BAG:
Krankenpflege - Ausbildungsvergütung und Angemessenheit
Wir haben kürzlich auf die Pressemitteilung des BAG in der o.a. Rechtssache verwiesen. Zwischenzeitlich ist das Urteil im Volltext abrufbar
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs. 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen.
2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.
BAG, Urt. v. 19.02.08 - Az. 9 AZR 1091/06 -
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext >>> (html)
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... linked=urt
BAG: Krankenpflege - Ausbildungsvergütung u. Angemessenheit
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