung gefehlt. Die Station sei auch chronisch unterbesetzt gewesen. Dies habe sowohl die Installation der Kamera als auch die teilweise Nichtzahlung des Heimentgelts gerechtfertigt. Die Veröffentlichung der Bilder sei das letzte Mittel gewesen, da die Heimleitung nicht gesprächsbereit gewesen sei.
Die Richterin der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I kam nach umfangreicher Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Heimleitung keine Versäumnisse bei der Pflege der Beklagten nachzuweisen sind. Nach den Aussagen der Mitarbeiter des Heims und der behandelnden Ärztin sowie aufgrund der Angaben eines unabhängigen Gerichtssachverständigen ist bestätigt, dass Flüssigkeitsmangel bei der Beklagten nicht vorlag. Den Heimbewohnern sind auch in den Nachtstunden Getränke gereicht worden. Die häufigen Verletzungen der Beklagten sind auf ihren schlechten Hautzustand zurückzuführen und nicht auf Pflegemängel.
Deswegen muss nun auch das restliche Entgelt für den Pflegeplatz in Höhe von knapp 20.000,- Euro nachbezahlt werden. Allerdings rechtfertigt dieser Zahlungsrückstand die Kündigung nicht. Denn die Heimleitung hatte es versäumt, die nächtliche Getränkegabe ausreichend zu dokumentieren. Erst im Lauf des Prozesses hatte die Heimleitung dies vorgetragen und unter Beweis gestellt. Der Betreuer der Beklagten handelte daher nicht schuldhaft, als er von 13-stündigen Trinkpausen ausging und deswegen das Entgelt minderte. Denn tatsächlich würden solche langen Trinkpausen auch zu einer Entgeltminderung berechtigen.
Und auch die außerordentliche Kündigung wegen der heimlichen Filmaufnahmen und deren Weitergabe an RTL war nicht gerechtfertigt. Hierzu führt das Urteil folgendes aus:
„Selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht – wofür auch gute Gründe sprechen –, dass die heimlichen Filmaufnahmen und die Weitergabe derselben an den Fernsehsender RTL rechtswidrig waren, so muss doch die Kündigung des Vertrages das letzte Mittel sein. Im vorliegenden Fall existiert als milderes Mittel zur Kündigung das kontrollierte Besuchsrecht. Dieses ermöglicht es einerseits, dem Interesse der Beklagten, im Heim zu bleiben und dem Interesse des Betreuers, seine Mutter zu besuchen, gerecht zu werden, andererseits dem Interesse der Klägerin, vergleichbare Vorfälle wie die heimliche Kameraanbringung zu verhindern, Rechnung zu tragen. Tatsächlich konnte das seit nahezu zwei Jahren bestehende kontrollierte Besuchsrecht ähnliche Vorfälle erfolgreich verhindern. Zutreffend ist, dass das kontrollierte Besuchsrecht die Belastung der Klägerin durch „kontinuierliche, unberechtigte und geschäftsschädigende Vorwürfe“ (....) nicht umfassend zu verhindern mag, es trifft jedoch nicht zu, dass die Klägerin gegen rechtswidrige rufschädigende Äußerungen nur durch Kündigung des Heimvertrages vorgehen kann. Denn es bleibt der Klägerin unbenommen, mit dem dafür vorgesehenen rechtlichen Instrumentarium gegen den Betreuer selbst als eigentlichem Störer vorzugehen, sofern sie derartige Ansprüche für gegeben erachtet. Die für die Klägerin und ihre Mitarbeiter lästige Auseinandersetzung mit dem „schwierigen“ Angehörigen ihrer Heimbewohnerin kann ihr nicht durch die Kündigung erspart werden. Hier gehen die auch durch das Heimgesetz besonders geschützten Interessen der Bewohnerin, für die ein nochmaliger Umzug mit 96 Jahren eine Zumutung wäre, letztlich vor. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte persönlich ein eigenes Verschulden an der schwierigen Situation nicht trifft.“
ich will und kann oft nicht mehr lesen was in der stationären pflege passiert.
jeder angebliche einzellfall ist einer zu viel.
was ist ein mensch wert?
warum,gibt man tieren die erlösung,menschen aber zum spielball ,des profits werden,pflegende ,nicht den mut haben,mißstände anzuzeigen.
sind sie ,im alter nicht auch dem ausgesetzt?
mfg enno
jeder angebliche einzellfall ist einer zu viel.
was ist ein mensch wert?
warum,gibt man tieren die erlösung,menschen aber zum spielball ,des profits werden,pflegende ,nicht den mut haben,mißstände anzuzeigen.
sind sie ,im alter nicht auch dem ausgesetzt?
mfg enno
Was ist ein Mensch wert?
