Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Auch Hirntote bekommen eine Narkose

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 17:22

Rheinische Post berichtet am 26.09.2018:
Mangelnde Aufklärung bei Organspenden
Auch Hirntote bekommen eine Narkose

Was passiert eigentlich bei einer Organspende? Sie rettet Leben, aber belastet auch das Arzt- und Pflegepersonal.
Von Jörg Zittlau
800 Organspenden gab es im vergangenen Jahr – das ist ein historischer Tiefstand. Gesundheitsminister Jens Spahn will dieses Problem lösen, indem er jeden zum Organspender macht, der nicht ausdrücklich Widerspruch dagegen eingelegt hat. Sein Argument: „Das Nein aussprechen zu müssen, ist angesichts der bedrückenden Lage auch in einer freien Gesellschaft zumutbar.“ Tatsache ist freilich, dass viele Menschen schlichtweg keine dezidierte Meinung zur Organspende haben, weil sie zu wenig darüber wissen.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/panorama/wissen/fo ... d-33259305
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Wie tot ist hirntot - Infragestellung des Hirntods ...

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2018, 16:20

FOCUS Magazin | Nr. 39 (2018)
Debatten
Wie tot ist hirntot?

FOCUS-Autor Anna Bergmann

Der Körper eines Menschen, dessen Organe entnommen werden sollen, lebt noch. Das ist das große Dilemma der Transplantationsmedizin.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte die in der DDR bereits gültig gewesene Widerspruchslösung einführen, damit sich die Zahl der Organspenden erhöht. Er hat sich einen Drahtseilakt vorgenommen. Ohne dass es politisch gewollt ist, wird diese Gesetzesnovelle erneut eine Debatte um die Definition des Hirntods auslösen.
Biologische und moralische Bedenken
So haben einige Mitglieder des Deutschen Ethikrats in ihrer Stellungnahme von 2015 die Position vertreten: „Der Hirntod ist keine hinreichende Bedingung für den Tod des Menschen.“ Seit er vor 50 Jahren definiert wurde, gibt es auch eine wissenschaftliche Infragestellung des Hirntods.
… (weiter lesen unter) … https://www.focus.de/gesundheit/ratgebe ... 34005.html
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Paten für Organspende gesucht

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2018, 13:15

Das Thema Organspende ist aktuell und die Nachfrage nach Aufklärung zum Thema steigt.
Das Netzwerk Organspende NRW sucht deshalb nach ehrenamtlichen Patinnen und Paten und startet deshalb am 17.11.18 mit einer neuen Ausbildungsreihe. Darüber wird wie folgt informiert:


Projektbüro Netzwerk Organspende NRW
c/o Der Paritätische
Selbsthilfekontaktstelle Witten | Wetter | Herdecke
Dortmunder Str. 13 | 58455 Witten
http://www.netzwerk-organspende-nrw.de/kontakt/

Paten für Organspende gesucht
Ehrenamtliches Engagement kann Leben retten


Witten, 1.10.2018 - Das Netzwerk Organspende NRW startet am 17. November 2018 mit einer
Informationsreihe für zukünftige Patinnen und Paten. Gesucht werden interessierte Menschen
jeden Alters, die Veranstaltungen in Schulen oder Betrieben durchführen oder Info-Stände in
Krankenhäusern betreuen können. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ziel der Aktion „Paten für Organspende“ ist, dass die Bevölkerung über das Thema Organspende
aufgeklärt wird. „Wir wollen mit dazu beitragen, dass alle Menschen über das Thema informiert
sind und dann eine Entscheidung zur Organspende treffen können,“ so Projektleiterin Konstanze
Birkner „diese Entscheidung sollte dann dokumentiert und mit der Familie besprochen werden.“
Patinnen und Paten können mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass Menschen auf der
Warteliste eine lebensrettende Organspende erhalten. Machen Sie mit!
Die Veranstaltung findet am 17. November 2018 ab 9 Uhr im Ardey Hotel, Ardeystraße 11-13 in
58452 Witten statt. Anmeldungen bitte an: info@netzwerk-organsepnde-nrw.de

Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2018
Bärbel Brünger
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Referentin für Grundsatzfragen, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Kampstr. 42
44137 Dortmund
Tel.: 0231/ 91771-20
mobil: 0173/ 7383 758
und
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 38410-27
baerbel.bruenger@vdek.com
www.vdek.com
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Organspende - Gesellschaftliche Debatte kann hilfreich sein

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2018, 13:25

PRESSEMITTEILUNG vom 01.10.2018

DGIIN: Widerspruchslösung kann Zahl der Organspenden erhöhen
Einbindung in gesellschaftliche Debatte wichtig


Berlin: Wer sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, wird im Todesfall automatisch zum Organspender – im Sinne einer solchen Widerspruchslösung ist die posthume Organentnahme bereits in vielen Ländern Europas geregelt. Nun möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dieses Modell auch in Deutschland einführen. In die Debatte schaltet sich auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein: In einer Online-Umfrage hat sich die große Mehrheit der Mitglieder für eine Widerspruchslösung ausgesprochen, und auch der Vorstand unterstützt Spahns Vorschlag. Die DGIIN fordert aber ein Gesamtpaket, das weitere Maßnahmen und eine breite gesellschaftliche Diskussion beinhaltet.

Die Zahl der Organspenden ist seit 2010 in Deutschland um fast ein Drittel gesunken, im vergangenen Jahr wurde mit 797 Spendern ein neuer Tiefstand erreicht. Gleichzeitig warten rund 10.000 Menschen dringend auf ein Spenderorgan, das ihnen die Lebensqualität erhalten oder das Leben retten soll. „Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass das bisherige System der Organspende verbessert werden muss“, sagt Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN. Die Einführung der Widerspruchslösung könne ein zusätzlicher Schritt sein, um die Zahl der für Transplantationen zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen.

Zudem steht die Bevölkerung der Organspende mehrheitlich positiv gegenüber: In einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärten 72 Prozent der Befragten ihre Bereitschaft zur Organspende. Allerdings hatte nur jeder zweite von ihnen einen Spenderausweis ausgefüllt. Gemäß der derzeit geltenden Entscheidungslösung muss der Spender einer Organentnahme jedoch ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt kein Spenderausweis vor, können in zweiter Linie auch die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden. Diesen Prozess kehrt die so genannte doppelte Widerspruchslösung genau um: Hat der Spender selbst zu Lebzeiten nicht widersprochen, haben in dieser Variante immer noch die Angehörigen das Recht zum Widerspruch, bevor Organe entnommen werden. Dieser von Spahn bevorzugten Variante stimmten bei der DGIIN-Umfrage 33 Prozent der Experten zu. 43 Prozent favorisierten hingegen die so genannte einfache Widerspruchslösung, bei der nur der Spender selbst widerspruchsberechtigt ist. Insgesamt beteiligten sich mit 1.014 Teilnehmern über 50 Prozent der Mitglieder der DGIIN an dieser Umfrage. „Uns war es als Fachgesellschaft wichtig, auch die Position unserer Mitglieder zu erfragen und ihnen dadurch eine Beteiligung zu ermöglichen“, begründet Professor Dr. Stefan John, Präsident die Entscheidung zu einer Mitgliederbefragung.

Beide Varianten könnten die Zahl der Spenderorgane deutlich erhöhen – denn laut BZgA-Umfrage – lehnen nur 14 Prozent der Deutschen eine posthume Organentnahme ausdrücklich ab. Die Widerspruchslösung führt zudem deutlicher vor Augen, dass auch derjenige eine Entscheidung trifft, der sich nicht entscheidet. „Wir müssen daher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen sich umfassend informieren und auf dieser Grundlage frei entscheiden können“, sagt John, der auch Oberarzt und Leiter des Funktionsbereiches Intensivmedizin sowie Leiter des Arbeitskreises Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg ist. Hierfür sei eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig, in der auch Bedenken ernst genommen werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass jeder über seine Möglichkeit zum Widerspruch informiert sei und ihm aus einem möglichen Widerspruch keine Nachteile erwachsen.

