Endgültiges Aus für die kurative Misteltherapie
Ärzte dürfen Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Das Bundessozialgericht in Kassel beendete mit der schritlichen Urteilsbegründung einen langen Streit zwischen Bundesgesundheitsministerium und GBA. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=670 ... aft&n=1360
Endgültiges Aus für die kurative Misteltherapie
Moderator: WernerSchell
Misteltherapie auf Rezept - Entscheidung gegen die Patienten
Misteltherapie auf Rezept - Entscheidung gegen die Patienten
Die Misteltherapie ist eine anerkannte Methode bei Krebs. Doch nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ist Ihre Erstattung auf Kassenrezept nun eingeschränkt. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf ja, als unterstützende, adjuvante Therapie nach einer Krebserkrankung nein.
Wie bisher wird die Misteltherapie in der sogenannten palliativen Therapie auf Kassenrezept erstattet, also zum Beispiel wenn bei Patienten Fernmetastasen auftreten oder die Krebserkrankung inoperabel ist. In der unterstützenden, adjuvanten Therapie bei einer heilbaren Krebserkrankung sind anthroposophische Mistelpräparate weiterhin arzneimittelrechtlich zugelassen, nur nicht mehr auf Kassenrezept. Patienten müssen für die anerkannte Therapie zukünftig privat bezahlen. „Das benachteiligt besonders Menschen mit geringem Einkommen oder in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK).
Bei dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 11. Mai 2011 (B 6 KA 25/10 R) ging es gar nicht um die Wirksamkeit von Mistelpräparaten, sondern um einen Kompetenzstreit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA). 2004 wollte der G-BA die unterstützende (adjuvante) anthroposophische Misteltherapie von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausschließen Das Bundesgesundheitsministerium beanstandete den Beschluss. Nun entschied das Bundessozialgericht, dass der G-BA das Recht habe, die Erstattung der Misteltherapie einzuschränken.
Bei der GfBK stößt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes auf Unverständnis. „Leidtragende dieser juristischen und gesundheitspolitischen Auseinandersetzung sind die Patienten", so Dr. med. György Irmey. „Damit wird das in Deutschland gültige Gebot der therapeutischen Vielfalt ohne medizinischen Grund eingeschränkt." Mistel sei eines der am besten untersuchten Heilpflanzen, seine therapeutische Wirkung stehe außer Frage. Zudem gehöre die Misteltherapie heute zu den am meisten verordneten onkologischen Arzneimitteln. Viele Ärzte verschreiben sie ergänzend zur vorbeugenden Standardtherapie, um die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie zu verringern und die Lebensqualität der Krebserkrankten zu erhöhen. Doch nun können Ärzte, die adjuvante Misteltherapie auf Kassenrezept verordnen, in Regress genommen werden.
Was können Patienten tun?
Die anthroposophischen Mistelpräparate wie abnobaVISCUM®, Helixor®, Iscador® und Iscucin® sind arzneimittelrechtlich weiterhin in allen Phasen einer Krebserkrankung zugelassen. Folglich dürfen die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen es aber nicht. Die GfBK empfiehlt Patienten deshalb bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme der adjuvanten Misteltherapie zu beantragen. Die GfBK hat auf ihrer Homepage für den Antrag auf Kostenerstattung ein Formular eingerichtet (http://www.biokrebs.de/images/stories/d ... Mistel.pdf) und stellt Informationen bereit, wie der Antrag begründet werden kann.
„Die Misteltherapie muss wieder in jedem Stadium erstattungsfähig sein", meint Dr. med. György Irmey. Die GfBK erwägt deshalb bei der Ablehnung der Kostenerstattung ein Musterverfahren zu unterstützen. „Auf der einen Seite werden in der Krebstherapie teure Antikörpertherapien mit bis zu 140.000 € jährlich erstattet. Hier wird nun der Gebrauch einer wirkungsvollen und preisgünstigen Therapie eingeschränkt."
Zum Hintergrund des Rechtsstreits
2004 wurden nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. In einer Ausnahmereglung konnten einige Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ (auch der Anthroposophischen Medizin) weiterhin erstattet werden, wenn sie als Therapiestandard bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gelten.
2004 wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die unterstützende (adjuvante) anthroposophische Misteltherapie jedoch wieder von dieser Regel ausschließen. Das Bundesgesundheitsministerium beanstandete den Beschluss. Im darauf folgenden Rechtsstreit ging es um die Reichweite der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Im Mai 2011 entschied das Bundessozialgericht, dass der G-BA das Recht habe, die Erstattung der Misteltherapie auf die palliative Therapie zu begrenzen.