Richtig, wenn in der stationären Pflege etwas derartiges passiert, ist das schlimm. Keine Frage. Störend ist nur, daß einseitig Mißstände aufgezeigt werden!
1. Der Gesetzgeber hat durch die finanzielle Beteiligung an der Erstellung von Pflegeplätzen seinen maßgeblichen Anteil für solche Zustände geleistet.
Begründung:
Es würde weit weniger Geschäftemacher im Pflegemarkt geben, wenn nicht, wie zeitweise geschehen, die Objekte mit bis zu 60 % staatlicher Zuschüsse wie Pilze aus dem Boden geschossen wären. Weckt das nicht Begehrlichkeiten, wenn bei einem Investitionsvolumen von ca. 10.000.000 € davon 6.000.000 € vom Staat als Geschenk winken?
Statt den Pflegebedürftigen, die eine Unterstützung für ihre Versorgung benötigen, die Gelder zur Verfügung zu stellen, werden sie Geschäftemachern hinterher geworfen.
2. Wenn durch restriktive Vorgehensweisen der Kostenträger bei den Pflegesatzverhandlungen nicht einmal so viel Personal in den Pflegesätzen finanziert wird, wie erforderlich wäre, um die Mindestpflegezeit in den jeweiligen Pflegestufen abzudecken, haben wir einen zweiten schwerwiegenden Einflußfaktor auf solche Zustände.
3. Wenn es immer noch nicht durchgängige Praxis ist, daß Kontrollen durch Kontrollorgane unangemeldet vorgenommen werden, können Mißstände nicht wirklich aufgedeckt und abgestellt werden.
4. Wenn Pflegekräfte ihren Mund nicht aufmachen und sagen, was Sache ist, wenn es darauf ankommt, bleiben Betreiber im Geschäft, denen das Handwerk gelegt werden sollte. Einige wenige schwarze Schafe zerstören das Image einer ganzen Branche, die wohl erforderlich ist und bleiben wird.
5. Wenn Angehörige ihre Augen vor der Wirklichkeit verschließen und nicht sagen, was Sache ist, sind die Pflegebedürftigen tatsächlich solchen Situationen hilflos ausgeliefert.
6. Wenn unsere Gesellschaft nicht endlich aufwacht und merkt, daß auch soziale Leistungen nicht für n Appel und n Ei zu haben sind - ja, dann sehe ich schwarz für unsere Senioren und Kinder - ja, auch diese fallen der Profitsucht einer ganzen Generation von Managern zum Opfer.
Gehen wir mit offenen Augen und Ohren durch die Welt und machen wir endlich den Mund auf da, wo Unrecht geschieht. Dann besteht noch Hoffnung.
Johannes
1. Der Gesetzgeber hat durch die finanzielle Beteiligung an der Erstellung von Pflegeplätzen seinen maßgeblichen Anteil für solche Zustände geleistet.
Begründung:
Es würde weit weniger Geschäftemacher im Pflegemarkt geben, wenn nicht, wie zeitweise geschehen, die Objekte mit bis zu 60 % staatlicher Zuschüsse wie Pilze aus dem Boden geschossen wären. Weckt das nicht Begehrlichkeiten, wenn bei einem Investitionsvolumen von ca. 10.000.000 € davon 6.000.000 € vom Staat als Geschenk winken?
Statt den Pflegebedürftigen, die eine Unterstützung für ihre Versorgung benötigen, die Gelder zur Verfügung zu stellen, werden sie Geschäftemachern hinterher geworfen.
2. Wenn durch restriktive Vorgehensweisen der Kostenträger bei den Pflegesatzverhandlungen nicht einmal so viel Personal in den Pflegesätzen finanziert wird, wie erforderlich wäre, um die Mindestpflegezeit in den jeweiligen Pflegestufen abzudecken, haben wir einen zweiten schwerwiegenden Einflußfaktor auf solche Zustände.
3. Wenn es immer noch nicht durchgängige Praxis ist, daß Kontrollen durch Kontrollorgane unangemeldet vorgenommen werden, können Mißstände nicht wirklich aufgedeckt und abgestellt werden.
4. Wenn Pflegekräfte ihren Mund nicht aufmachen und sagen, was Sache ist, wenn es darauf ankommt, bleiben Betreiber im Geschäft, denen das Handwerk gelegt werden sollte. Einige wenige schwarze Schafe zerstören das Image einer ganzen Branche, die wohl erforderlich ist und bleiben wird.
