Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gast

Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer?

Beitrag von Gast » 16.09.2003, 09:23

Was krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen, ist vom Krankheitsbild abhängig - Richtlinien gibt es nicht

Von Eva Richter

AU-Bescheinigungen auszustellen, gehört in jeder Arztpraxis zum täglichen Geschäft. Mit dem gelben Schein in der Tasche ist für krankgeschriebene Arbeitnehmer aber längst nicht alles klar: Dürfen sie sich im Supermarkt etwas zu essen kaufen? Oder zu Eltern oder Freunden übersiedeln, um sich pflegen zu lassen? Eine Reise antreten? Dem Sohn beim Renovieren helfen? Vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten gehen?

Die Gesetzgebung bleibt vage, was die Rechte von Krankgeschriebenen angeht. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, ist vom normalen Leben nicht ausgeschlossen. Aber krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet.

Ist Bettruhe verordnet, müssen Patienten ins Bett gehen
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/0 ... nkenkassen

Gast

Re: Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer?

Beitrag von Gast » 17.09.2003, 11:15

Was auch wichtig ist:

Ärzte sollten vor Ausstellung einer AU-Bescheinigung auch prüfen, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer konkret ausübt. Denn nur dann kann er sagen, ob insoweit überhaupt eine "Unfähigkeit" zur Verrichtung genau dieser Tätigkeiten besteht.
In der Praxis schreiben aber viele Ärzte völlig unkritisch krank, sozusagen auf Ansage / Wunsch des Patienten.
Das ist eine Sauerei und eine Schädigung der Solidargemeinschaft.

Gast

Re: Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer?

Beitrag von Gast » 19.09.2003, 11:12

Hallo,
es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei einer Krankschreibung eine Art "Hausarrest" besteht und nichts unternommen werden darf.
Die Krankschreibung ist immer auf die konkrete Arbeitsplatzsituation abgestellt und läßt durchaus Aktivitäten zu, die dem Erholungszweck nicht zuwiderlaufen oder gar förderlich sind.
Gerd

Dieter Radke
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krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen raus

Beitrag von Dieter Radke » 11.01.2007, 16:16

Anonymous hat geschrieben: .... Die Krankschreibung ist immer auf die konkrete Arbeitsplatzsituation abgestellt und läßt durchaus Aktivitäten zu, die dem Erholungszweck nicht zuwiderlaufen oder gar förderlich sind. ....
Hallo,
das ist auch meine Meinung. Erst gestern wurde wieder einmal die Auffassung vertreten, bei einer Krankschreibung müsse man "das Haus hüten" und dürfe eigentlich nicht raus, z.B. spazieren gehen.
Dies ist eine irrige Vorstellung. Der krank geschriebene Arbeitnehmer darf sozusagen alles unternehmen, nur darf er die Gesundung / Erholung nicht gefährden. Wer also spazieren geht oder durch ein Geschäft schlendert, um Einkäufe zu tätigen, handelt noch nicht vorschriftswidrig. Was man darf oder nicht, hängt immer von der einzelnen Situation, der medizinischen Einschätzung, ab. Welche Krankheit, welche Einschränkungen, welche Erholungsnotwendigkeiten usw.
MfG
Dieter Radke
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