Zur Wirksamkeit der Misteltherapie
„Mehr Lebensqualität - Studien zeigen Wirksamkeit von Misteltherapie" – Presseinformation der GfBK vom 20. Oktober 2010. Zur Presseinformation/Link: http://www.biokrebs.de/images/stories/P ... _Krebs.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 02.11.2011
Pressekontakt
Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK)
Rainer Lange, Pressereferent
06221 - 433-2108
presse@biokrebs.de
GfBK-Presseinformation (PDF): Misteltherapie auf Rezept eingeschränkt - Entscheidung gegen die Patienten
http://www.biokrebs.de/images/stories/P ... ienten.pdf
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten unterstützt.
Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.
Die GfBK setzt sich ein für eine individuelle, menschliche Krebstherapie, in der naturheilkundliche Methoden besonders berücksichtigt werden. Die Gesellschaft berät kostenfrei und unabhängig über bewährte biologische Therapieverfahren. Die Arbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden finanziert. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat der GfBK das Spendensiegel zuerkannt.
Die Misteltherapie ist eine anerkannte Methode bei Krebs. Doch nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ist Ihre Erstattung auf Kassenrezept nun eingeschränkt. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf ja, als unterstützende, adjuvante Therapie nach einer Krebserkrankung nein.
Wie bisher wird die Misteltherapie in der sogenannten palliativen Therapie auf Kassenrezept erstattet, also zum Beispiel wenn bei Patienten Fernmetastasen auftreten oder die Krebserkrankung inoperabel ist. In der unterstützenden, adjuvanten Therapie bei einer heilbaren Krebserkrankung sind anthroposophische Mistelpräparate weiterhin arzneimittelrechtlich zugelassen, nur nicht mehr auf Kassenrezept. Patienten müssen für die anerkannte Therapie zukünftig privat bezahlen. „Das benachteiligt besonders Menschen mit geringem Einkommen oder in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK).
Bei dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 11. Mai 2011 (B 6 KA 25/10 R) ging es gar nicht um die Wirksamkeit von Mistelpräparaten, sondern um einen Kompetenzstreit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA). 2004 wollte der G-BA die unterstützende (adjuvante) anthroposophische Misteltherapie von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausschließen Das Bundesgesundheitsministerium beanstandete den Beschluss. Nun entschied das Bundessozialgericht, dass der G-BA das Recht habe, die Erstattung der Misteltherapie einzuschränken.
Bei der GfBK stößt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes auf Unverständnis. „Leidtragende dieser juristischen und gesundheitspolitischen Auseinandersetzung sind die Patienten", so Dr. med. György Irmey. „Damit wird das in Deutschland gültige Gebot der therapeutischen Vielfalt ohne medizinischen Grund eingeschränkt." Mistel sei eines der am besten untersuchten Heilpflanzen, seine therapeutische Wirkung stehe außer Frage. Zudem gehöre die Misteltherapie heute zu den am meisten verordneten onkologischen Arzneimitteln. Viele Ärzte verschreiben sie ergänzend zur vorbeugenden Standardtherapie, um die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie zu verringern und die Lebensqualität der Krebserkrankten zu erhöhen. Doch nun können Ärzte, die adjuvante Misteltherapie auf Kassenrezept verordnen, in Regress genommen werden.
Was können Patienten tun?
Die anthroposophischen Mistelpräparate wie abnobaVISCUM®, Helixor®, Iscador® und Iscucin® sind arzneimittelrechtlich weiterhin in allen Phasen einer Krebserkrankung zugelassen. Folglich dürfen die Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen es aber nicht. Die GfBK empfiehlt Patienten deshalb bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme der adjuvanten Misteltherapie zu beantragen. Die GfBK hat auf ihrer Homepage für den Antrag auf Kostenerstattung ein Formular eingerichtet (http://www.biokrebs.de/images/stories/d ... Mistel.pdf) und stellt Informationen bereit, wie der Antrag begründet werden kann.
„Die Misteltherapie muss wieder in jedem Stadium erstattungsfähig sein", meint Dr. med. György Irmey. Die GfBK erwägt deshalb bei der Ablehnung der Kostenerstattung ein Musterverfahren zu unterstützen. „Auf der einen Seite werden in der Krebstherapie teure Antikörpertherapien mit bis zu 140.000 € jährlich erstattet. Hier wird nun der Gebrauch einer wirkungsvollen und preisgünstigen Therapie eingeschränkt."
Zum Hintergrund des Rechtsstreits
2004 wurden nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. In einer Ausnahmereglung konnten einige Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ (auch der Anthroposophischen Medizin) weiterhin erstattet werden, wenn sie als Therapiestandard bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gelten.
