Arbeitsunfähigkeit: Was ist dem Mitarbeiter erlaubt?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Arbeitsunfähigkeit: Was ist dem Mitarbeiter erlaubt?

Beitrag von Personalverlag.de » 01.06.2007, 06:50

Arbeitsunfähigkeit: Was ist dem Mitarbeiter erlaubt?

Krankheit: Was Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit tun und lassen dürfen
Nach neuesten Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium lagen die krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahr 2006 auf einem Rekordtief. Nur noch 3,29 % der Sollarbeitszeit ging durch Krankheitstage verloren. Doch wer krank ist, ist nicht immer auch gleich arbeitsunfähig.
Beispiel: Ihre Sekretärin, Frau Weiß, hat einen Schnupfen, kann aber trotzdem arbeiten. Sie ist somit zwar krank, aber nicht arbeitsunfähig.
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn Ihr Mitarbeiter auf Grund seiner Krankheit entweder
• seine ihm obliegende Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen oder
• er die Arbeit nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fortsetzen kann.
Beispiel: Hätte Frau Weiß im obigen Beispiel eine richtige Grippe, bei der sie das Bett hüten muss, kann sie ihre Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen. Es liegt dann auch eine Arbeitsunfähigkeit vor.
Weiter ist zu klären, was ein Arbeitnehmer in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit tun und lassen darf.

Grundsätzlich gilt hier: Ist Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig, ist er aufgrund der Ihnen gegenüber bestehenden Treuepflicht gehalten, während der Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was seine Genesung hinauszögern könnte.
Beispiel: Ginge Frau Weiß mit Grippe zum Aerobic, würde sie sich genesungs- und damit vertragswidrig verhalten. Ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft kann hingegen heilungsförderlich sein.
Verstößt Ihr Arbeitnehmer gegen diese vertragliche Nebenpflicht, so kann dies im Einzelfall – bei schwerwiegenden Verstößen u. U. sogar ohne vorherige Abmahnung – den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.
Doch Ihren Mitarbeitern kann während ihrer krankheitsbedingten Freistellung durchaus eine Vielzahl erstaunlicher Freizeitaktivitäten erlaubt sein. Hier ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung:

Grund der Arbeitsunfähigkeit:
Gelenkprobleme eines Fahrers in Bezug auf seine Fahrtüchtigkeit
Erlaubte Freizeitaktivität:
Teilnahme an Fußballspiel:
So entschieden vom ... LAG Berlin, 4 Sa 2143/05

Grund der Arbeitsunfähigkeit:
Hörsturz
Erlaubte Freizeitaktivität:
Konzertbesuch
So entschieden vom ... LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 117/04

Grund der Arbeitsunfähigkeit:
Operation an der rechten Hand
Erlaubte Freizeitaktivität:
Reise nach Griechenland
So entschieden vom ... BAG, 2 AZR 358/85

Da in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder die Art der Erkrankung noch die von Arbeitnehmern zu beachtenden Genesungsvorkehrungen angegeben sind, wissen Sie manchmal nicht, was ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter während seiner Krankheit tun darf und was nicht.

Treffen Sie Ihren Mitarbeiter bei außergewöhnlichen Aktivitäten an oder besteht begründeter Verdacht, dass er solchen nachgeht, können Sie seine Krankenkasse um Auskunft bitten. Diese hat aufgrund der ihr vorliegenden ärztlichen Informationen mehr Einblick.

Quelle: Mitteilung vom 29.5.2007
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