Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten
Moderator: WernerSchell
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Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten
Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat darauf seit vielen Jahren aufmerksam gemacht und den Personal-Aufstockungsbedarf mit rund 20% eingeschätzt. Die politisch Verantwortlichen sind angesichts der Pflegemängel und der damit verbundenen Patientengefährdungen gefordert - JETZT!
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 47#p111947
"Mehr Personal = bessere Pflege" - so titelte die NGZ /RP in einem Bericht vom 11.08.2010 (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... pflege.php bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 884#p53884). Bei dem damals mit mir geführten Interview führte ich u.a. aus, dass eine Personalaufstockung von rund 20% geboten sei. Leider hat es aber bis heute keine Pflegereform geschafft, den Pflegenotstand aufzulösen. Im Gegenteil: Die Liste der Besorgnisse und Pflegemängel wird immer länger. In einer Pressemitteilung vom 02.01.2020 wurde das Thema "Pflegenotstand und Patientengefährdungen" erneut mit deutlichen Formulierungen aufgegriffen (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=23500 ). Es gibt einen immensen Handlungsdruck! Selbst Jens Spahn sieht ernsthafte Probleme wegen des Pflegekräftemangels (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 31#p111931 ).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 14.01.2020 in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am 13.01.2020 hatten die beteiligten Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Es ist zu hoffen, dass das vorgelegte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments PPR 2.0 alsbald umgesetzt wird. Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig ( >http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 42#p111942 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 43#p111943 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 44#p111944 ).
Care Klima-Index 2019: Die Pflegerische Versorgung ist aber nicht gesichert. So lautet das Statement des Deutsches Pflegerat vom 14.01.2020. Er fordert deutlich höhere Investitionen in die pflegerische Versorgung. Der DBfK sieht ebenmfalls noch kein Silberstreif am Horizont (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 40#p111940 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 41#p111941 )
OP-Barometer 2019: Stress im OP-Bereich lässt Patientengefährdung steigen
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23529
Pressemitteilung vom 07.02.2020: Der Personalmehrbedarf in den stationären Pflegeeinrichtungen ist nach einem Gutachten von Prof. Heinz Rothgang erheblich - es ist von einem Mehrbedarf von 30% die Rede. Das Gutachten liegt seit Monaten dem Bundesgesundheitsministerium vor, ohne dass der Öffentlichkeit Näheres mitgeteilt wird. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk fordert, die Geheimhaltung aufzugeben und umgehend die gebotenen Reformmaßnahmen einzuleiten nach dem Motto "Mehr Personal = bessere Pflege". - Weitere Informationen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23544
Nach all dem war geplant, beim inzwischen abgesagten Neusser Pflegetreff am 06.05.2020 die aktuellen pflegepolitischen Handlungserfordernisse erneut aufzugreifen und entsprechende Reformmaßnahmen einzufordern (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23481 ). Alle, die im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl mit für mehr Druck sorgen wollen, sind zur Unterstützung der hiesigen Aktivitäten ermuntert! -
Werner Schell
Zeitungsbericht vom 11.08.2010:
+++
Heute, 27.11.2020, in den sozialen Medien noch einmal alles kurz und bündig auf den Punkt gebracht:
Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht.
Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisher bekannt gewordenen Reformabsichten können dem nicht gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
viewtopic.php?f=3&t=23508&p=115305#p115305
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 47#p111947
"Mehr Personal = bessere Pflege" - so titelte die NGZ /RP in einem Bericht vom 11.08.2010 (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... pflege.php bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 884#p53884). Bei dem damals mit mir geführten Interview führte ich u.a. aus, dass eine Personalaufstockung von rund 20% geboten sei. Leider hat es aber bis heute keine Pflegereform geschafft, den Pflegenotstand aufzulösen. Im Gegenteil: Die Liste der Besorgnisse und Pflegemängel wird immer länger. In einer Pressemitteilung vom 02.01.2020 wurde das Thema "Pflegenotstand und Patientengefährdungen" erneut mit deutlichen Formulierungen aufgegriffen (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=23500 ). Es gibt einen immensen Handlungsdruck! Selbst Jens Spahn sieht ernsthafte Probleme wegen des Pflegekräftemangels (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 31#p111931 ).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 14.01.2020 in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am 13.01.2020 hatten die beteiligten Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Es ist zu hoffen, dass das vorgelegte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments PPR 2.0 alsbald umgesetzt wird. Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig ( >http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 42#p111942 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 43#p111943 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 44#p111944 ).
Care Klima-Index 2019: Die Pflegerische Versorgung ist aber nicht gesichert. So lautet das Statement des Deutsches Pflegerat vom 14.01.2020. Er fordert deutlich höhere Investitionen in die pflegerische Versorgung. Der DBfK sieht ebenmfalls noch kein Silberstreif am Horizont (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 40#p111940 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 41#p111941 )
OP-Barometer 2019: Stress im OP-Bereich lässt Patientengefährdung steigen
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23529
Pressemitteilung vom 07.02.2020: Der Personalmehrbedarf in den stationären Pflegeeinrichtungen ist nach einem Gutachten von Prof. Heinz Rothgang erheblich - es ist von einem Mehrbedarf von 30% die Rede. Das Gutachten liegt seit Monaten dem Bundesgesundheitsministerium vor, ohne dass der Öffentlichkeit Näheres mitgeteilt wird. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk fordert, die Geheimhaltung aufzugeben und umgehend die gebotenen Reformmaßnahmen einzuleiten nach dem Motto "Mehr Personal = bessere Pflege". - Weitere Informationen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=23544
Nach all dem war geplant, beim inzwischen abgesagten Neusser Pflegetreff am 06.05.2020 die aktuellen pflegepolitischen Handlungserfordernisse erneut aufzugreifen und entsprechende Reformmaßnahmen einzufordern (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23481 ). Alle, die im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl mit für mehr Druck sorgen wollen, sind zur Unterstützung der hiesigen Aktivitäten ermuntert! -
Werner Schell
Zeitungsbericht vom 11.08.2010:
+++
Heute, 27.11.2020, in den sozialen Medien noch einmal alles kurz und bündig auf den Punkt gebracht:
Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht.
Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisher bekannt gewordenen Reformabsichten können dem nicht gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
viewtopic.php?f=3&t=23508&p=115305#p115305
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Gefahrenzulage für Tätigkeit nahe an kranken Menschen ...
Seit den 1995er Jahren schreibe ich mir die Finger wund und werbe u.a. für verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen in der Pflege (siehe z.B. > viewtopic.php?f=3&t=23508 ). Nichts ist insoweit wirklich voran gekommen. Nun stehen die Abgeordneten im Bundestag auf und Beklatschen die wichtigen Pflegekräfte. Dieser Art der Belobigung und Anerkennung kann ich angesichts der voran gegangenen Untätigkeit wenig abgewinnen. Wie wäre es, allen Personen, die nahe an kranken Menschen tätig sind, zunächst für 6 Monate eine Corona-Gefahrenzulage von 200 Euro/Monat zu zahlen, einfach so (aus Steuermitteln natürlich)? Danach müssen endlich Reformen umgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen in allen Pflegesystemen entscheidend und dauerhaft verbessern!
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Abgeordnete des Bundestages sollten sofort auf die nächste Diätenerhöhung verzichten ...
Dazu ergibt sich:
Im Bundestag werden Pflegekräfte belobigt und beklatscht, obwohl man trotz jahrelanger umfänglicher Forderungen, bessere Stellenschlüssel und höhere Vergütungen zu gestalten, nicht wirkungsvoll reagiert hat. Von hier gibt es seit Ende der 1990er Jahre unzählige Vorschläge und Statements zum Thema. Man kann eigentlich insoweit ein totales Politikversagen feststellen. Streng genommen müssten zahlreiche Personen, die insoweit Verantwortung tragen, ihre Ämter niederlegen. Versagt haben auch die Abgeordneten, die diesem Geschehen ihre Stimme gegeben haben. Als kleinste Geste und Entschuldigung erscheint mir überfällig, auf die anstehende Diätenerhöhung sofort zu verzichten. - Werner Schell
Im Bundestag werden Pflegekräfte belobigt und beklatscht, obwohl man trotz jahrelanger umfänglicher Forderungen, bessere Stellenschlüssel und höhere Vergütungen zu gestalten, nicht wirkungsvoll reagiert hat. Von hier gibt es seit Ende der 1990er Jahre unzählige Vorschläge und Statements zum Thema. Man kann eigentlich insoweit ein totales Politikversagen feststellen. Streng genommen müssten zahlreiche Personen, die insoweit Verantwortung tragen, ihre Ämter niederlegen. Versagt haben auch die Abgeordneten, die diesem Geschehen ihre Stimme gegeben haben. Als kleinste Geste und Entschuldigung erscheint mir überfällig, auf die anstehende Diätenerhöhung sofort zu verzichten. - Werner Schell
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Klatschen für die Pflegekräfte - und jetzt will keiner die angekündigte Prämie zahlen ...
Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=23544&p=113321#p113321
Blogbeitrag von Professor Dr. Stefan Sell vom 21.04.2020:
Es hat sich ausgeklatscht und die versprochene Prämie für Pflegekräfte in der Altenpflege will keiner zahlen
Es waren durchaus beeindruckende Bekundungen der Anerkennung und des Danks für diejenigen, die in vorderster Reihe beim Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie ihre Frau bzw. ihren Mann stehen, die in den Kliniken, den Pflegeheimen und den ambulanten Pflegediensten durchhalten und die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen sicherstellen. Da wurde nach italienischem Vorbild auf den Balkonen geklatscht und über weitere in vielen Fällen sicher auch zutiefst ehrlich gemeinte Bekundungen des Danke-Sagens wurde berichtet. Nun ist das, wie man überall feststellen kann und muss, mittlerweile abgeklungen, die Diskussionen drehen sich um die eingeleiteten Öffnungen des kommerziellen und gesellschaftlichen Lebens und viele Menschen haben den Eindruck, dass doch eigentlich alles schon vorbei ist.
...
Aber da ist dann ja noch wenigstens das Versprechen einer nicht nur emotionalen oder verbalen Anerkennung (die erst einmal nicht viel kostet), sondern dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen sollen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren.
Wieso eigentlich eine Sonderprämie in dieser Höhe, also 1.500 Euro?
...
Und nun erreichen uns solche Meldungen: „Keiner will die Pflege-Prämie zahlen". ...
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... eklatscht/
+++
Angesichts der neueren Entwicklung bezüglich Prämie wird an die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 26.03.2020 erinnert. Überfällig ist eine Gefahrenzulasse für alle Bedienstete, die nahe an kranken Menschen arbeiten - siehe insweot > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=112875#p112875 :
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
26.03.2020
Gefahrenzulage für alle Bediensteten nahe an kranken Menschen .... JETZT!
Seit den 1995er Jahren schreibe ich mir die Finger wund und werbe u.a. für verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen in der Pflege (siehe z.B. > viewtopic.php?f=3&t=23508 ). Nichts ist insoweit wirklich voran gekommen.
