Ein tagespolitisches Konfliktthema: Der Papst-Besuch
Verfasst: 17.09.2011, 07:10
Ich mache aus meinem „Herzen keine Mördergrube“: Die allgemeine Aufregung mancher Abgeordneter und vor allem die der selbstgerechten Humanisten ist für mich persönlich schwer nachvollziehbar und dem Papst sollte der gebührende Respekt entgegengebracht werden. Der HVD hat in einem Schreiben die Bundeskanzlerin seiner Erwartungshaltung Ausdruck verliehen, dass die Bundeskanzlerin dem „Vorrang der Gebote echter Humanität die erforderliche Geltung im Rahmen der Begegnung mit Benedikt XVI. verschaffen (soll)“ (vgl. dazu HVD v. 13.09.11 >>> http://www.humanismus.de/pressemitteilu ... ela-merkel <<<).
Ein vornehmstes Gebot sog. „echter Humanität“ (was auch immer darunter zu verstehen sei) könnte zuvörderst darin zu erblicken sein, letztlich anzuerkennen und zu tolerieren, dass es nicht nur „Weltanschauungsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes“ gibt, sondern auch Religionsgemeinschaften, die sich ebenfalls auf die Verfassung berufen können. In der Verfassung sind fundamentale Rechte für die Kirchen im Allgemeinen und freilich den „Gläubigen“ im Besonderen als Individualrechte verbürgt, während demgegenüber auch der überzeugte Humanist an einen „echten Humanismus“ glauben und hierauf seine Mission ausrichten kann.
Der „Humanismus“ – auch ein solcher evolutionärer Natur – sollte nicht um den „Preis“ etwa der Religionsfreiheit und entsprechender Religionsgemeinschaften die jahrtausende alte Philosophiegeschichte negieren, von der gelegentlich zu Recht behauptet wird, sie belaste u.a. die Zentralnorm unseres Grundgesetzes mit einem unverbrüchlichen Bekenntnis zur „Würde des Menschen“.
Unser Grundgesetz ist gleichsam die „Heimstatt“ höchst differenter Menschenbilder und spiegelt einen Pluralismus von Werten wider, die miteinander zu harmonisieren dem Staat als Aufgabe allerersten Ranges aufgegeben ist. Insofern sind auch die politisch Verantwortlichen gut beraten, in einen Dialog mit den Kirchen zu treten und da finde ich es denn schon für kleinkariert, wenn einige Abgeordnete oder zur „Aufklärung“ berufene Humanisten gleichsam im säkularen Verfassungsstaat den Besuch des Papstes und seiner Rede vor dem Parlament im Deutschen Bundestag „geißeln“ müssen. Der Papst ist als Gast eingeladen und als solcher sollten in erster Linie die Abgeordneten den Würdenträger auch willkommen heißen und zwar ungeachtet der von ihm im einzelnen vertretenen Positionen, die selbstverständlich einer Diskussion zugänglich sind und dennoch aus der Binnenperspektive des katholischen Selbstverständnisses und der Dogmenlehre strikte Geltung beanspruchen – eine „normative Verbindlichkeit“, die sich in erster Linie für den „gläubigen Christen“ als notwendige Folge eben aus der Glaubenslehre ergibt, ohne dabei zur allgemeinen Richtschur im säkularen Verfassungsstaat zu werden.
Nicht „Ausgrenzung“, sondern die Wahrnehmung der Möglichkeit zum Dialog bei gegenseitiger Toleranz ist angesichts anstehender „Wertedebatten“ das Gebot der Stunde und in diesem Sinne kann es nur hilfreich sein, auch eine Stimme der katholischen Kirche zu vernehmen, die letztlich von zentraler Bedeutung ist.
Von Humanisten darf deshalb ein Stück weit mehr „Humanismus“ erwartet werden, der nicht nur „gepredigt“, sondern auch ganz konkret praktiziert wird.
Jedwede Form der "Dogmatisierung" gilt es angesichts des Toleranzprinzips zu vermeiden und zwar gerade mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht, nach der Würde des Menschen der höchste Wert in unserem Grundgesetz!
Lutz Barth (17.09.11)
Ein vornehmstes Gebot sog. „echter Humanität“ (was auch immer darunter zu verstehen sei) könnte zuvörderst darin zu erblicken sein, letztlich anzuerkennen und zu tolerieren, dass es nicht nur „Weltanschauungsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes“ gibt, sondern auch Religionsgemeinschaften, die sich ebenfalls auf die Verfassung berufen können. In der Verfassung sind fundamentale Rechte für die Kirchen im Allgemeinen und freilich den „Gläubigen“ im Besonderen als Individualrechte verbürgt, während demgegenüber auch der überzeugte Humanist an einen „echten Humanismus“ glauben und hierauf seine Mission ausrichten kann.
Der „Humanismus“ – auch ein solcher evolutionärer Natur – sollte nicht um den „Preis“ etwa der Religionsfreiheit und entsprechender Religionsgemeinschaften die jahrtausende alte Philosophiegeschichte negieren, von der gelegentlich zu Recht behauptet wird, sie belaste u.a. die Zentralnorm unseres Grundgesetzes mit einem unverbrüchlichen Bekenntnis zur „Würde des Menschen“.
Unser Grundgesetz ist gleichsam die „Heimstatt“ höchst differenter Menschenbilder und spiegelt einen Pluralismus von Werten wider, die miteinander zu harmonisieren dem Staat als Aufgabe allerersten Ranges aufgegeben ist. Insofern sind auch die politisch Verantwortlichen gut beraten, in einen Dialog mit den Kirchen zu treten und da finde ich es denn schon für kleinkariert, wenn einige Abgeordnete oder zur „Aufklärung“ berufene Humanisten gleichsam im säkularen Verfassungsstaat den Besuch des Papstes und seiner Rede vor dem Parlament im Deutschen Bundestag „geißeln“ müssen. Der Papst ist als Gast eingeladen und als solcher sollten in erster Linie die Abgeordneten den Würdenträger auch willkommen heißen und zwar ungeachtet der von ihm im einzelnen vertretenen Positionen, die selbstverständlich einer Diskussion zugänglich sind und dennoch aus der Binnenperspektive des katholischen Selbstverständnisses und der Dogmenlehre strikte Geltung beanspruchen – eine „normative Verbindlichkeit“, die sich in erster Linie für den „gläubigen Christen“ als notwendige Folge eben aus der Glaubenslehre ergibt, ohne dabei zur allgemeinen Richtschur im säkularen Verfassungsstaat zu werden.
Nicht „Ausgrenzung“, sondern die Wahrnehmung der Möglichkeit zum Dialog bei gegenseitiger Toleranz ist angesichts anstehender „Wertedebatten“ das Gebot der Stunde und in diesem Sinne kann es nur hilfreich sein, auch eine Stimme der katholischen Kirche zu vernehmen, die letztlich von zentraler Bedeutung ist.
Von Humanisten darf deshalb ein Stück weit mehr „Humanismus“ erwartet werden, der nicht nur „gepredigt“, sondern auch ganz konkret praktiziert wird.
Jedwede Form der "Dogmatisierung" gilt es angesichts des Toleranzprinzips zu vermeiden und zwar gerade mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht, nach der Würde des Menschen der höchste Wert in unserem Grundgesetz!
Lutz Barth (17.09.11)