Künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept
Verfasst: 14.07.2010, 08:03
Diabetiker der Techniker Krankenkasse bekommen künstliches Insulin weiterhin auf Kassenrezept
Hamburg (ots) - An Diabetes-Typ-2 erkrankte Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können auch weiterhin langwirksame Insulinanaloga uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet bekommen. Dies hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern solcher Präparate vertraglich sichergestellt. Die TK-versicherten Typ-2-Diabetiker können somit auch in Zukunft ihre Therapie mit künstlichem Insulin beibehalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Der Beschluss des G-BA wird in Kürze in Kraft treten.
Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Verträge für kurzwirksame Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden können.
Hintergrund:
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin. Ebenso wie das Humaninsulin werden sie eingesetzt, um den Blutzuckerspiegel von Diabetikern zu senken.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.07.2010
Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Michael Schmitz
Tel.: 040-6909-1191
Fax: 040-6909-1353
E-Mail: m.schmitz@tk-online.de
Hamburg (ots) - An Diabetes-Typ-2 erkrankte Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können auch weiterhin langwirksame Insulinanaloga uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet bekommen. Dies hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern solcher Präparate vertraglich sichergestellt. Die TK-versicherten Typ-2-Diabetiker können somit auch in Zukunft ihre Therapie mit künstlichem Insulin beibehalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Der Beschluss des G-BA wird in Kürze in Kraft treten.
Bereits im Jahr 2006 hat die TK als erste Krankenkasse Verträge für kurzwirksame Insulinanaloga mit Pharmaunternehmen abgeschlossen, damit die TK-versicherten Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin ihr gewohntes Insulinpräparat verwenden können.
Hintergrund:
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin. Ebenso wie das Humaninsulin werden sie eingesetzt, um den Blutzuckerspiegel von Diabetikern zu senken.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.07.2010
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Fax: 040-6909-1353
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