5. Wenn Angehörige ihre Augen vor der Wirklichkeit verschließen und nicht sagen, was Sache ist, sind die Pflegebedürftigen tatsächlich solchen Situationen hilflos ausgeliefert.
6. Wenn unsere Gesellschaft nicht endlich aufwacht und merkt, daß auch soziale Leistungen nicht für n Appel und n Ei zu haben sind - ja, dann sehe ich schwarz für unsere Senioren und Kinder - ja, auch diese fallen der Profitsucht einer ganzen Generation von Managern zum Opfer.
Gehen wir mit offenen Augen und Ohren durch die Welt und machen wir endlich den Mund auf da, wo Unrecht geschieht. Dann besteht noch Hoffnung.
Johannes
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
Fall Kirschner Ernestine
Roswitha Springer-Hiefinger
84106 Volkenschwand, 19.01.2008
Am Brunnhölzl 4
Tel. 08754 – 969 269
Fax 08754 – 969 362
email: pflege@hiefinger.de
PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Oberlandesgericht
25. Zivilsenat
z.H. Herrn Richter Billner
Prielmayerstr. 5
Postfach
80097 München
Aktenzeichen 25 U 1720/87 und 28 O 8172/05 LG München 1
Sehr geehrter Herr Billner,
Urteile, die im Namen des Volkes geschlossen werden, können von uns Bürgern oft nicht mehr nachvollzogen werden.
So auch hier bei dem Fall Kirschner Ernestine, wo per Video die gefährliche und menschenunwürdige Pflege nachgewiesen werden kann.
Wenn Sie sich, sehr geehrter Herr Billner, die Mühe gemacht hätten, dieses Video wenigstens nur teilweise anzuschauen, wären Sie sicher zu einem anderen richterlichen Beschluß gekommen.
Überall in der Bundesrepublik werden Kameras an öffentlichen Plätzen aufgestellt, Banken haben seit langem Kameras, damit Überfälle aufgezeichnet werden und um Täter schnell zu identifizieren, an öffentlichen Plätzen wird man überwacht – (alle Bürger werden also vorab schon als „kriminell“ eingestuft, obwohl sie zum großen Teil noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatten).
Schnüffeleien finden in den Computern statt, Telefone und Emails werden von jedem Bürger jetzt mindestens ein halbes Jahr gespeichert, und da interessiert eine Kameraaufzeichnung, die Tatsachen widerspiegelt und menschenunwürdige Pflege aufzeigt, nicht? Dies kann verstehen wer mag, wir nicht! Das Heim, die Diakonie, welche für anvertraute Pflegebedürftige per Vertrag die Verantwortung für eine gute Pflege übernommen hat, so davon kommen zu lassen, ist ein Skandal!
Dass auch die Dokumentationen in diesem Heim nicht der Realität entsprechen – oft nachgetragen oder falsch eingetragen wurden, ist hinsichtlich allen Verantwortlichen bekannt.
Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es: „Die Menschenwürde ist unantastbar…“ da heißt es aber nicht, gefährliche Pflege wird davon ausgeschlossen.
Jedermann – auch die Staatsanwälte und Richter – wissen von zahlreichen Missständen in den Pflegeheimen und daß hier die Verfahren einfach eingestellt werden, ist von uns Bürgern nicht mehr nachvollziehbar.
Gilt denn die Menschenwürde für Pflegebedürftige, die wehrlos den Pflegeheimbetreibern ausgesetzt sind, in den Gerichten nichts mehr? Müssen Pflegebedürftige in Heimen in ihrem letzten Lebensabschnitt auf Lebensqualität verzichten? Die Pflegeheime sind Dienstleister und der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen oder Betreuer sind Auftraggeber und bezahlen horrende Summen für schlechte Pflege!!
Warum hinterfragt das Gericht bei Verfahren nicht einmal – bzw. lassen sie sich die Pflegebuchführung der Heime aufzeigen, wie das Geld des Pflegebedürftigen im jeweiligen Verfahren (Rente, Pflegeversicherung, Zuzahlungen der Sozialkassen und Zuzahlung der Angehörigen, Immobilienbesitze, Sparkassenbücher etc.) eingesetzt wird, wenn schlechte Pflege angezeigt ist. Kommt der komplette Pflegesatz, der für einen Pflegebedürftigen ausgehandelt wurde, überhaupt beim Pflegebedürftigen an?
