Seite 1 von 1

Solarien sollen für Kinder und Jugendliche künftig tabu sein

Verfasst: 12.03.2009, 07:44
von Presse
Solarien sollen für Kinder und Jugendliche künftig tabu sein

Berlin – Kinder und Jugendliche sollen zum Schutz ihrer Gesundheit künftig keine Solarien mehr besuchen dürfen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg, der ursprünglich Bestandteil des im Februar in der Koalition gescheiterten Umweltgesetzbuches war. Bei seiner Missachtung sind Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßte die Entscheidung. „Die Haut vergisst nichts. Gerade Kinder und Jugendliche müssen ... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29829

Minderjährige dürfen künftig nicht mehr ins Solarium

Verfasst: 20.06.2009, 07:06
von Presse
Minderjährige dürfen künftig nicht mehr ins Solarium
Berlin – Wer unter 18 Jahre alt ist, darf wegen der Krebsgefahr künftig nicht mehr ins Solarium. Das geht aus dem neuen Strahlenschutzgesetz hervor, das der Bundestag am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedete. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... larium.htm

Verbot von Solariumsbesuchen durch Minderjährige

Verfasst: 27.06.2009, 15:44
von Presse
Goesmann:
Die Haut vergisst nie
Bundesärztekammer begrüßt Verbot von Solariumsbesuchen durch Minderjährige


„Endlich übernimmt der Gesetzgeber Verantwortung und schiebt dem schädlichen Solariumsbesuch von Minderjährigen einen Riegel vor“, begrüßte Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Viele Kinder und Jugendliche besuchten die Sonnenbanken, ohne sich der Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, bewusst zu sein. „Die Solarienbetreiber aber haben – trotz auferlegter Selbstverpflichtung - aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse daran gehabt, die Minderjährigen über die Gesundheitsrisiken aufzuklären“, kritisierte Goesmann.

Jedes Jahr weisen 100 von 100.000 Menschen Hautveränderungen auf, die zu Hautkrebs führen können - Tendenz steigend. Mit großer Sorge sehen Ärzte die zunehmende Sorglosigkeit, mit der sich viele Menschen der Sonne oder künstlichen UV–Strahlen aussetzen. „Die Haut vergisst nie. Manchmal treten Hautveränderungen erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten auf und dann kann eine wirksame Therapie mitunter schon zu spät sein“, mahnte Goesmann. Deshalb sei das Verbot, Minderjährigen den Zutritt zu Sonnenbänken zu verwehren, ein wichtiger Schritt, um die Zahl der Krebserkrankungen einzudämmen. „Die Gesellschaft insgesamt muss umdenken. Sie muss endlich erkennen, dass übermäßige UV-Strahlung durch Sonnenbaden und Solarien zu lebensgefährlichen Erkrankungen führen kann“, so Goesmann.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 25.6.2009

Solarien künftig für Minderjährige verboten

Verfasst: 10.07.2009, 14:36
von Presse
Solarien künftig für Minderjährige verboten
Bundesrat schränkt Zugang zu Solarien ein


Bonn/Hamburg (jft) – Heute, am 10. Juli 2009, stellte der Bundesrat die Weichen für einen verbesserten Gesundheitsschutz für Jugendliche in Deutschland: Minderjährigen wird es in Zukunft nicht mehr gestattet sein, Solarien in Sonnenstudios oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen zu benutzen. Das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ wird Anfang 2010 in Kraft treten. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 19. Juni 2009 zugestimmt. Die Deutsche Krebshilfe e.V., die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. und die Strahlenschutzkommission (SSK) begrüßen die heutige Entscheidung nachdrücklich. „Das Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ist wichtig, um junge Menschen zu schützen. Wir freuen uns daher sehr über diese neue gesetzliche Regelung“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

„Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass junge Menschen erst gar nicht zu Solariennutzern werden und so die Neuerkrankungszahlen von Hautkrebs langfristig sinken“, erklärt Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der SSK. Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen.

„Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig es ist, das Gesetz umfassend und schnell umzusetzen“, erklärt Professor Dr. Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP. „Das Gesetz sollte außerdem so rasch wie möglich durch eine Verordnung ergänzt werden.“ Eine solche Vorordnung wird weitere Sicherheitskriterien für die Solariennutzung festlegen und das Vorgehen bei Zuwiderhandlungen bestimmen. Geplant sind Geldstrafen für die Betreiber von Solarien, wenn sie Jugendlichen gesetzeswidrig den Besuch einer Sonnenbank erlauben.

