Meine Rechte als Kassenpatient - TV-Tipp 28.09.09
Verfasst: 28.09.2009, 07:16
28.09.2009, 18.20 - 18.50 Uhr, WDR- Fernsehen, Servicezeit Gesundheit
Meine Rechte als Kassenpatient
Die Servicezeit Gesundheit zeigt wie man sich als Kassenpatient wehren kann und die optimale medizinische Versorgung erhält. Anstelle einer "zweiter Klasse".
Der Kassenpatient gilt oft als "Patient zweiter Klasse". Er muss beim Arzt längere Wartezeiten als Privatpatienten in Kauf nehmen, erhält andere Medikamente, ist schlechter informiert über den Abrechnungsmodus. Welche Kosten für medizinische Maßnahmen übernimmt meine Krankenkasse überhaupt? Das wird meistens erst im "Ernstfall", also bei einer Erkrankung deutlich. Schlimmstenfalls bleibt man als Kassenpatient auf Zuzahlungen und Rechnungen sitzen. Etwa für eine Vorsorgeuntersuchung, die von der Praxis als IGeL abgerechnet wurde.
Auch ist für Versicherte, die die Kasse wechseln wollen, ein Vergleich der verschiedenen Leistungskataloge sehr mühsam. Dort steht zum Beispiel nicht, mit welchen Pharmafirmen und Anbietern von Hilfsmitteln die Krankenkassen Rabattverträge halten.
Ist man dann in der "falschen Kasse", wird man auch mit dem "falschen Präparat" abgespeist. Nicht selten beginnt für den Patienten ein aufreibender Kampf um das gewohnte und wirksamere Medikament. Dabei hat der Versicherte viele Rechte, auf Leistungen und Nachbesserungen medizinischer Maßnahmen (etwa von schlecht sitzendem Zahnersatz) zu bestehen.
Redaktion: Manfred Höffken
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/
Meine Rechte als Kassenpatient
Die Servicezeit Gesundheit zeigt wie man sich als Kassenpatient wehren kann und die optimale medizinische Versorgung erhält. Anstelle einer "zweiter Klasse".
Der Kassenpatient gilt oft als "Patient zweiter Klasse". Er muss beim Arzt längere Wartezeiten als Privatpatienten in Kauf nehmen, erhält andere Medikamente, ist schlechter informiert über den Abrechnungsmodus. Welche Kosten für medizinische Maßnahmen übernimmt meine Krankenkasse überhaupt? Das wird meistens erst im "Ernstfall", also bei einer Erkrankung deutlich. Schlimmstenfalls bleibt man als Kassenpatient auf Zuzahlungen und Rechnungen sitzen. Etwa für eine Vorsorgeuntersuchung, die von der Praxis als IGeL abgerechnet wurde.
Auch ist für Versicherte, die die Kasse wechseln wollen, ein Vergleich der verschiedenen Leistungskataloge sehr mühsam. Dort steht zum Beispiel nicht, mit welchen Pharmafirmen und Anbietern von Hilfsmitteln die Krankenkassen Rabattverträge halten.
Ist man dann in der "falschen Kasse", wird man auch mit dem "falschen Präparat" abgespeist. Nicht selten beginnt für den Patienten ein aufreibender Kampf um das gewohnte und wirksamere Medikament. Dabei hat der Versicherte viele Rechte, auf Leistungen und Nachbesserungen medizinischer Maßnahmen (etwa von schlecht sitzendem Zahnersatz) zu bestehen.
Redaktion: Manfred Höffken
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