Nach Ansicht der DGIIN reicht die Widerspruchslösung allein jedoch nicht aus, um eine Trendwende in der Transplantationsmedizin herbeizuführen. Dringenden Verbesserungsbedarf sehen die Experten auch bei den klinikinternen Abläufen. „Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher einen weiteren Gesetzesentwurf, durch den die Transplantationsbeauftragten gestärkt, der Vorhalteaufwand für die Organentnahme besser vergütet und die Möglichkeiten, einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall zeitnah und flächendeckend festzustellen, verbessert werden sollen“, sagt Janssens. Denn heute scheitert eine Organentnahme in einigen Fällen nicht am Willen des potenziellen Spenders oder seiner Angehörigen, sondern an den komplexen Abläufen innerhalb des medizinischen Systems und dem zunehmenden Personalmangel in den Kliniken, so der Experte abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2018
Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-649, Fax: 0711 8931-167
hartmann@medizinkommunikation.org
http://www.dgiin.de/start.html

Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält die Einführung einer Widerspruchslösung im Zusammenhang mit der Organspende für rechtlich unzulässig. Es können erheblich mehr Organe gewonnen werden, wenn die Entnahmepraxis bei den bereits verfügbaren Organspendern optimiert wird. Insoweit sind entsprechende Organisationsentscheidungen und eine angemessene Finanzierung notwendig.
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Organspende - Die Widersprüche der Widerspruchslösung

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2018, 13:27

Ärzte Zeitung vom 01.10.2018:
Organspende-Debatte
Die Widersprüche der Widerspruchslösung

Haben Schwerstkranke bessere Chancen auf ein Organ, wenn die Widerspruchslösung eingeführt wird? Eine heftige Debatte ist entbrannt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2018, 16:56

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Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)" zugestimmt.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Gesetz zur Organspende wird Leben retten
Statement 01,23 Minuten mit Jens Spahn

https://www.youtube.com/watch?v=srBOmte6KXM
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.

Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Da setzen wir jetzt ganz konkret an. Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zügig beraten und beschließen. Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


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Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen

Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben

Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:
- Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungs- bzw. Beatmungsbetten.
- Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.
- Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die korrekte Mittelverwendung muss durch die Entnahmekrankenhäuser nachgewiesen werden.

Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt

- Transplantationsbeauftragte müssen auf den Intensivstationen künftig regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
- Sie erhalten durch das Gesetz ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen.
- Darüber hinaus sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotenzials nehmen können.
- Sie können für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Klinik.

Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser

- Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
- sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen;
- Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird;
- die Höhe dieses Zuschlags beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt

- Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
- Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit werden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt.
- Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Potenzielle Organspender besser erkennen und melden

- Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen.
- Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
- Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet, die Ergebnisse den jeweiligen Entnahmekrankenhäuser und den zuständigen Landesbehörden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden.

Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden

- Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.
- Angehörige sollen besser betreut werden
- Insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben wird verbindlich geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Downloads
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (Kabinett, 31.10.2018) PDF-Datei: 262 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... spende.pdf


Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 31.10.2018
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... inett.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html

+++
Ärzte Zeitung vom 31.10.2018
Bundeskabinett
Neuregelungen zur Organspende besiegelt

Die Organspende in Deutschland wird auf neue Füße gestellt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn durchgewunken. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

+++
In den sozialen Netzwerken wurde folgende Mitteilung gepostet:
Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende. Bundeskabinett hat am 31.10.2019 den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" beschlossen. Derartige Verbesserungen waren überfällig und können im Wesentlichen positiv bewertet werden. Die vielfach kritisierte "Widerspruchslösung" ist nicht Gegenstand der aktuellen Planungen.
Es versteht sich, dass beim gesamten Transplantationsgeschehen die Grundsätze der Patientenselbstbestimmung zu beachten sind. Diesbezüglich können konkrete Regelungen in einer Patientenverfügung näher ausgeführt sein. Darüber wird regelmäßig in der Volkshochschule Neuss informiert. Der nächste Vortrag findet am 26.11.2018, 17,30 Uhr, statt. Thema: Patientenrechte (> viewtopic.php?f=7&t=22754 ).
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Zwischen Selbstverfügung und Solidarität: Ethikrat debattierte Widerspruchsregelung bei der Organspe

