
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)
Beschluss des Deutsches Bundestages vom 23.06.2017
Bundesrat - Drucksache 511/17 - Zustimmung vom 07.07.2017
Quelle: viewtopic.php?f=3&t=21387&p=98954#p98954
mit zahlreichen (kritischen) Beiträgen zum Thema!
Von dieser Adresse aus ist auch der Gesetzestext als pdf-Datei abrufbar!
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
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In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlen weit über 100.000 Pflegekräfte. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mahnt daher seit Jahren bundesweit geltende Personalbemessungssysteme an, die eine angemessene Stellendotierung in der Pflege entsprechend dem pflegewissenschaftlichen Standard (§ 11 SGB XI) gewährleisten können. Am 13.05.2014 wurde dazu ein Statement vorgelegt und die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Siehe > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Letztlich ist daraus nur der § 113c SGB X hervorgegangen. Zusätzliche Betreuungskräfte wurden für die Heime bewilligt.
Das neue Pflegeberufegesetz wird den Pflegenotstand nicht auflösen können, weil es nur die Ausbildung auf eine neue Basis stellt. Der Pflegenotstand kann nur behoben werden, wenn die Stellenschlüssel flächendeckend für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen grundlegend verbessert werden. Ergänzend dazu müssen auch angemessene Vergütungen für die Pflegekräfte gestaltet werden. Insoweit sind die Tarifvertragsparteien in der Pflege. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de