2004 wollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die unterstützende (adjuvante) anthroposophische Misteltherapie jedoch wieder von dieser Regel ausschließen. Das Bundesgesundheitsministerium beanstandete den Beschluss. Im darauf folgenden Rechtsstreit ging es um die Reichweite der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Im Mai 2011 entschied das Bundessozialgericht, dass der G-BA das Recht habe, die Erstattung der Misteltherapie auf die palliative Therapie zu begrenzen.
Zur Wirksamkeit der Misteltherapie
„Mehr Lebensqualität - Studien zeigen Wirksamkeit von Misteltherapie" – Presseinformation der GfBK vom 20. Oktober 2010. Zur Presseinformation/Link: http://www.biokrebs.de/images/stories/P ... _Krebs.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 02.11.2011
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Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten unterstützt.
Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.
Die GfBK setzt sich ein für eine individuelle, menschliche Krebstherapie, in der naturheilkundliche Methoden besonders berücksichtigt werden. Die Gesellschaft berät kostenfrei und unabhängig über bewährte biologische Therapieverfahren. Die Arbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden finanziert. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat der GfBK das Spendensiegel zuerkannt.
Misteltherapie: Bewährte Hilfe wird verweigert
Misteltherapie: Bewährte Hilfe wird verweigert
Heidelberg (ots) - Mistel in der unterstützenden Therapie nicht mehr auf Kassenrezept - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr in Heidelberg startet Protestaktion
In der adjuvanten, unterstützenden Therapie nach einer Krebserkrankung darf die Misteltherapie nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden. Das hat Mitte Dezember 2011 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden und die Arzneimittelrichtlinie geändert. Der G-BA legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)übernommen werden.
Mit einer Protestaktion fordert die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. den G-BA auf, diese Entscheidung zu revidieren.
"Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wird damit eine seit Jahrzehnten bewährte Hilfe verweigert", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK). Die GfBK kritisiert die Entscheidung als sozial ungerecht.
"Sie benachteiligt Menschen mit geringem Einkommen oder in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage." Diese könnten, auch aufgrund der Erkrankung, eine Misteltherapie nicht selbst bezahlen. "Das ist ein weiterer Schritt in ein Zwei-Klassen-Gesundheitssystem", so Irmey weiter. Außerdem schränke der G-BA ohne medizinischen Grund das in Deutschland gültige Gebot der therapeutischen Vielfalt ein.
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr fordert Krebspatienten, Angehörige und Arztpraxen auf, Protestschreiben an den G-BA zu schicken. Ein Musterschreiben und Unterschriftenlisten für Arztpraxen zum Download findet sich auf der Homepage unter http://www.biokrebs.de/aktuell "Die Misteltherapie muss wieder in jedem Stadium erstattungsfähig sein", so Dr. med. György Irmey.
Die Wirksamkeit der Misteltherapie für Krebspatienten ist durch zahlreiche Studien belegt. Viele Ärzte verschreiben die Mistelpräparate, um die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie zu verringern und die Lebensqualität der an Krebserkrankten zu erhöhen.
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. unterstützt Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten. Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.02.2012
GfBK Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V.
Pressekontakt:
Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V.
Rainer Lange, Pressereferent
Tel.: 06221-433-2108
presse@biokrebs.de
Heidelberg (ots) - Mistel in der unterstützenden Therapie nicht mehr auf Kassenrezept - Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr in Heidelberg startet Protestaktion
In der adjuvanten, unterstützenden Therapie nach einer Krebserkrankung darf die Misteltherapie nicht mehr auf Kassenrezept verschrieben werden. Das hat Mitte Dezember 2011 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden und die Arzneimittelrichtlinie geändert. Der G-BA legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)übernommen werden.
Mit einer Protestaktion fordert die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. den G-BA auf, diese Entscheidung zu revidieren.
"Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wird damit eine seit Jahrzehnten bewährte Hilfe verweigert", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK). Die GfBK kritisiert die Entscheidung als sozial ungerecht.
"Sie benachteiligt Menschen mit geringem Einkommen oder in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage." Diese könnten, auch aufgrund der Erkrankung, eine Misteltherapie nicht selbst bezahlen. "Das ist ein weiterer Schritt in ein Zwei-Klassen-Gesundheitssystem", so Irmey weiter. Außerdem schränke der G-BA ohne medizinischen Grund das in Deutschland gültige Gebot der therapeutischen Vielfalt ein.
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr fordert Krebspatienten, Angehörige und Arztpraxen auf, Protestschreiben an den G-BA zu schicken. Ein Musterschreiben und Unterschriftenlisten für Arztpraxen zum Download findet sich auf der Homepage unter http://www.biokrebs.de/aktuell "Die Misteltherapie muss wieder in jedem Stadium erstattungsfähig sein", so Dr. med. György Irmey.