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2018, 17:51

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Zwischen Selbstverfügung und Solidarität: Ethikrat debattierte Widerspruchsregelung bei der Organspe

Am 28.11.2018 fand im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte darüber statt, ob zukünftig anstelle der Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung etabliert werden soll, um die desolate Lage der Organspende zu verbessern. Sinkende Spenderzahlen und lange Wartelisten lassen den Ruf nach grundsätzlich anderen Verfahrensweisen laut werden. Doch welche ethischen Herausforderungen ergeben sich aus den möglichen Neuregelungen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, medizinisches Personal und zukünftige Spenderinnen und Spender?

Im Rahmen einer öffentlichen Abendveranstaltung, an der auch etliche Bundestagsabgeordnete teilnahmen, diskutierte der Deutsche Ethikrat am gestrigen Mittwoch Pro und Contra der Widerspruchregelung bei der Organspende.

In seinem Grußwort betonte Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, die Wichtigkeit der aktuellen Debatte, erinnerte aber auch daran, dass die meisten Kontrahenten ein gemeinsames Ziel teilen: die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Im Anschluss daran erörterten die Ratsmitglieder Reinhard Merkel und Wolfram Höfling die unterschiedliche rechtliche Auslegung des Widerspruchsmodells. Für Reinhard Merkel stellt die Organspende einen individuellen Akt postmortaler Solidarität mit einem unbekannten anderen dar. Dazu könne niemand von Gesetzes wegen genötigt werden. Aber die Nötigung zu einer Erklärung zu Lebzeiten sei in einer Rechtsordnung, die deutlich gewichtigere zwangsrechtliche Gebote zur Solidarität kennt, zur Rettung von Menschenleben ohne Weiteres zulässig und rechtsethisch vernünftig.

Dagegen argumentierte Wolfram Höfling, dass die geläufige Rechtfertigung eines Widerspruchmodells im Recht der Organgewinnung verkenne, dass jede Entscheidung zur Organspende eine existenzielle Entscheidung über das eigene Sterben ist. Die Widerspruchsregelung beschränke in unzulässiger Weise das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Höfling schlägt vor, anstatt einer gesetzlichen Verordnung das deutsche Transplantationssystem als Ganzes einer an rechtsstaatlichen Maßstäben orientierten Neuordnung zu unterziehen.

Im zweiten Teil der Debatte diskutierten die Ratsmitglieder Wolfram Henn und Claudia Wiesemann medizinethische Fragen und die praktische Umsetzung der Widerspruchsregelung. Für Wolfram Henn stellt die Widerspruchsregelung mit Vetorecht der Angehörigen im Zeitalter mündiger Bürgerinnen und Bürger keinen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar. In der Güterabwägung mit den Lebenschancen schwer kranker Menschen sei es vielmehr ethisch geboten, einen Verzicht auf eine Ablehnung als Akzeptanz zu bewerten. Zugleich betonte Henn, dass es dafür ein Umfeld inhaltlich ausgewogener Aufklärung und niederschwellig zugänglicher und zugleich verbindlicher Informationsmöglichkeiten bedarf.

Claudia Wiesemann entgegnete, dass es kein Spendeproblem gebe, sondern ein Melde- und Organisationsproblem der Krankenhäuser. Die geplante Einführung der Widerspruchsregelung verorte das Problem falsch und trage dazu bei, die ethischen Binnenkonflikte in den Entnahmekrankenhäusern zu verschleiern. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, die sich an der Identifikation potenzieller Spender und der Organentnahme beteiligen, seien mit moralischen Verpflichtungen konfrontiert, die einander widersprechen. Diese organisationsethischen Konflikte müssten anerkannt und gelöst werden.