Nun stehen die Abgeordneten im Bundestag auf und Beklatschen die wichtigen Pflegekräfte. Dieser Art der Belobigung und Anerkennung kann ich angesichts der voran gegangenen Untätigkeit wenig abgewinnen.
Wie wäre es, allen Personen, die nahe an kranken Menschen tätig sind, zunächst für 6 Monate eine Corona-Gefahrenzulage von 200 Euro/Monat zu zahlen, einfach so (aus Steuermitteln natürlich)? Danach müssen endlich Reformen umgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen in allen Pflegesystemen entscheidend und dauerhaft verbessern!
Werner Schell
viewtopic.php?f=3&t=23544&p=113321#p113321
Blogbeitrag von Professor Dr. Stefan Sell vom 21.04.2020:
Es hat sich ausgeklatscht und die versprochene Prämie für Pflegekräfte in der Altenpflege will keiner zahlen
Es waren durchaus beeindruckende Bekundungen der Anerkennung und des Danks für diejenigen, die in vorderster Reihe beim Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie ihre Frau bzw. ihren Mann stehen, die in den Kliniken, den Pflegeheimen und den ambulanten Pflegediensten durchhalten und die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen sicherstellen. Da wurde nach italienischem Vorbild auf den Balkonen geklatscht und über weitere in vielen Fällen sicher auch zutiefst ehrlich gemeinte Bekundungen des Danke-Sagens wurde berichtet. Nun ist das, wie man überall feststellen kann und muss, mittlerweile abgeklungen, die Diskussionen drehen sich um die eingeleiteten Öffnungen des kommerziellen und gesellschaftlichen Lebens und viele Menschen haben den Eindruck, dass doch eigentlich alles schon vorbei ist.
...
Aber da ist dann ja noch wenigstens das Versprechen einer nicht nur emotionalen oder verbalen Anerkennung (die erst einmal nicht viel kostet), sondern dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen sollen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren.
Wieso eigentlich eine Sonderprämie in dieser Höhe, also 1.500 Euro?
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Und nun erreichen uns solche Meldungen: „Keiner will die Pflege-Prämie zahlen". ...
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/ ... eklatscht/
+++
Angesichts der neueren Entwicklung bezüglich Prämie wird an die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 26.03.2020 erinnert. Überfällig ist eine Gefahrenzulasse für alle Bedienstete, die nahe an kranken Menschen arbeiten - siehe insweot > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=112875#p112875 :
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
26.03.2020
Gefahrenzulage für alle Bediensteten nahe an kranken Menschen .... JETZT!
Seit den 1995er Jahren schreibe ich mir die Finger wund und werbe u.a. für verbesserte Stellenschlüssel und höhere Vergütungen in der Pflege (siehe z.B. > viewtopic.php?f=3&t=23508 ). Nichts ist insoweit wirklich voran gekommen.
Nun stehen die Abgeordneten im Bundestag auf und Beklatschen die wichtigen Pflegekräfte. Dieser Art der Belobigung und Anerkennung kann ich angesichts der voran gegangenen Untätigkeit wenig abgewinnen.
Wie wäre es, allen Personen, die nahe an kranken Menschen tätig sind, zunächst für 6 Monate eine Corona-Gefahrenzulage von 200 Euro/Monat zu zahlen, einfach so (aus Steuermitteln natürlich)? Danach müssen endlich Reformen umgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen in allen Pflegesystemen entscheidend und dauerhaft verbessern!
Werner Schell
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Pflegereform muss JETZT gestaltet werden ...
Hanni Hüsch kommentiert die Situation in der Pflege: "Wer jetzt also das hohe Lied von der Pflegeoffensive pfeift, der muss für die Musik auch zahlen" … Genau so ist es! - Gute Arbeitsbedingungen (auskömmliche Stellenschlüssel und höhere Vergütungen) werden seit Jahrzehnten eingefordert. Die notwendigen Reformen müssen JETZT gestaltet werden! Und das ist wirklich alternativlos!
>>> https://www.facebook.com/watch/?t=5&v=1401987476666006
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„Führende“ Pflegeverbände gehen mit einer Petition in die Offensive
„Führende“ Pflegeverbände gehen mit einer Petition in die Offensive und wollen damit Verbesserungen für das Pflegepersonal erreichen. Die entscheidenden Forderungen bei einer Pflegereform müssen aber vorrangig sein:
Deutlich verbesserte Stellenschlüssel (Rothgang-Gutachten spricht von einem Stellenplus von 36%) und höhere Vergütungen für ALLE Pflegekräfte (die jetzige Mindervergütung für die Altenpflege gehört beendet).
Darauf müsste mit Rücksicht auf das jahrelange Werben für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege näher eingegangen und die Alternativlosigkeit solcher Verbesserungen dargestellt werden. Einige andere Verbesserungen können allenfalls ergänzend sinnvoll sein. … Die Vorschläge der "Führenden Pflegeverbände" müssen daher um die wirklich wichtigen Forderungen ergänzt werden. Nur so kann eine Petition Sinn machen.
- BibliomedPflege - Bericht > https://www.bibliomed-pflege.de/news/fu ... -offensive
- Petition >
https://www.openpetition.de/petition/on ... ona-zeiten
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Pflegenot - Thema bei Dunja Hayali .... Wo bleibt der "Wumms"???