Bei einem monatlichen Entgelt von ca. 3.500 € stehen Qualität und Preis schon längst nicht mehr im Verhältnis zueinander! (Nach DM-Währung wären das DM 7.000! und was wird an Pflege geboten?)
Es geht nicht an, daß eine Pflegekraft für ca. 25 Schwerstpflegebedürftige und mehr zuständig ist. Wie soll das gehen? Ausgepowerte, gefrustete und seelisch ausgebrannte Pflegekräfte verlassen nach ca. 5 Jahren diesen Beruf, der kein Beruf ist sondern eine wunderschöne Berufung sein sollte! Mit viel Ideologie gehen Pflegekräfte in diesen Beruf und was erwartet sie dann dort?
Der Fisch stinkt vom Kopf – das ist ein altes Sprichwort und bewahrheitet sich bei vielen Pflegeheimen! Viele qualifizierte Pflegekräfte wurden von den Heimbetreibern hinausgemobbt, gekündigt usw., um billiges Hilfspersonal einzustellen. Qualifizierte Pflegekräfte, die ihren Beruf lieben und darin aufgehen, sind schon nach Dänemark und in die Schweiz ausgewandert, wo sie Anerkennung für ihren Beruf und fachgerechte Bezahlung erhalten und nicht wie bei uns, das monatliche Gehalt durch Auslagerung (von 1.400 € auf 900 €) gekürzt bekommen.
Wohlfahrtsverbände sind gemein - nützig durch ihre wirtschaftlichen Interessen und zum Teil durch Börsengänge geworden, obwohl sie keine Berechtigung dazu hätten, da sie die Gemeinnützigkeit in ihr Logo geschrieben haben .
Das Bundesgesundheitsministerium (dieses Schriftstück füge ich als Anlage bei) hat bereits im Jahr 2000 bei 22 Pflegeheimüberprüfungen durch den MDK ermittelt, daß bei Fehlen von 10 Vollzeitkräften ein windfall-profit von DM 800.000 = ca. € 400.000 pro Heime und Jahr erwirtschaftet wird. Ca. 1.200 Pflegeheime haben wir nur in Bayern. Man rechne!
Warum nimmt eine Justiz nicht automatisch Ermittlungen auf, wenn Missstände von Pflegeheimen in der Presse öffentlich gemacht werden?
Warum werden Pflegekräfte nicht vor Kündigungen geschützt, wenn sie Pflegemissstände, die sie nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können, bekannt machen? Geben Sie Überlastungsanzeigen (was in den seltensten Fällen geschieht, weil sie Angst haben) an die Heimleitung, wird Mobbing groß geschrieben! Hier kommt wieder das Sprichwort: „Der Fisch stinkt vom Kopf!“ zum Tragen.
Es ist schon sehr traurig in unserem Land, wenn in der Dritten Welt Menschenrechtsverletzungen begangen werden, gleich der Finger erhoben wird, obwohl vor unserer Haustür in den Pflegeheimen täglich Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Es ist schon Tatsache, daß Pflegeheime rechtsfreie Räume geworden sind und daß Pflegebedürftige keine Lobby haben, weder von Politik noch von der Justiz. .
In Magdeburg hat man letzten November ein Heim komplett geschlossen, nachdem der MDK gravierende Missstände in 300 Seiten festgestellt hat (Artikel liegt bei)
Man sollte mehr solchen Beispielen folgen und die Lizenz für das Betreiben von Pflegeheimen - bei Bekanntwerden von vielen Pflegemängeln und gefährlicher Pflege - einziehen. Mit Hinblick auf solche strikten juristischen Vorgehensweisen wäre mit Sicherheit auch eine bessere Pflege gewährleistet.
Unser Forum zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger hat im Jahre 2001 die Bundesrepublik an Hand der Menschenrechtsverletzungen und gefährlicher Pflege in vielen, vielen Pflegeheimen, bei der UN angezeigt. Den gesamten Text des UN-Berichtes können Sie unter www.verhungern-im-heim.de einsehen und herunterladen.
Der Pflegestammtisch bittet Sie inständig, gehen Sie u n a n g e m e l d e t mit dem MDK - in verschiedene Pflegeheime – hier vorrangig in die Diakonie-Pflegeheime, Sie werden sehr viel sehen, was sich unter der Bettdecke von Pflegebedürftigen verbirgt.
Mit dem vorangegangenen Urteil wird den Heimen Vorschub geleistet, damit sie die schlechte, gefährliche und menschenunwürdige Pflege unter dem Deckmantel der Justiz verstecken und so einen kritischen Betreuer mundtot machen können und ihn sogar noch versuchen seiner Ehre zu berauben..