Darüber hinaus sichert die Verordnung die Umsetzung weiterer Mindestanforderungen an die Qualität in Sonnenstudios. Im „Code of Practice for Artificial Tanning“ wurden 2007 von internationalen Experten Standards bereits definiert und gefordert. Zu diesem Mindeststandard gehört ein Verbot für Minderjährige, eine Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m², der Schutz vor Sonnenbränden, ausgebildetes Personal, das Verbot von Münz-Solarien, ein Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen positiven biologischen Effekten. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Zudem weist der „Code of Practice“ darauf hin, dass zur Deckung des Vitamin D-Bedarfs keine künstliche UV-Strahlung notwendig ist. In einigen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien gibt es bereits Regelungen, die den genannten Forderungen Rechnung tragen, jedoch noch nicht in Form von Gesetzen. Das Deutsche Gesetz kann daher für diese Länder Vorbildcharakter haben.

Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/7 29 90-0 und hier kostenlos bestellt werden.

Hautkrebs
Jährlich erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Die Tendenz ist steigend. Mindestens 22.000 davon erkranken an dem besonders gefährlichen Malignen Melanom, dem so genannten Schwarzen Hautkrebs. Hautkrebs führt bei rund 3.000 Menschen in Deutschland jährlich zum Tode.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.7.2009
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Internet: http://www.krebshilfe.de
E-Mail: deutsche@krebshilfe.de

Mindeststandards für Solarien gefordert

Verfasst: 26.08.2009, 06:44
von Presse
Mindeststandards für Solarien gefordert
Gesetz soll Hautkrebserkrankungen verringern


Berlin (sts) – Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein Gesetz zum Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig. Es verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung. Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung, die notwendige Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch Erwachsene benennt. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, heute, am 25. August 2009, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und die Strahlenschutzkommission (SSK) unterstützen diese Forderung nachdrücklich.

Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Besonnung: Mehr als elf Millionen Bürgerinnen und Bürger zwischen 14 und 49 Jahren haben in den letzten 12 Monaten ein Solarium genutzt – davon 5,2 Millionen regelmäßig, also mindestens einmal im Monat. Das ergab eine aktuelle bevölkerungsbezogene Umfrage („UV09“). Seit über acht Jahren weisen die Deutsche Krebshilfe, die ADP und die SSK auf die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-) Strahlung aus Solarien hin und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. „Die Neuerkrankungen an Hautkrebs werden weiter steigen, wenn nicht entschlossen reagiert wird“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP.

Folgende Mindestanforderungen sollten für eine Reduktion der Risiken in Solarien zum Schutz der Verbraucher berücksichtig werden: Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2, Schutz vor Sonnenbränden, Einsatz von ausgebildetem Personal, Verbot von Münz-Solarien, Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten der UV-Strahlung. Außerdem muss das Personal in Solarien eine anerkannte Schulung über den sicheren Umgang mit UV-Strahlung absolviert haben. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Diese Standards wurden 2007 von internationalen Experten definiert. Die SSK-Empfehlung und der „Code of Practice“ weisen ferner darauf hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt werden kann. „Deutschland hat die Chance, durch eine gesetzliche Vorgabe umfassender Mindeststandards einen nachhaltigen Beitrag zur Prävention von Hautkrebs zu leisten“, betonte Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der SSK. „Das Deutsche Gesetz kann auch anderen europäischen Länder sowie der USA und Australien bei der Einführung eigener gesetzlicher Regulierungen als Vorbild dienen“, so Michel.

Eine aktuelle Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe zeigt, dass 75 Prozent der Bevölkerung das neue Solariennutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, 93 Prozent begrüßen es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein, denn: Mit dem Nutzungsverbot steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Breitbart.

Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 0228-729 90-0, hier oder unter http://www.unserehaut.de kostenlos bestellt werden.

Infokasten: Hautkrebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs, 22.000 davon am besonders gefährlichen Malignen Melanom, dem so genannten schwarzen Hautkrebs. Dieser führt bei rund 3.000 Betroffenen jährlich zum Tode. Die häufigeren „weißen“ Hautkrebserkrankungen (Basalzellkarzinom und spinozelluläres Karzinom, auch Stachelzellkrebs genannt) bilden hingegen sehr selten Metastasen und sind somit fast immer heilbar. In Deutschland befinden sich derzeit mindestens 870.000 Hautkrebs-Patienten in medizinischer Behandlung.

Quelle: Pressemitteilung vom 25. August 2009
Herausgeber:
Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstr. 32
53113 Bonn
Internet: http://www.krebshilfe.de
E-Mail: deutsche@krebshilfe.de

Höhere Auflagen für Betreiber von Solarien gefordert

Verfasst: 26.08.2009, 06:53
von Presse
Krebshilfe fordert höhere Auflagen für Betreiber von Solarien

Schutzbrillen, Notschalter und geschultes Personal: Im Kampf gegen Hautkrebs hat die Deutsche Krebshilfe mehr Auflagen für Solarien gefordert. Das neue Gesetz, das seit dem 4. August Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios verbietet, reiche noch nicht aus, sagte der Hauptgeschäftsführer der Krebshilfe, Gerd Nettekoven, am Dienstag in Berlin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=56 ... schaft&c=1