Pflegenot - Thema bei Dunja Hayali
Näheres zur Sendung vom 16.07.2020 und kurze Stellungnahme von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23737
Dunja Hayali informierte und diskutierte am 16.07.2020 über den Corona-Alltag im Pflegeheim. Es ging v.a. um die Heime in Not: gestresste Helfer, mangelnde Vorbereitung, fehlende Schutzkleidung. Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland an oder mit Covid-19 starben, lebten in Pflegeeinrichtungen. Besonders hart traf die Corona-Krise alte Menschen. …. Das Video zur Sendung (die ersten 48 Min. befassen sich ausschließlich mit der Pflege) ist bis zum 16.07.2021 in der Mediathek verfügbar.
> https://www.zdf.de/politik/dunja-hayali ... LAxX-aq990
Der Einspielerbeitrag (rd. 10 Min.) ist auch wie folgt abrufbar > https://www.youtube.com/watch?v=uUw4fhNNQiA
Näheres zur Sendung vom 16.07.2020 und kurze Stellungnahme von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23737
Dunja Hayali informierte und diskutierte am 16.07.2020 über den Corona-Alltag im Pflegeheim. Es ging v.a. um die Heime in Not: gestresste Helfer, mangelnde Vorbereitung, fehlende Schutzkleidung. Ein Großteil der Menschen, die in Deutschland an oder mit Covid-19 starben, lebten in Pflegeeinrichtungen. Besonders hart traf die Corona-Krise alte Menschen. …. Das Video zur Sendung (die ersten 48 Min. befassen sich ausschließlich mit der Pflege) ist bis zum 16.07.2021 in der Mediathek verfügbar.
> https://www.zdf.de/politik/dunja-hayali ... LAxX-aq990
Der Einspielerbeitrag (rd. 10 Min.) ist auch wie folgt abrufbar > https://www.youtube.com/watch?v=uUw4fhNNQiA
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Pflegegehälter in Nordwest bleiben unterdurchschnittlich - Kein Grund, sich auszuruhen[
Pflegegehälter in Nordwest bleiben unterdurchschnittlich - Kein Grund, sich auszuruhen
Im Durchschnitt verdienten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen in Deutschland 3.994 € brutto pro Monat im Jahr 2019. Ein Gehalt, von dem Pflegefachpersonen nur träumen können. Zwar seien laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit die Gehälter in der Pflegebranche mittlerweile gestiegen. Dennoch liegen die Pflegefachberufe immer noch deutlich unter dem Durchschnittsgehalt über alle Branchen.
Zwischen den Pflegefachberufen klafft auch je nach Beschäftigungsfeld nach wie vor eine Lücke. So verdienen Pflegefachpersonen in der Altenpflege immer noch deutlich weniger als Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen. Laut aktueller Verlautbarung der Bundesagentur für Arbeit betrug das mittlere Entgelt für Altenpfleger und Altenpflegerinnen im Jahr 2019 in Deutschland 3.032 €, das für Gesundheits- und Krankenpflegende 3.547 €.
Nicht zu unterschlagen sind aber auch hier die regionalen Unterschiede, wie folgende Zahlen anhand des Entgeltatlas zeigen:
Altenpflege
Schleswig-Holstein: 2.964 €
Hamburg: 3.205 €
Bremen: 3.029 €
Niedersachsen: 2.841 €
Nordrhein-Westfalen: 3.134 €
Gesundheits- und Krankenpflege
Schleswig-Holstein: 3.550 €
Hamburg: 3.564 €
Bremen: 3.686 €
Niedersachsen: 3.493 €
Nordrhein-Westfalen: 3.667 €
„Trotz längst erforderlicher Meldungen über steigende Gehälter in den Pflegeberufen gibt es keinen Grund, sich auf Lorbeeren auszuruhen, die sich noch niemand verdient hat“ sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Die Gehaltsentwicklung in den Pflegefachberufen weise lediglich in die richtige Richtung bei einem weiterhin konstant niedrigen Niveau. Die aktuellen Zahlen zeigen auf, wie weit der Weg für Arbeitgeber und Gewerkschaften noch ist, um die Gehälter in den Mangelberufen der Pflege auf das Durchschnittsniveau aller Gehälter in Deutschland anzuheben.
Das Gehalt ist und bleibt ein entscheidender Faktor der Attraktivität eines Berufs. Um Menschen in den Pflegeberufen zu halten und neu für diese zu begeistern, müssen die Gehälter der Pflegeberufe unbedingt wieder konkurrenzfähig werden. Jüngst veröffentlichte der DBfK das Positionspapier „Konkurrenzfähige Pflegelöhne – Welches Lohnniveau macht die Pflegebranche wettbewerbsfähig?“. Der DBfK Nordwest fordert vor dem Hintergrund eines eklatanten Personalmangels ein Einstiegsgehalt von 4.000 € brutto für alle Pflegefachberufe.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2020
Stefan Schwark | Referent für Öffentliche Kommunikation | M.Sc. Gesundheitsökonomie | B.A. Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen | Pflegefachmann |
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-0 | nordwest@dbfk.de
www.dbfk.de
Im Durchschnitt verdienten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen in Deutschland 3.994 € brutto pro Monat im Jahr 2019. Ein Gehalt, von dem Pflegefachpersonen nur träumen können. Zwar seien laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit die Gehälter in der Pflegebranche mittlerweile gestiegen. Dennoch liegen die Pflegefachberufe immer noch deutlich unter dem Durchschnittsgehalt über alle Branchen.
Zwischen den Pflegefachberufen klafft auch je nach Beschäftigungsfeld nach wie vor eine Lücke. So verdienen Pflegefachpersonen in der Altenpflege immer noch deutlich weniger als Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen. Laut aktueller Verlautbarung der Bundesagentur für Arbeit betrug das mittlere Entgelt für Altenpfleger und Altenpflegerinnen im Jahr 2019 in Deutschland 3.032 €, das für Gesundheits- und Krankenpflegende 3.547 €.