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: Ein Eisbärbaby hat 4 Pflegekräfte zur täglichen Betreuung rund um die Uhr und mindestens 25 Pflegebedürftige haben eine Pflegekraft! Hier stimmt doch etwas nicht mehr in unserem Staat.
Anlagen
In Würde alt werden, wir kämpfen dafür
84106 Volkenschwand, 19.01.2008
Am Brunnhölzl 4
Tel. 08754 – 969 269
Fax 08754 – 969 362
email: pflege@hiefinger.de
PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
Oberlandesgericht
25. Zivilsenat
z.H. Herrn Richter Billner
Prielmayerstr. 5
Postfach
80097 München
Aktenzeichen 25 U 1720/87 und 28 O 8172/05 LG München 1
Sehr geehrter Herr Billner,
Urteile, die im Namen des Volkes geschlossen werden, können von uns Bürgern oft nicht mehr nachvollzogen werden.
So auch hier bei dem Fall Kirschner Ernestine, wo per Video die gefährliche und menschenunwürdige Pflege nachgewiesen werden kann.
Wenn Sie sich, sehr geehrter Herr Billner, die Mühe gemacht hätten, dieses Video wenigstens nur teilweise anzuschauen, wären Sie sicher zu einem anderen richterlichen Beschluß gekommen.
Überall in der Bundesrepublik werden Kameras an öffentlichen Plätzen aufgestellt, Banken haben seit langem Kameras, damit Überfälle aufgezeichnet werden und um Täter schnell zu identifizieren, an öffentlichen Plätzen wird man überwacht – (alle Bürger werden also vorab schon als „kriminell“ eingestuft, obwohl sie zum großen Teil noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatten).
Schnüffeleien finden in den Computern statt, Telefone und Emails werden von jedem Bürger jetzt mindestens ein halbes Jahr gespeichert, und da interessiert eine Kameraaufzeichnung, die Tatsachen widerspiegelt und menschenunwürdige Pflege aufzeigt, nicht? Dies kann verstehen wer mag, wir nicht! Das Heim, die Diakonie, welche für anvertraute Pflegebedürftige per Vertrag die Verantwortung für eine gute Pflege übernommen hat, so davon kommen zu lassen, ist ein Skandal!
Dass auch die Dokumentationen in diesem Heim nicht der Realität entsprechen – oft nachgetragen oder falsch eingetragen wurden, ist hinsichtlich allen Verantwortlichen bekannt.
Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es: „Die Menschenwürde ist unantastbar…“ da heißt es aber nicht, gefährliche Pflege wird davon ausgeschlossen.
Jedermann – auch die Staatsanwälte und Richter – wissen von zahlreichen Missständen in den Pflegeheimen und daß hier die Verfahren einfach eingestellt werden, ist von uns Bürgern nicht mehr nachvollziehbar.
Gilt denn die Menschenwürde für Pflegebedürftige, die wehrlos den Pflegeheimbetreibern ausgesetzt sind, in den Gerichten nichts mehr? Müssen Pflegebedürftige in Heimen in ihrem letzten Lebensabschnitt auf Lebensqualität verzichten? Die Pflegeheime sind Dienstleister und der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen oder Betreuer sind Auftraggeber und bezahlen horrende Summen für schlechte Pflege!!
Warum hinterfragt das Gericht bei Verfahren nicht einmal – bzw. lassen sie sich die Pflegebuchführung der Heime aufzeigen, wie das Geld des Pflegebedürftigen im jeweiligen Verfahren (Rente, Pflegeversicherung, Zuzahlungen der Sozialkassen und Zuzahlung der Angehörigen, Immobilienbesitze, Sparkassenbücher etc.) eingesetzt wird, wenn schlechte Pflege angezeigt ist. Kommt der komplette Pflegesatz, der für einen Pflegebedürftigen ausgehandelt wurde, überhaupt beim Pflegebedürftigen an?
Bei einem monatlichen Entgelt von ca. 3.500 € stehen Qualität und Preis schon längst nicht mehr im Verhältnis zueinander! (Nach DM-Währung wären das DM 7.000! und was wird an Pflege geboten?)