Die Wirksamkeit der Misteltherapie für Krebspatienten ist durch zahlreiche Studien belegt. Viele Ärzte verschreiben die Mistelpräparate, um die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie zu verringern und die Lebensqualität der an Krebserkrankten zu erhöhen.
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. unterstützt Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten. Mit 25 000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.02.2012
GfBK Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e.V.
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Rainer Lange, Pressereferent
Tel.: 06221-433-2108
presse@biokrebs.de
Aus für adjuvante Misteltherapie auf Kassenrezept
Endgültiges Aus für adjuvante Misteltherapie auf Kassenrezept
Seit 20. Juni 2012 ist es rechtsgültig. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19.4.12 dürfen anthroposophische Mistelpräparate nicht mehr auf Kassenrezept zur adjuvanten, unterstützenden Therapie nach einer Krebserkrankung verordnet werden.
Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wird damit eine seit Jahrzehnten bewährte Hilfe verweigert, meint die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr. Mistelpräparate gehören zu den am meisten verordneten onkologischen Arzneimitteln. Ihre Wirksamkeit für Krebspatienten ist durch zahlreiche Studien eindeutig belegt.
Den Pressetext, ein Coverfoto der Broschüre und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter folgendem Link: http://www.biokrebs.de/presseinformatio ... ssenrezept
Weitere Informationen zur Misteltherapie finden Sie hier: http://www.biokrebs.de/presseinformatio ... verweigert
Quelle: Pressemitteilung vom 30.07.2012
Rainer Lange - Pressereferent
Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V.
presse@biokrebs.de
Tel. 06221 4332108
Fax: 06221 1380220
Postfach 10 25 49
69015 Heidelberg
Sitz: Voßstr. 3, 69115 Heidelberg
http://www.biokrebs.de
Seit 20. Juni 2012 ist es rechtsgültig. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19.4.12 dürfen anthroposophische Mistelpräparate nicht mehr auf Kassenrezept zur adjuvanten, unterstützenden Therapie nach einer Krebserkrankung verordnet werden.
Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wird damit eine seit Jahrzehnten bewährte Hilfe verweigert, meint die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr. Mistelpräparate gehören zu den am meisten verordneten onkologischen Arzneimitteln. Ihre Wirksamkeit für Krebspatienten ist durch zahlreiche Studien eindeutig belegt.
Den Pressetext, ein Coverfoto der Broschüre und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter folgendem Link: http://www.biokrebs.de/presseinformatio ... ssenrezept
Weitere Informationen zur Misteltherapie finden Sie hier: http://www.biokrebs.de/presseinformatio ... verweigert
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... palliativ eingesetzte Mistelpräparate ...
Deutsches Ärzteblatt:
Krankenkassen müssen nur palliativ eingesetzte Mistelpräparate übernehmen
Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Kassen im Rahmen einer adjuvanten Krebstherapie ein nicht
verschreibungspflichtiges anthroposophisches Mistelpräparat übernimmt. Die Revision einer Klägerin ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ebernehmen
Misteltherapie bei Krebs
http://www.aerzteblatt.de/archiv/161079 ... -bei-Krebs
Lebensqualität von Patienten mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom unter Misteltherapie
http://www.aerzteblatt.de/archiv/161076 ... eltherapie
Krankenkassen müssen nur palliativ eingesetzte Mistelpräparate übernehmen
Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Kassen im Rahmen einer adjuvanten Krebstherapie ein nicht
verschreibungspflichtiges anthroposophisches Mistelpräparat übernimmt. Die Revision einer Klägerin ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ebernehmen
Misteltherapie bei Krebs
http://www.aerzteblatt.de/archiv/161079 ... -bei-Krebs
Lebensqualität von Patienten mit fortgeschrittenem Pankreaskarzinom unter Misteltherapie
http://www.aerzteblatt.de/archiv/161076 ... eltherapie
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Krebstherapie - Warnung vor Krebs-Wunderheilern
Krebstherapie - Aktuell: Warnung vor Krebs-Wunderheilern. Es gibt zum Thema vielfältige Informationsmöglichkeiten! viewtopic.php?f=2&t=21743 - Ich habe mich bereits Ende der 1980er Jahre intensiv mit alternativen Heilmethoden befasst und dabei allerlei - auch juristische - Ungereimtheiten festgestellt. Die seinerzeit angesprochenen Fragen bestehen auch heute noch und sind überwiegend ungelöst. Kein Wunder, dass hin und wieder von dubiosen Behandlungssituationen berichtet wird. M.E. sollte sich der Gesetzgeber endlich um eine im Patienteninteresse liegende Lösung bemühen. Polizei und Staatsanwälte können zwar in konkreten Einzelfällen Rechtsverstößen nachgehen und Anklage erheben, aber die unbefriedigende Rechtslage im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden bleibt.