Bei Krankschreibung sind Freizeitaktivitäten, die die Genesung nicht verzögern, unter Umständen erlaubt!
Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen sich in ihrem Garten aufhalten und dort Gartenarbeiten beaufsichtigen, ohne wegen „vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit“ fristlos entlassen werden zu können. Dies entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt/Main (AZ: 1 Ca 12448/03). Das ArbG hatte den Fall eines Heizungsbauers, der wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war, zu beurteilen. Während der Zeit in der er krank geschrieben war, wurde der Mann von einem Kollegen auf seinem Gartengrundstück gesehen, wo er gemeinsam mit anderen Männern eine Hecke pflanzte. Daraufhin entließ ihn sein Arbeitgeber. Das ArbG erklärte die Kündigung für unwirksam. Eine direkte schwere Betätigung sei dem Heizungsbauer nicht nachzuweisen. Der Gartenaufenthalt allein erfülle keineswegs den Tatbestand eines „genesungsverzögernden Verhaltens“. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Spaten in der Hand gehalten habe.
Krankschreibung – Freizeitaktivitäten u.U. erlaubt!
Moderator: WernerSchell
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Hallo Forum!
Über das vorliegende Urteil kann ich mich imgrunde wenig aufregen, "einen Gefallen" hat sich der betreffende Mitarbeiter, obgleich gewonnen, sicherlich nicht getan - unklug war es auf jeden Fall, bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Hecke zu setzen.
Was mich demgegenüber mehr als wütend macht, ist die oftmalig "blinde Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung" von Seiten der Ärzte.
Nach meinem Kenntnisstand - sofern ich im Unrecht bin, möchte ich belehrt werden - hat der krankschreibende Arzt im Einzelfall zu prüfen, ob eine sogenannte "Rest- oder Teilarbeitsfähigkeit" besteht. Unser Heizungsbauer ist selbstverständlich hierfür kein brauchbares Beispiel, aber folgenden Fall habe ich mehrfach erlebt:
Ein Mitarbeiter aus der Verwaltung oder eines Pflegebereiches zog sich beim Skifahren eine Beinfraktur zu, er wurde entsprechend chirurgisch versorgt und nach Hause entlassen - dort ließ er es sich, trotz seiner eher leichten Gehbehinderung - sonst fehlte ihm ja nichts - "gutgehen".
Hier lag, nach meiner Auffassung, eine Teilarbeitsfähigkeit vor, d.h., man hätte den Transport gut organisieren und den Verwaltungsmitarbeiter zumindest in Teilzeit gut einsetzen können. Auch für den Pflegemitarbeiter sehe ich Betätigungsfelder in Hülle und Fülle - beispielsweise Telefondienst, Ansprechpartner im Dienstzimmer. Wie die Katzen um den heissen Brei geht, mogeln sich hier die Ärzte um ihre Pflichten! "Die Krönung" habe ich vor einigen Jahren erlebt mit einem Kollegen, der, Rechtshänder, einen Abszess am linken Arm hatte. Dieser fuhr 4 Wochen munter mit dem Auto durch die Gegend und arbeitete im Garten; eine Teilarbeitsfähigkeit in seiner Dienststelle wurde weder geprüft noch gesehen.
Über das vorliegende Urteil kann ich mich imgrunde wenig aufregen, "einen Gefallen" hat sich der betreffende Mitarbeiter, obgleich gewonnen, sicherlich nicht getan - unklug war es auf jeden Fall, bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Hecke zu setzen.
Was mich demgegenüber mehr als wütend macht, ist die oftmalig "blinde Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung" von Seiten der Ärzte.
Nach meinem Kenntnisstand - sofern ich im Unrecht bin, möchte ich belehrt werden - hat der krankschreibende Arzt im Einzelfall zu prüfen, ob eine sogenannte "Rest- oder Teilarbeitsfähigkeit" besteht. Unser Heizungsbauer ist selbstverständlich hierfür kein brauchbares Beispiel, aber folgenden Fall habe ich mehrfach erlebt:
Ein Mitarbeiter aus der Verwaltung oder eines Pflegebereiches zog sich beim Skifahren eine Beinfraktur zu, er wurde entsprechend chirurgisch versorgt und nach Hause entlassen - dort ließ er es sich, trotz seiner eher leichten Gehbehinderung - sonst fehlte ihm ja nichts - "gutgehen".
Hier lag, nach meiner Auffassung, eine Teilarbeitsfähigkeit vor, d.h., man hätte den Transport gut organisieren und den Verwaltungsmitarbeiter zumindest in Teilzeit gut einsetzen können. Auch für den Pflegemitarbeiter sehe ich Betätigungsfelder in Hülle und Fülle - beispielsweise Telefondienst, Ansprechpartner im Dienstzimmer. Wie die Katzen um den heissen Brei geht, mogeln sich hier die Ärzte um ihre Pflichten! "Die Krönung" habe ich vor einigen Jahren erlebt mit einem Kollegen, der, Rechtshänder, einen Abszess am linken Arm hatte. Dieser fuhr 4 Wochen munter mit dem Auto durch die Gegend und arbeitete im Garten; eine Teilarbeitsfähigkeit in seiner Dienststelle wurde weder geprüft noch gesehen.