Es geht nicht an, daß eine Pflegekraft für ca. 25 Schwerstpflegebedürftige und mehr zuständig ist. Wie soll das gehen? Ausgepowerte, gefrustete und seelisch ausgebrannte Pflegekräfte verlassen nach ca. 5 Jahren diesen Beruf, der kein Beruf ist sondern eine wunderschöne Berufung sein sollte! Mit viel Ideologie gehen Pflegekräfte in diesen Beruf und was erwartet sie dann dort?
Der Fisch stinkt vom Kopf – das ist ein altes Sprichwort und bewahrheitet sich bei vielen Pflegeheimen! Viele qualifizierte Pflegekräfte wurden von den Heimbetreibern hinausgemobbt, gekündigt usw., um billiges Hilfspersonal einzustellen. Qualifizierte Pflegekräfte, die ihren Beruf lieben und darin aufgehen, sind schon nach Dänemark und in die Schweiz ausgewandert, wo sie Anerkennung für ihren Beruf und fachgerechte Bezahlung erhalten und nicht wie bei uns, das monatliche Gehalt durch Auslagerung (von 1.400 € auf 900 €) gekürzt bekommen.
Wohlfahrtsverbände sind gemein - nützig durch ihre wirtschaftlichen Interessen und zum Teil durch Börsengänge geworden, obwohl sie keine Berechtigung dazu hätten, da sie die Gemeinnützigkeit in ihr Logo geschrieben haben .
Das Bundesgesundheitsministerium (dieses Schriftstück füge ich als Anlage bei) hat bereits im Jahr 2000 bei 22 Pflegeheimüberprüfungen durch den MDK ermittelt, daß bei Fehlen von 10 Vollzeitkräften ein windfall-profit von DM 800.000 = ca. € 400.000 pro Heime und Jahr erwirtschaftet wird. Ca. 1.200 Pflegeheime haben wir nur in Bayern. Man rechne!
Warum nimmt eine Justiz nicht automatisch Ermittlungen auf, wenn Missstände von Pflegeheimen in der Presse öffentlich gemacht werden?
Warum werden Pflegekräfte nicht vor Kündigungen geschützt, wenn sie Pflegemissstände, die sie nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können, bekannt machen? Geben Sie Überlastungsanzeigen (was in den seltensten Fällen geschieht, weil sie Angst haben) an die Heimleitung, wird Mobbing groß geschrieben! Hier kommt wieder das Sprichwort: „Der Fisch stinkt vom Kopf!“ zum Tragen.
Es ist schon sehr traurig in unserem Land, wenn in der Dritten Welt Menschenrechtsverletzungen begangen werden, gleich der Finger erhoben wird, obwohl vor unserer Haustür in den Pflegeheimen täglich Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Es ist schon Tatsache, daß Pflegeheime rechtsfreie Räume geworden sind und daß Pflegebedürftige keine Lobby haben, weder von Politik noch von der Justiz. .
In Magdeburg hat man letzten November ein Heim komplett geschlossen, nachdem der MDK gravierende Missstände in 300 Seiten festgestellt hat (Artikel liegt bei)
Man sollte mehr solchen Beispielen folgen und die Lizenz für das Betreiben von Pflegeheimen - bei Bekanntwerden von vielen Pflegemängeln und gefährlicher Pflege - einziehen. Mit Hinblick auf solche strikten juristischen Vorgehensweisen wäre mit Sicherheit auch eine bessere Pflege gewährleistet.
Unser Forum zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger hat im Jahre 2001 die Bundesrepublik an Hand der Menschenrechtsverletzungen und gefährlicher Pflege in vielen, vielen Pflegeheimen, bei der UN angezeigt. Den gesamten Text des UN-Berichtes können Sie unter www.verhungern-im-heim.de einsehen und herunterladen.
Der Pflegestammtisch bittet Sie inständig, gehen Sie u n a n g e m e l d e t mit dem MDK - in verschiedene Pflegeheime – hier vorrangig in die Diakonie-Pflegeheime, Sie werden sehr viel sehen, was sich unter der Bettdecke von Pflegebedürftigen verbirgt.
Mit dem vorangegangenen Urteil wird den Heimen Vorschub geleistet, damit sie die schlechte, gefährliche und menschenunwürdige Pflege unter dem Deckmantel der Justiz verstecken und so einen kritischen Betreuer mundtot machen können und ihn sogar noch versuchen seiner Ehre zu berauben..
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: Ein Eisbärbaby hat 4 Pflegekräfte zur täglichen Betreuung rund um die Uhr und mindestens 25 Pflegebedürftige haben eine Pflegekraft! Hier stimmt doch etwas nicht mehr in unserem Staat.
Anlagen
In Würde alt werden, wir kämpfen dafür