Nicht zu unterschlagen sind aber auch hier die regionalen Unterschiede, wie folgende Zahlen anhand des Entgeltatlas zeigen:
Altenpflege
Schleswig-Holstein: 2.964 €
Hamburg: 3.205 €
Bremen: 3.029 €
Niedersachsen: 2.841 €
Nordrhein-Westfalen: 3.134 €
Gesundheits- und Krankenpflege
Schleswig-Holstein: 3.550 €
Hamburg: 3.564 €
Bremen: 3.686 €
Niedersachsen: 3.493 €
Nordrhein-Westfalen: 3.667 €
„Trotz längst erforderlicher Meldungen über steigende Gehälter in den Pflegeberufen gibt es keinen Grund, sich auf Lorbeeren auszuruhen, die sich noch niemand verdient hat“ sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Die Gehaltsentwicklung in den Pflegefachberufen weise lediglich in die richtige Richtung bei einem weiterhin konstant niedrigen Niveau. Die aktuellen Zahlen zeigen auf, wie weit der Weg für Arbeitgeber und Gewerkschaften noch ist, um die Gehälter in den Mangelberufen der Pflege auf das Durchschnittsniveau aller Gehälter in Deutschland anzuheben.
Das Gehalt ist und bleibt ein entscheidender Faktor der Attraktivität eines Berufs. Um Menschen in den Pflegeberufen zu halten und neu für diese zu begeistern, müssen die Gehälter der Pflegeberufe unbedingt wieder konkurrenzfähig werden. Jüngst veröffentlichte der DBfK das Positionspapier „Konkurrenzfähige Pflegelöhne – Welches Lohnniveau macht die Pflegebranche wettbewerbsfähig?“. Der DBfK Nordwest fordert vor dem Hintergrund eines eklatanten Personalmangels ein Einstiegsgehalt von 4.000 € brutto für alle Pflegefachberufe.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.07.2020
Stefan Schwark | Referent für Öffentliche Kommunikation | M.Sc. Gesundheitsökonomie | B.A. Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen | Pflegefachmann |
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
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Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt ...
pflegen-online.de - 7. August 2020
INTERVIEW MIT HEINZ ROTHGANG
Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt
Der Bremer Gesundheitsökonom über die besonderen Anforderungen an examinierte Pflegekräfte und an Assistenzkräfte durch das neue Instrument zur Personalbemessung für Pflegeheime
Ein neues Instrument zur Personalbedarfsmessung in der stationären Altenpflege liegt vor. Die geltenden Fachkraftquoten sollen dabei durch einen bedarfsorientierten Personalmix abgelöst werden. Wie geht es nun weiter? Ein Gespräch mit dem Gesundheitsökonom und Projektleiter Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen.
Herr Professor Rothgang, die Altenpflege braucht mehr Personal – das ist lange bekannt. Wie hoch ist laut Ihrer Studie der Mehrbedarf?
Die Einrichtungen brauchen 36 Prozent mehr Personal, als sie es heute auf Basis der Stellenschlüssel haben. Oder anders formuliert: Es gibt einen Mehrbedarf von mehr als 100.000 Vollzeitäquivalenten. Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent, bei den Pflegeassistenzkräften bei 69 Prozent. Es fehlen also vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht.
Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber der Selbstverwaltung auferlegt, bis zum Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Messung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege vorzulegen. Sie und Ihr Team hatten den Auftrag nach einer europaweiten Ausschreibung erhalten. Wie sind Sie dabei vorgegangen?
Wir waren bundesweit in 62 Pflegeeinrichtungen und haben die Daten von 1.380 Bewohnern und 140.000 Interventionen erfasst. Wir haben also eine Woche lang jede praktische Pflegehandlung dokumentiert und bewertet. Diese Daten haben wir ausgewertet und einen Algorithmus entwickelt, der in Abhängigkeit von der Bewohnerschaft angibt, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung benötigt, um fachgerecht pflegen zu können.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.pflegen-online.de/die-fachk ... 8JFQ_i6u8s
+++
Anmerkung:
Dass wir mehr Stellen im Pflegesystem benötigen, ist seit vielen Jahren bekannt. Dazu brauchten wir eigentlich kein Gutachten. Mit der Beauftragung des Gutachters und der Vorstellung eines Konzeptes wurde nur wertvolle Zeit vertrödelt. Das ermittelte Stellenplus von 36% übertrifft die hiesigen Erwartungen (ca. 20%). Nunmehr auf Pflegehilfskräfte und auf Abschaffung der Fachkraftquote zu setzen, ist aber eine fatale Fehleinschätzung. Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein, aus dem vorliegenden Gutachten eine gute Pflegereform zu gestalten. Mehr Pflegefachkräfte muss dabei als alternativlos gelten. - Werner Schell
INTERVIEW MIT HEINZ ROTHGANG
Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt
Der Bremer Gesundheitsökonom über die besonderen Anforderungen an examinierte Pflegekräfte und an Assistenzkräfte durch das neue Instrument zur Personalbemessung für Pflegeheime
Ein neues Instrument zur Personalbedarfsmessung in der stationären Altenpflege liegt vor. Die geltenden Fachkraftquoten sollen dabei durch einen bedarfsorientierten Personalmix abgelöst werden. Wie geht es nun weiter? Ein Gespräch mit dem Gesundheitsökonom und Projektleiter Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen.
