Punktnüchternheit: Kein Alkohol im Straßenverkehr

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Punktnüchternheit: Kein Alkohol im Straßenverkehr

Beitrag von LZG RLP » 19.05.2010, 08:40

Gesundheitstelefon vom 16. bis 31. Mai 2010

Punktnüchternheit: Kein Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol gilt in unserer Gesellschaft als Genussmittel und wird bei vielen Gelegenheiten selbstverständlich angeboten. Alkohol am Steuer jedoch ist kein Kavaliersdelikt. Wer trotz Alkoholkonsums Auto fährt, riskiert weitreichende Folgen. Bereits in geringen Mengen beeinträchtigt Alkohol die Konzentration, die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen des Fahrenden. Alkoholunfälle wiegen meist schwerer als „gewöhnliche“ Verkehrsunfälle und enden öfter mit schweren Verletzungen oder tödlich.

In Deutschland gilt die 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr. Bei Überschreitung wird es teuer: Nicht nur ein Bußgeldbescheid über 250,- € droht, sondern auch vier Punkte im Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot. Diese 0,5 Promille sind schnell erreicht. Der Vorsatz, nur wenig zu trinken, wird oft leichtfertig über Bord geworfen, denn nach nur einem Glas Sekt oder einem kleinen Bier lässt bei den meisten Menschen der Widerstand nach, weiteren Alkohol zu sich zu nehmen. Insofern ist es fast schwieriger, nach einem Glas aufzuhören, als von vorne herein ganz auf Alkohol zu verzichten. Wer noch hinter das Steuer seines Autos will, sollte besser die sogenannte „Punktnüchternheit“ wählen. Das heißt: Auch wenn man sonst gerne mal ein Gläschen zu sich nimmt, ist vor dem Autofahren Alkohol tabu.

Wie sich Alkoholkonsum auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, warum Punktnüchternheit wichtig ist und wie man es schafft, ohne Alkohol auszukommen, ist vom 16. bis 31. Mai 2010 über das Gesundheitstelefon der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) zu erfahren. Der Ansagetext des LZG-Gesundheitstelefons ist unter der Telefonnummer 06131 2069-30 rund um die Uhr abzuhören und auch im Internet nachzulesen unter http://www.gesundheitstelefon-rlp.de.

V.i.S.d.P. Jupp Arldt, Geschäftsführer LZG
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Hölderlinstraße 8, 55131 Mainz
Telefon: 06131 2069-0, Fax: 06131 2069-69, Internet: www.lzg-rlp.de

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