In der abschließenden, von Ratsmitglied Alena Buyx moderierten und auch für das Auditorium geöffneten Podiumsdiskussion herrschte trotz der unterschiedlichen Positionen zur Einführung der Widerspruchsregelung Einigkeit darüber, dass die strukturellen Probleme der Organspende dringend gelöst werden müssen. Dazu bedürfe es einer hinreichenden Aufklärung und aktiven Einbindung der betroffenen Personen. In seinem Schlusswort appellierte Peter Dabrock an den Deutschen Bundestag, angesichts des gemeinsamen Ziels nach tragfähigen Kompromissen zu suchen und in der bereits laufenden Parlamentsdebatte konkrete politische Lösungen zu finden.

Die Präsentationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie unter: https://www.ethikrat.org/forum-bioethik ... ganspende/

Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/forum-bioethik ... ganspende/ ... Programm, Mitschnitt, Mitschrift, Dokumente

Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2018
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news707906
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Organspende - Widerspruchsregelung spaltet Ethikrat

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2018, 07:08

Ärzte Zeitung vom 14.12.2018:
Organspende
Widerspruchsregelung spaltet Ethikrat

Auch im Deutschen Ethikrat wird über die Organspende kontrovers diskutiert: Manche Mitglieder sehen eine Widerspruchslösung pragmatisch und als zumutbar für die Bürger, andere Probleme mit der Verfassung. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Neuer Zündstoff in der Organspende-Debatte

Beitrag von WernerSchell » 28.12.2018, 07:17

Ärzte Zeitung vom 28.12.2018;
Weitere Idee zur Neuregelung
Neuer Zündstoff in der Organspende-Debatte

Im kommenden Jahr soll es neue Regelungen bei der Organspende geben. Diskutiert wird über eine „doppelte Widerspruchslösung“. Nun sorgt ein parteiübergreifender Vorschlag für neuen Zwiespalt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Organspende - Unklarer Patientenwille

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2019, 11:23

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Organspende - Unklarer Patientenwille

Mancher potenzielle Organspender hat nicht nur einen Organspende-Ausweis, sondern auch eine Patientenverfügung. Beide Dokumente widersprechen sich mitunter – eine schwierige Situation für behandelnde Ärzte.

Die Umsetzung einer Patientenverfügung und eine Organspende schließen sich mitunter aus. Das ist vielen Menschen jedoch nicht bewusst, wie eine Studie zeigt, die aktuell in der Fachzeitschrift Das Gesundheitswesen veröffentlicht ist. Professor Georg Marckmann, Vorstands des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Dr. Elias Wagner und Professor Ralf Jox (inzwischen Universität Lausanne) haben 236 Seniorinnen und Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt und danach, ob sie eine Patientenverfügung haben.

Vor einer Organspende muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur im Kontext einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Etwa jeder Fünfte der Befragten hatte seine Bereitschaft dazu in einem Organspende-Ausweis dokumentiert. Einige der potenziellen Spender haben zugleich mit einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, sagt Ralf Jox. Dieser Umstand ist vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst. Zugleich zeigte die Studie, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist.

„Unsere Studie zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht“, sagt Georg Marckmann. „Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln, am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung, ist ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Georg Marckmann
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
Medizinische Fakultät der LMU
Tel.: +49 (0) 89/2180-72775
E-Mail: marckmann@lmu.de

Originalpublikation:
Elias Wagner, Georg Marckmann, Ralf J. Jox: Koinzidenz von Patientenverfügung und Zustimmung zur Organspende: was wünschen die Betroffenen? Eine Befragung deutscher Senioren. In: Das Gesundheitswesen 2019
https://www.thieme-connect.com/products ... -0837-0882

Quelle: Pressemitteilung vom 20.02.2019
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Ludwig-Maximilians-Universität München, Luise Dirscherl
https://idw-online.de/de/news710841

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Im Rahmen von Vortragsveranstaltungen wird von mir immer wieder auf das Thema Patientenverfügung - Organspendeausweis aufmerksam gemacht. Es bedarf insoweit einiger Klarstellungen - und diese sollten zeitgerecht schriftlich ausgeführt werden.- Werner Schell
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Wenn Patientenverfügung und Organspendeausweis kollidieren

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2019, 07:28

Ärzte Zeitung vom 05.03.2019:
Transplantation
Wenn Patientenverfügung und Organspendeausweis kollidieren