Herr Professor Rothgang, die Altenpflege braucht mehr Personal – das ist lange bekannt. Wie hoch ist laut Ihrer Studie der Mehrbedarf?
Die Einrichtungen brauchen 36 Prozent mehr Personal, als sie es heute auf Basis der Stellenschlüssel haben. Oder anders formuliert: Es gibt einen Mehrbedarf von mehr als 100.000 Vollzeitäquivalenten. Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent, bei den Pflegeassistenzkräften bei 69 Prozent. Es fehlen also vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung nach Landesrecht.
Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber der Selbstverwaltung auferlegt, bis zum Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Messung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege vorzulegen. Sie und Ihr Team hatten den Auftrag nach einer europaweiten Ausschreibung erhalten. Wie sind Sie dabei vorgegangen?
Wir waren bundesweit in 62 Pflegeeinrichtungen und haben die Daten von 1.380 Bewohnern und 140.000 Interventionen erfasst. Wir haben also eine Woche lang jede praktische Pflegehandlung dokumentiert und bewertet. Diese Daten haben wir ausgewertet und einen Algorithmus entwickelt, der in Abhängigkeit von der Bewohnerschaft angibt, wie viele Pflegekräfte eine Einrichtung benötigt, um fachgerecht pflegen zu können.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.pflegen-online.de/die-fachk ... 8JFQ_i6u8s
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Anmerkung:
Dass wir mehr Stellen im Pflegesystem benötigen, ist seit vielen Jahren bekannt. Dazu brauchten wir eigentlich kein Gutachten. Mit der Beauftragung des Gutachters und der Vorstellung eines Konzeptes wurde nur wertvolle Zeit vertrödelt. Das ermittelte Stellenplus von 36% übertrifft die hiesigen Erwartungen (ca. 20%). Nunmehr auf Pflegehilfskräfte und auf Abschaffung der Fachkraftquote zu setzen, ist aber eine fatale Fehleinschätzung. Es wird die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sein, aus dem vorliegenden Gutachten eine gute Pflegereform zu gestalten. Mehr Pflegefachkräfte muss dabei als alternativlos gelten. - Werner Schell
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Wertschätzung für die Pflegeversorgung ...
>>>> Gesundheits- und Sozialexperten haben anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 09.09.2020 mehr Wertschätzung für die Pflegeversorgung und eine bessere Bezahlung der Fachkräfte gefordert. U.a. wurde ausgeführt, dass sich Wertschätzung der Pflege dringend in besseren Arbeitsbedingungen und in tariflicher Bezahlung widerspiegeln müsse, etwa in der Altenpflege. Nötig sei auch mehr Personal. Im Übrigen wurde mehr Unterstützung für die pflegenden Angehörigen eingefordert. … >>> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 86#p115086
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Wir brauchen fachlich qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung - 24.09.2020
Wir brauchen fachlich qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl
Das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG - wird den Pflegenotstand nicht auflösen helfen …
Die Pressemitteilungen des Deutsches Pflegerates und der Diakonie Deutschland haben die Problematik grundsätzlich angesprochen > viewtopic.php?f=3&t=23767&p=114982#p114982 / > viewtopic.php?f=3&t=23767&p=115276#p115276
20.000 Pflegehilfskräfte für die Pflegeeinrichtungen, und jetzt sonst nichts, sind eine glatte Fehlentscheidung. Vor weiteren Stellenzuweisungen muss ein Personalbemessungssystem vorgelegt werden, das seit vielen Jahren überfällig ist (§ 113c SGB XI).
Bereits 2015 habe ich mit Herrn Gröhe, damaliger Bundesgesundheitsminister, beim Neusser Pflegetreff über dieses System gestritten und es für überfällig bezeichnet. Ohne ein deutlich verbessertes Stellenbemessungssystem (an Stelle der jetzigen Stellenschlüssel) und höhere Vergütungen wird es KEINE Verbesserungen in der Altenpflege geben. § 11 SGB XI stellt klar, welche Pflege zu gestalten ist. In den Pflegeeinrichtungen leben meistens die schwerst pflegebedürftigen Menschen. Und die benötigen eine gute pflegerische Versorgung. Diese ist zur Zeit offensichtlich nicht gewährleistet.
Siehe auch die Texte unter
> viewtopic.php?f=3&t=23783
> viewtopic.php?f=3&t=23737
> viewtopic.php?f=3&t=23687
> viewtopic.php?f=3&t=23508
> viewtopic.php?f=3&t=23544
> viewtopic.php?f=3&t=23544&p=112535
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht. - Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisherigen Reformen können dem nicht einmal ansatzweise gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
Werner Schell
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Pressemitteilung - 24.09.2020
Wir brauchen fachlich qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl
Das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG - wird den Pflegenotstand nicht auflösen helfen …
Die Pressemitteilungen des Deutsches Pflegerates und der Diakonie Deutschland haben die Problematik grundsätzlich angesprochen > viewtopic.php?f=3&t=23767&p=114982#p114982 / > viewtopic.php?f=3&t=23767&p=115276#p115276
20.000 Pflegehilfskräfte für die Pflegeeinrichtungen, und jetzt sonst nichts, sind eine glatte Fehlentscheidung. Vor weiteren Stellenzuweisungen muss ein Personalbemessungssystem vorgelegt werden, das seit vielen Jahren überfällig ist (§ 113c SGB XI).
