Beratungsnachmittag zu Patientenverfügungen
Am Mittwoch, 26. Mai, findet von 13 bis 16 Uhr im Seminarraum des Klinikums Aachen
(siehe Signatur) erneut ein
Beratungsnachmittag zu Vorsorgemöglichkeiten mit dem Schwerpunkt zu
Patientenverfügungen statt.
Seit September 2009 sind Patientenverfügungen gesetzlich geregelt. Die neue
Gesetzgebung stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Damit eine
Patientenverfügung auch greift, muss sie jedoch detailliert formuliert sein.
Die Aussage: "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist zu ungenau.
Eingeladen sind zu dem Beratungsnachmittag alle Interessierten.
Programm:
13-13:45: Überblick über die Vorsorgeinstrumente (Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung), Dr. Brokmann, Dr. May
Ab 14 Uhr besteht die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, sei
es zu ärztlichen, juristischen oder ethischen Fragestellungen. Als
Gesprächspartner stehen für Einzelgespräche zur Verfügung:
. Intensivmedizin (Oberärztin Schulze-Steinen)
. Notfallmedizin, Rettungsdienst (Oberarzt Dr. Brokmann)
. Standard Care (Oberarzt Dr. Dr. König)
. Recht (Assessorin Grimm)
. Sozialdienst (Fischer)
. Ethik (Dr. May)
. Kath. Seelsorge (Nilles)
. Ev. Seelsorge (Pfarrerin Hölzer-Pöll)
Die Beratung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für den behandelnden Arzt ist eine Patientenverfügung eine wertvolle
Information zum Patientenwillen. Ideal ist die Kombination mit einer
Vorsorgevollmacht, damit der Bevollmächtigte im Fall eines Unfalls
stellvertretend für den Patienten mit dem behandelnden Arzt sprechen kann.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden und die
Anwendungssituation konkret benennen. So kann eine Patientenverfügung für
den Zustand des Komas oder einer unheilbaren Krankheit abgefasst sein. Eine
Patientenverfügung gilt aber auch schon für den Zustand der
Entscheidungsunfähigkeit. Manchmal ist in solchen Situationen eine
Behandlung mit guten Erfolgsaussichten möglich.
Es gibt eine Vielzahl von Vordrucken und Mustern zu Patientenverfügungen. In
der Veranstaltung wird dazu ein Überblick gegeben. Eine Patientenverfügung
sollte nicht voreilig unterschrieben werden und während des
Beratungsnachmittages stehen kompetente Gesprächspartner aus
unterschiedlichen Bereichen für die Beantwortung individueller Fragen zur
Verfügung. Auch eine bereits unterschriebene Patientenverfügung kann bei der
Veranstaltung überprüft werden.
Ansprechpartner:
Dr. phil. Arnd T. May (Klinik für Anästhesiologie), Leiter des
Forschungsschwerpunkts "Patientenverfügungen" und Sprecher des Netzwerks
"Beratung zu Patientenverfügungen am UKA"
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Mobil +49 175 3758375
E-Mail: armay@ukaachen.de
Quelle: Mitteilung vom 17.05.2010
Patientenverfügungen - Beratung am 26.05.2010 in Aachen
Moderator: WernerSchell