Ist im Ausweis der Wille zur Organspende festgehalten, werden in der Patientenverfügung aber intensivmedizinische Maßnahmen abgelehnt, kann dies die Spende verhindern. Helfen kann ein Arbeitspapier der BÄK. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr

Siehe:
"Arbeitspapier zum Verhältnis der Patientenverfügung und Organspendeerklärung"
> https://www.bundesaerztekammer.de/filea ... 012013.pdf
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Organspende nicht ohne freiwillige Zustimmung

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2019, 15:39

Organspende nicht ohne freiwillige Zustimmung
Stellungnahme des ZdK zur Debatte über die Widerspruchslösung



Das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat zur laufenden Organspendedebatte Stellung genommen. Es spricht sich für einen Ausbau der geltenden Entscheidungslösung und gegen die doppelte Widerspruchslösung aus. Die ausführliche Stellungnahme ist allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einem Brief des ZdK-Präsidenten Prof. Dr. Thomas Sternberg zugegangen.
Das ZdK-Präsidium betont, die Entscheidung für eine Organspende verdiene hohe moralische Anerkennung. Als Akt freiwilliger Solidarität diene die Organspende den Lebenschancen schwer erkrankter Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen sollten daher mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden.
Voraussetzung für die Organentnahme müsse weiterhin eine freiwillige Zustimmung des Spenders oder, falls keine Einwilligung vorliege, die Zustimmung der Angehörigen sein. Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, sei mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar. Denn bevor es zu der postmortalen Organspende kommen könne, seien Voraussetzungen zu erfüllen, die den Prozess des Sterbens beeinträchtigen. Gerade weil der Patientenwille im Prozess des Sterbens unbedingt zu befolgen sei, wie der rechtliche Stellenwert von Patientenverfügungen zeige, sollte dieser explizite Wille auch für die fremdnützige Weiterbehandlung des Patienten zur Vorbereitung einer Organentnahme ausschlaggebend sein.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier. > https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/ ... mung-249R/

Quelle: Pressemitteilung vom 13.03.2019
Pressestelle Hochkreuzallee 246. 53175 Bonn Postfach 24 01 41. 53154 Bonn
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Tel. +49. (0) 228. 38 297 - 28 Fax +49. (0) 228. 38 297 - 48
Mail presse@zdk.de Web www.zdk.de
Herausgeber
Dr. Stefan Vesper Generalsekretär
Redaktion
Theodor Bolzenius Pressesprecher
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Umstrittene Widerspruchslösung - Spahn und Lauterbach legen Gesetzentwurf zur Organspende vor

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2019, 14:34

Umstrittene Widerspruchslösung
Spahn und Lauterbach legen Gesetzentwurf zur Organspende vor

In Deutschland gibt es zu wenige Organe für schwerkranke Menschen. Wer nicht automatisch als möglicher Spender gelten will, soll sich nach SPIEGEL-Informationen künftig in ein Register eintragen.
Von Cornelia Schmergal
Noch in diesem Jahr will der Bundestag eine Neuregelung auf den Weg bringen, um die Zahl potenzieller Organspender zu erhöhen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach haben dazu jetzt einen gemeinsamen Gesetzentwurf ausgearbeitet, den sie im Parlament zur Abstimmung stellen wollen.
... (weiter lesen unter) ... http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 60188.html

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Ärzte Zeitung online, 29.03.2019
Organspende
Jens Spahn wieder mal Erster

Ausgerechnet beim heiklen Thema, wie die Organspendebereitschaft der Menschen angereizt werden könnte, kommt es zu einem taktischen Polit-Geplänkel – mit Geschmäckle.
Von Anno Fricke
BERLIN. Rund 9400 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan, etwa 7000 davon auf eine neue Niere. Am Montag startet der Bundestag in die konkrete Debatte über eine Reform der aktuell geltenden Zustimmungsregelung.
Dann legen Jens Spahn, CDU-Abgeordneter und Bundesgesundheitsminister, Professor Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung vor. Demnach soll jeder als Organspender gelten, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... 9690BC0YI4

