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Nachtdienst und Pause

Verfasst: 09.03.2005, 19:08
von Sylvia
Hallo
ich hab noch eine Frage. Im Tagdienst muss ich bei einer Schicht von bis 4 bis zu 7 /7,5 Stunden eine 30min.Pause machen. Das ist im Prinzip auch richtig so. Probleme habe ich dabei nur, wenn ich nicht dazu komme die Pause zu machen, obwohl ich es möchte und auch gut organisieren kann und trotzdem nicht dazu komme, aber dann faktisch, wenn ich Ärger entweder mit den Kolleginnen oder mit der Leitung vermeiden möchte, so tun muss, als hätte ich eine Pause gemacht und sie dementsprechend in díe Arbeitszeitabrechnung eintragen. Jetzt sagt mir eine Kollegin die nur Nachtdienst macht, dass sie ohne Pause arbeitet und zwar alleine im Haus über 10 Stunden am Stück. (es wird ihr aber auch dann keine Pausenzeit abgezogen) Ist das überhaupt zulässig, mal abgesehen davon ob man zur Pause kommt oder nicht, und ich bin um Missverständnissen vorzubeugen absolut dafür die Pausenzeiten einzuhalten und tatsächlich auch zu machen.
Gruss Sylvia

PS meine Frage wegen Anerkennung von Arbeitszeit bei Krankheit und wechselnden Dienstplänen, kann man wohl nicht genauer beantworten, oder? Bräuchte es wahrscheinlich ein Urteil, welches auf die spezifische Situation abgestellt ist.

Pausenregelung gilt auch in der Nacht!

Verfasst: 09.03.2005, 22:29
von Gast
Hallo Sylvia,
die Pausen sind im Arbeitszeitgesetz verbindlich vorgegeben. Es muss sichergestellt werden, dass die Pausen auch genommen werden können.
In diesem Forum wurde zur Pausenregelung wiederholt diskutiert. Bitte lies nach unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=5#5
Ich denke, dass damit alles Notwendige gesagt ist. Oder?
MfG
Dirk

Nachtdienst und Pause

Verfasst: 10.03.2005, 11:16
von Gast
Der Arbeitgeber muss die Pause ermöglichen und den Betrieb entsprechend organisieren. In der Pause dürfen keine Arbeiten anfallen - über diese Zeit muss der Arbeitnehmer frei verfügen können. Der Arbeitnehmerschutz gebietet dies!

H.P.