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Behindertentestament - Wer kann Informationen geben?
Verfasst: 17.01.2007, 20:09
von Ina Böhmer
Behindertentestament
Wer kann Informationen geben?
Guten Abend!
Ich frage für eine bekannte Familie mit einem geistig behinderten Kind nach:
Bestehen Möglichkeiten, zu Gunsten eines solchen Kindes eine besondere Erbfolge zu regeln? Denn bekanntlich können Leistungserbringer, Sozialämter, ggf. auf Vermögen, das durch Erbfolge auf ein behindertes Kind übergeht, zurückgreifen.
Ich hörte, dass es Möglichkeiten geben soll, ein besonderes Behindertentestament zu erstellen. Wo kann man sich informieren?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ina Böhmer
Rückgriff auf Angehörige im Pflegefall - Informationen
Verfasst: 18.01.2007, 08:57
von Herbert Kunst
Hallo Ina,
die
Erstellung eines Behindertentestamentes und die Realisierung der Verfügungen ist offensichtlich recht kompliziert.
Nähere Informationen zum Thema gibt es u.a. in dem Buch von Thomas Littig
"Rückgriff auf Angehörige im Pflegefall",
dtv/nomos, 2006
Siehe in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/littig.htm
Gruß
Herbert Kunst
Vererben zu Gunsten behinderter Menschen
Verfasst: 18.01.2007, 17:12
von Herbert Kunst
Hallo Ina,
zum Behindertentestamentes fand ich noch weitere Infos im Netz:
http://www.intakt.info/information/limmer.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertentestament
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv ... ndex2.html
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbsch ... indert.php
http://www.123recht.net/article.asp?a=17671
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtst ... tament.htm
Siehe auch bei der "Lebenshilfe":
Behindertentestament und sozialhilferechtlicher Nachranggrundsatz
(Öffentlich)
von Renate Heinz-Grimm, Bundesvereinigung Lebenshilfe
aus Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/06
OVG Saarlouis, Urteil vom 17.03.2006 – Az: 3 R 2/05
Weiter unter
http://www.lebenshilfe.de/content/stori ... /secid2.57
Gruß
Herbert Kunst
Behindertentestament mit aller Sorgfalt vorbereiten!
Verfasst: 29.10.2007, 14:51
von Rob Hüser
Hallo Ina,
die von Herbert gegebenen Hinweise sind nach meiner Einschätzung allesamt sehr nützlich / korrekt. Ich möchte ergänzend den Rat geben, auf jeden Fall juristische Beratung, z.B. bei einem Notar, in Anspruch zu nehmen. Die Erstellung eines Behindertentestamentes muss mit aller Sorgfalt erfolgen, denn bei kleinsten Fehlern sind möglicherweise alle Verfügungen nicht umsetzbar. Im Zweifel muss man für eine solche Beratung etwas "investieren". Vielleicht ist auch eine Kontaktaufnahme mit den Rechtsexperten der Lebenshilfe nützlich.
MfG
Rob Hüser
Behindertentestament mit aller Sorgfalt vorbereiten!
Verfasst: 16.11.2007, 10:51
von Ina Böhmer
Hallo zusammen,
ich habe die Infos weiter gegeben. Ich denke für die Rückmeldungen hier im Forum.
MfG
Ina
Mit "Behindertentestament" bestens vorgesorgt
Verfasst: 08.02.2010, 09:45
von Service
Mit "Behindertentestament" bestens vorgesorgt
Komplizierte Erbregelung sichert behinderte Kinder ab und stoppt Zugriff des Sozialamtes
Frankfurt a.M. (epd). Niemand tut es gern und doch ist es so wichtig: Jeder, der seinen Nachlass anders verteilen möchte als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte ein Testament zu machen. Für Eltern mit behinderten Kindern gilt das ganz besonders. Sie können mit einem sogenannten "Behindertentestament" sicherstellen, dass ihr Kind auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist. Diese Nachlassregelung ist juristisch kompliziert. Deshalb rät der Bundesverband Lebenshilfe interessierten Eltern, auf jeden Fall den Rat von Experten einzuholen. ....
(weiter lesen unter)
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_71665.html
Behindertentestament und gesetzliche Betreuung
Verfasst: 01.03.2010, 07:52
von Presse
Expertenforum zum Behindertentestament und zur gesetzlichen Betreuung am 2. und 3. März 2010
Was müssen Eltern von Kindern mit Behinderung bei ihrem Testament bedenken? Wer kann als gesetzlicher Betreuer bestellt werden? Fragen rund um die Themenbereiche Behindertentestament und gesetzliche Betreuung beantwortet am 2. und 3. März Katja Kruse, Juristin, Autorin und Referentin für Sozialrecht beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Zum Familieratgeber-Expertenforum:
http://www.familienratgeber.de/forum
Quelle: Pressemitteilung Aktion Mensch, 28. Februar 2010
Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.0228-2092-200
Internet:
www.aktion-mensch.de
E-Mail:
info@aktion-mensch.de
Tipps zum Erbfall bei einem Behindertentestament
Verfasst: 11.07.2011, 06:35
von Service
Tipps zum Erbfall bei einem Behindertentestament
Eine Broschüre des bvkm informiert darüber, welche Aufgaben bei einem Erbfall durch ein Behindertestament anfallen.
» Mehr Informationen unter http://www.familienratgeber.de
http://www.familienratgeber.de/recht/be ... tament.php
Behindertentestament
Verfasst: 07.11.2011, 08:02
von Service
Aktualisierte Broschüre zum Behindertentestament
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat seine Broschüre "Vererben zugunsten behinderter Menschen" aktualisiert. In der Broschüre wird erklärt, wie Testamente gestaltet sein sollten damit das Erbe den Kindern mit Behinderung zugute kommt.
» Mehr Informationen unter
http://www.familienratgeber.de
Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2011
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 - 20 92 200
Fax: 0228 - 20 92 333
E-Mail:
info@aktion-mensch.de
Behindertentestament - TV-Tipp 14.01.2012
Verfasst: 14.01.2012, 07:29
von WernerSchell
14.01.2012, 17.03 - 17.30 Uhr, ARD Das Erste (SWR), Ratgeber Recht
Themen u.a.
Behindertentestament
Zentrales Testamentsregister
Quelle und weitere Informationen:
http://programm.daserste.de/pages/progr ... B13627A249