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Anmerkung:
Das Spahn`sche Vorhaben mit der Widerspruchslösung verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und ist damit verfassungswidrig!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben

Beitrag von WernerSchell » 01.04.2019, 16:15

ZdK-Präsident Thomas Sternberg: Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) spricht sich gegen die heute von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte doppelte Widerspruchslösung aus.
„Wir setzen uns weiter für den Ausbau der geltenden Entscheidungslösung ein“, so der Präsident des ZdK, Prof. Dr. Thomas Sternberg. „Voraussetzung für die Organentnahme muss weiterhin eine freiwillige Einwilligung des Spenders oder, falls keine Einwilligung vorliegt, die Zustimmung der Angehörigen sein. Da die Organspende unmittelbar den Prozess des Sterbens betrifft, ist eine ausdrückliche Entscheidung dafür unerlässlich.“
Ausdrücklich unterstreicht Sternberg, dass die Entscheidung für eine Organspende hohe moralische Anerkennung verdient. Deshalb teile das ZdK mit dem Bundesgesundheitsminister das Ziel, die Organspendebereitschaft zu erhöhen und damit die Möglichkeit zur Steigerung der Transplantationszahlen zu erreichen. Als Akt freiwilliger Solidarität diene die Organspende den Lebenschancen schwer erkrankter Menschen, die auf ein Spenderorgan warten.
„Es gibt gute und gerade aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die es Menschen für sich selbst als persönliche Pflicht erscheinen lassen, ihr persönliches Sterben an der Lebensrettung anderer auszurichten. Es gibt aber weder eine moralische Pflicht zu dieser Solidarität, noch können auf ein Spenderorgan wartende Patientinnen und Patienten oder die Gesellschaft insgesamt ein moralisches Recht darauf geltend machen. Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben“, unterstreicht der ZdK-Präsident.
„Da die freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende für uns eine herausragende Bedeutung hat, teilen wir das Anliegen, dass die Zahl der zu Lebzeiten dokumentierten Entscheidungen gesteigert werden sollte“, betont Sternberg. Dazu seien verschiedene Wege vorstellbar, zum Beispiel, indem der Hausarzt regelmäßig eine (zu vergütende) ergebnisoffene Beratung schon zu einem Zeitpunkt anbiete, wenn der Patient nicht wegen einer schweren Krankheit in Behandlung sei.
„Niemand darf zu einer Entscheidung gedrängt werden“, warnt der Präsident des ZdK. „Gleichzeitig muss aber jedem bewusst sein, wie wichtig es ist, die eigene Organspendebereitschaft sehr ernsthaft zu prüfen. Diese Frage zu verdrängen, hilft niemandem, aber schadet denjenigen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2019
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Herausgeber
Dr. Stefan Vesper Generalsekretär
Redaktion
Theodor Bolzenius Pressesprecher

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Ärzte Zeitung vom 01.04.2019:
Widerspruch oder aktive Entscheidung?
Bundestag debattiert Organspendelösung

Wie kannn die Zahl der Organspenden erhöht werden? Das ist heute Thema im Bundestag. Eine Widerspruchslösung, wie von Spahn und Lauterbach vorgeschlagen, schmeckt nicht jedem. Alternativvorschläge stehen in den Startlöchern. > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... E9A28804D5

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Anmerkung der Moderation:
Die Spahn`sche Widerspruchslösung hat mit einer Spende nichts mehr zu tun und wäre aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes klar verfassungswidrig. "Hart aber fair" wird heute, 01.04.2019, über die Organspende diskutierten. Da es an wirklichen Experten in der Diskussionsrunde mangelt, muss man sich diese Sendung nicht antun! - Werner Schell
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WernerSchell
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Bundestag Organspende-Debatte startet mit Streit Widerspruchs- oder Zustimmungsregelung? Bundestagsabgeordnete ringen

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2019, 06:30

Ärzte Zeitung vom 02.04.2019:
Bundestag
Organspende-Debatte startet mit Streit
Widerspruchs- oder Zustimmungsregelung? Bundestagsabgeordnete ringen ohne Fraktionsgrenzen um den Weg zu mehr Organspendern. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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