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Gefahrengeneigte Arbeit & Haftung

Verfasst: 29.11.2006, 05:48
von Manuela Berger
Gefahrengeneigte Arbeit ...

war ein Bereich, der früher einmal für die Haftung im Betrieb von ausgeschlaggebender Bedeutung war. Jetzt wurde behauptet, diese Begrifflichkeit spiele im Haftungsrecht keinerlei Bedeutung mehr.
Ist das so richtig?
Ich danke für Rückmeldungen!
Gruß
Manuela

Arbeitnehmer sind weitgehend von Haftung frei!

Verfasst: 29.11.2006, 19:39
von Herbert Kunst
Hallo Manuela,

die "gefahrgeneigte Arbeit" hat heute keine entscheidende Bedeutung mehr im arbeitsrechtlichen Haftungsrecht bzw. im innerbetrieblichen Schadensausgleichsrecht. ArbeitnehmerInnen sind nach den höchstrichterlicher Grundsatzentscheiden weitgehend von einer Haftung freigestellt.
Siehe dazu auch unter
http://www.pflegerechtportal.de - eine informative Darstellung des gesamten Haftungsrechts mit Gerichtsentscheidungen.

Gruß
Herbert Kunst