Bereits 2015 habe ich mit Herrn Gröhe, damaliger Bundesgesundheitsminister, beim Neusser Pflegetreff über dieses System gestritten und es für überfällig bezeichnet. Ohne ein deutlich verbessertes Stellenbemessungssystem (an Stelle der jetzigen Stellenschlüssel) und höhere Vergütungen wird es KEINE Verbesserungen in der Altenpflege geben. § 11 SGB XI stellt klar, welche Pflege zu gestalten ist. In den Pflegeeinrichtungen leben meistens die schwerst pflegebedürftigen Menschen. Und die benötigen eine gute pflegerische Versorgung. Diese ist zur Zeit offensichtlich nicht gewährleistet.
Siehe auch die Texte unter
> viewtopic.php?f=3&t=23783
> viewtopic.php?f=3&t=23737
> viewtopic.php?f=3&t=23687
> viewtopic.php?f=3&t=23508
> viewtopic.php?f=3&t=23544
> viewtopic.php?f=3&t=23544&p=112535
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht. - Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisherigen Reformen können dem nicht einmal ansatzweise gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
Werner Schell
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Wege in die Zukunft – wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?
Wege in die Zukunft – wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?
Ein Forschungsteam der Universität Bremen hat ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt. Eine vollständige Umsetzung würde in Pflegeheimen zu gut einem Drittel mehr Belegschaft führen. Die Studie wurde von 2017 bis 2020 mit knapp vier Millionen Euro gefördert.
„Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren“, betont Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Leiter des Projektes. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrundeliegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt sind.
Europaweite Ausschreibung: Zuschlag für Universität Bremen
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 21. Dezember 2015 wurde daher ein Entwicklungs- und Erprobungsauftrag für ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Der Zuschlag für die Umsetzung dieses Projekts erging nach europaweiter Ausschreibung an ein Forscherteam der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang (SOCIUM), dem auch Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Prof. Dr. Stefan Görres vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Prof. Dr. Werner Brannath vom Kompetenzzentrum für Klinische Studien Bremen (KKSB) und PD Dr. Guido Becke vom Institut für Arbeit und Wirtschaft (iaw) und 12 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehörten.
„Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Professor Rothgang. Diese Personalmehrbedarfe seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung. Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstehen sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liegt der Pflegepersonalmehrbedarf bei 69 Prozent für die Assistenzkräfte und bei 3,5 Prozent für die Fachkräfte.
Bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen zusätzlich
„Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein“, sagt Professor Rothgang.
„Das Personalbemessungsinstrument ist jetzt bereit für eine gestufte Einführung die schon seit längerer Zeit in der Vorbereitung ist“, erklärt der Studienleiter weiter. So haben sich in der „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) die beteiligten Akteure in der Langzeitpflege einschließlich dreier Bundesministerien bereits 2019 darauf verpflichtet, das Personalbemessungsverfahren nach Abschluss des Projektes in geeigneten Schritten gemeinsam zügig anzugehen.
Erster Schritt der Einführung wird bereits beraten
Für die Pflegeheime ist ein erster Einführungsschritt bereits im Entwurf eines Versorgungsver-besserungsgesetzes enthalten, das derzeit beraten wird. „Der Gesetzentwurf beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen bis zu 20.000 Pflegeassistenzkraftstellen ab dem Jahr 2021.“ Mit diesem ersten Einführungsschritt beginnt die Bundesregierung Professor Rothgang zufolge eine Empfehlung des Forscherteams umzusetzen. Danach soll ein stufenweiser Personalaufbau verbindlich eingerichtet werden und gleichzeitig in einem Modellprojekt die Qualitätswirksamkeit von Mehrpersonal unter einer begleitenden Personal- und Organisationsentwicklung erforscht werden.
Informationen zur wissenschaftlichen Methode des Projekts:
Zur Bestimmung fachlich angemessener Personalmengen und -strukturen war ein analytischer Zugang zwingend, bei dem festgelegt wird, welche Pflegepersonalmengen in welchem Qualifikationsmix für eine fachgerechte Leistungserbringung notwendig sind. Hierzu wurde das Leistungsgeschehen in Pflegeeinrichtungen beobachtet und zusätzlich eine Bewertung der Leistungsmenge, der aufgewendeten Zeit und der Qualifikation des leistungserbringenden Pflegepersonals vorgenommen. Von den Datenerhebenden konnte also bei jeder Leistungser-bringung die Bedarfsgerechtigkeit interventionsbezogen und differenziert bewertet werden. Hierdurch konnten empirisch bestimmte SOLL-Werte einer fachgerechten Versorgung als Parameter des Personalbemessungsverfahrens erarbeitet werden. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Datenerhebung wurde in einem eigenen qualitativen Studienteil auf die Bedeutung und den Umfang von Interaktionsarbeit gelegt.
Die Datenerhebung erfolgte durch 241 speziell auf die konsentierten Erhebungsinstrumente geschulte Pflegefachpersonen in einer „Beschattung“, also einer eins-zu-eins-Zuordnung zwischen den leistungserbringenden Pflegekräften der Einrichtungen und den Datenerhebenden. Von April bis Oktober 2018 wurden Datenerfassungen in insgesamt 62 vollstationären Erhebungseinheiten und 7 teilstationären Einrichtungen unter der Beteiligung von insgesamt 1.380 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie 163 Tagespflegegästen durchgeführt.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218 58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de
Dipl.-Geront. Thomas Kalwitzki
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Tel.: +49421 218 58544
E-Mail: thomas.kalwitzki@uni-bremen.de
Originalpublikation:
https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content ... _PeBeM.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2020
Sarah Batelka Hochschulkommunikation und -marketing
Universität Bremen
> https://idw-online.de/de/news754728
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Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen - Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (16. November 2020, Nr. 35/2020)
Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht
Deutscher Pflegerat fordert schnellere Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG)“ betont Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Profession Pflege arbeitet seit langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen. Benötigt werden laut dem von der Universität Bremen vorgelegten Personalbemessungsverfahren für die Langzeitpflege rund 120.000 Vollzeitstellen - überwiegend Pflegeassistenten/innen, aber auch Pflegefachpersonen.
Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führen nach Berechnungen des Deutschen Pflegerats zu höchstens 4,2 min pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 min mit Pflegegrad 5. Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen.
Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sieht nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege (QN 3) verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach drei Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen drei Jahren begonnen werden. Diese Anforderung sollte im Gesetz verbindlicher geregelt werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, diese Anforderung nicht zu erfüllen. Anderenfalls wäre der Aufwand für die Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung größer als der potenzielle Nutzen.
Die Stellenaufstockung ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats bereits in diesem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln. Sichergestellt sein muss, dass es keine zu hohen bürokratischen Hürden seitens der zuständigen Kostenträger gibt, wie beim Stellenförderprogramm für Pflegefachpersonen.
Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, dem Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen muss umgehend erfolgen. Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden.
Zu begrüßen ist, dass die Stellenmehrung nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege führt.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (16. November 2020, Nr. 35/2020)
Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht
Deutscher Pflegerat fordert schnellere Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG)“ betont Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Profession Pflege arbeitet seit langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen. Benötigt werden laut dem von der Universität Bremen vorgelegten Personalbemessungsverfahren für die Langzeitpflege rund 120.000 Vollzeitstellen - überwiegend Pflegeassistenten/innen, aber auch Pflegefachpersonen.
Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führen nach Berechnungen des Deutschen Pflegerats zu höchstens 4,2 min pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 min mit Pflegegrad 5. Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen.
Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sieht nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege (QN 3) verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach drei Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen drei Jahren begonnen werden. Diese Anforderung sollte im Gesetz verbindlicher geregelt werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, diese Anforderung nicht zu erfüllen. Anderenfalls wäre der Aufwand für die Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung größer als der potenzielle Nutzen.
Die Stellenaufstockung ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats bereits in diesem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln. Sichergestellt sein muss, dass es keine zu hohen bürokratischen Hürden seitens der zuständigen Kostenträger gibt, wie beim Stellenförderprogramm für Pflegefachpersonen.
Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, dem Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen muss umgehend erfolgen. Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden.
Zu begrüßen ist, dass die Stellenmehrung nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege führt.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Wem helfen die Hilfskräfte?
Wem helfen die Hilfskräfte?
Anhörung zum Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes
Die Bundesregierung will mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) unter anderem 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte schaffen. Die Maßnahme soll ein erster Schritt zur Umsetzung der neuen Personalbemessung sein. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält diesen Schritt für nicht ausreichend.
Die Überlastung der beruflich Pflegenden ist seit langem bekannt und dokumentiert. Der DBfK hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf deutliche Kritik vor allem am geplanten Zuwachs von 20.000 Pflegehilfskräften geübt. Dem Entwurf fehle ein verbindliches Konzept zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens inklusive eines Zeitplanes, durch das die Personalsituation in der stationären Langzeitpflege nachhaltig verbessert werde und das Vertrauen der Pflegenden darin bestärke, so der DBfK.
Wagner betonte in der Anhörung, dass dringend ein Fahrplan zur Umsetzung der neuen Personalbemessung erstellt werden müsse. „Wir halten grundsätzlich die Schaffung der 20.000 Stellen für sinnvoll, aber nicht für ehrgeizig genug. 20.000 Stellen bei rund 14.500 Einrichtungen fallen nur begrenzt ins Gewicht. Uns fehlt aber vor allem eine verbindliche Aussage zu den weiteren Schritten in der Umsetzung des entwickelten Personalbemessungsverfahrens. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Berufsgruppe.“
Der DBfK kritisiert außerdem, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Hilfskräfte nicht hinreichend geregelt seien. „Die landesrechtlich geregelte Ausbildung der Hilfskräfte muss aus unserer Sicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen und nicht lediglich begonnen werden. Natürlich kann es hier Ausnahmen wie Elternzeit geben, aber diese müssen klar definiert werden“, so Wagner.
Das geplante Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten
Heute, 27.11.2020, in den sozialen Medien noch einmal alles kurz und bündig auf den Punkt gebracht:
Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht.
Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisher bekannt gewordenen Reformabsichten können dem nicht gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
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Für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sind vorrangig ausreichend qualifizierte Pflegekräfte erforderlich. Diese können gerne durch Pflegehilfskräfte, Assistenzkräfte bzw. Ehrenamtler unterstützt werden. Aber in erster Linie muss die Fachlichkeit durch entsprechende gesetzliche Vorgaben gewährleistet sein! Denn in den Stationären Pflegeeinrichtungen sind die schwerstpflegebedürftigen Menschen (viele davon demenziell erkrankt) untergebracht.
Der Pflegenotstand hat viele Gesichter und muss endlich aufgelöst werden! Die bisher bekannt gewordenen Reformabsichten können dem nicht gerecht werden. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, allein mehr Hilfskräfte könnten die seit vielen Jahren bekannten Pflegemängel auflösen. Problembereiche, die zwingend Fachkompetenz erfordern sind z.B.: Arzneimittelversorgung, Psychopharmaka, Fixierungen, Mangelernährung, unzureichende Mobilisation - Reha -, Zuwendung im Zusammenhang mit pflegerischen Verrichtungen, Sterbebegleitung …. Hilfskräfte sind eine Ergänzung, aber kann Ersatz für die Pflegefachkräfte …
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