size=18]Krankengeschrieben - Sport erlaubt![/size]
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22. März 2007 - 9 Ca 475/06 - einen Streitfall beendet, bei dem es einige Fragen gibt:
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss sich danach nicht immer im Bett auskurieren.. Alles was den Heilungsprozss nicht verzögert, ist erlaubt. So kann etwa eine Urlaubsreise durchaus genesungsfördernd sein.
Beim Arbeitsgericht Stuttgart ging es aber um einen Arbeitnehmer, dem gekündigt worden war, nachdem er trotz einer gebrochenen Schulter an zwei Marathonläufen teilgenommen hatte. Das Gericht meinte, die sportliche Betätigung könne die Heilung eher begünstigen als beeinträchtigen. Obendrein hatte der Sportler vom Arzt grünes Licht bekommen. Daher war nach Auffassung des Gerichts die Kündigung rechtsunwirksam.
Fundstelle:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bi ... l?id=13631
Diese Entscheidung kann ich leider nicht nachvollziehen. Für Sport als Genesungsmittel habe ich grundsätzlich viel über. Aber ein Marathonlauf hat mit gesundheitsförderlichem Sport nichts zu tun. Es ist eher Leistungssport, der in aller Regel die Gesundheit nicht fördert, sondern eher schädigt. Extremes Laufen ist für mich klar Risikosport!
Rauel K.
Krankengeschrieben - Sport erlaubt!??
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Krankengeschrieben - Sport erlaubt!??
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!