Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von Hasilein » 06.07.2015, 11:10

Hallo,

ich habe nach langer Krankheitszeit 09/13 bis 08/14 wieder zu arbeiten begonnen. Der Grund für die lange Arbeitsunfähigkeit war ein psychischer Zusammenbruch, Depression, psychosomatische Beschwerden, Zustand nach Mobbing am Arbeitsplatz usw. :(
Ich komme ganz gut zurecht, es geht mal besser mal schlechter.
Nun wurde ich im Januar diesen Jahres krank wegen eines grippalen Infektes, ging nach einer Woche wieder arbeiten und erlitt Ende Februar einen Rückfall und war dann noch einmal vier Wochen krank geschrieben.
Nach meiner Rückkehr ging es mir körperlich wieder gut.
Ich erhielt von meinem Chef eine Einladung zu einem Präventionsgespräch (SGB9 §84 Abs.2).
Wir haben im Betrieb leider keinen Betriebsrat und keine Schwerbehindertenvertretung.. Ich bin mit 50% schwerbehindert, könnte inzwischen auch mehr sein.
Dieses Gespräch sollte mit meinem Chef und dem Personalchef des benachbarten Krankenhauses geführt werden.
Ich wollte nicht alleine hingehen und bat meinen Sohn um Beistand.
Mein Chef führt sehr gerne Gespräche der Art ... ach kommst du grad mal zu mir rein, ich wollte dir was sagen ... und er hat mir mehrmals gesagt, dass meine Kollegen lange genug für mich mitgearbeitet haben. Kurz, ich traue diesem Menschen nicht und schon aus dem Grund geh ich da nicht alleine hin.
Einer Kollegin die alleine bei ihm war, hat er gesagt, dass sie trotz Schwerbehinderung kündbar sei und wenn sie noch länger krank werden würde, würde er sie auch kündigen.
Ich teilte meinem Chef mit dass ich meinen Sohn mitbringe.
Kurze Zeit später ... kommst du grad mal ... sagte er mir, der Personalchef des Krankenhauses hätte gesagt ich bräuchte keine Begleitung, das wäre nur ein Präventionsgespräch.
Wenn ich darauf bestehen würde, fällt das Gespräch halt aus.
Es fiel dann auch aus, weil ich eben nicht alleine hin wollte.
Dann hatte ich es aus dem Kopf, es ging mir wieder gut und dieser Tage erhielt ich eine wiederholte Einladung.

Ich möchte da immer noch nicht alleine hin. Allerdings musste ich meine Mitgliedschaft bei Verdi kündigen, ich bin inzwischen Alleinverdienerin, mein Mann hat seit drei Jahren keinen Job mehr.
Grundsätzlich würde ich das Gespräch führen, es gibt ja auch die Gelegenheit zu sagen, dass bei uns einiges nicht so gerade läuft, wir sind inzwischen vier Kollegen mit psychischen Erkrankungen.

Zumal es hier so ist, dass mein Arbeitgeber, ein Hospiz, nichts mit dem Krankenhaus zu tun hat, das Hospiz hat einen eigenen Trägerverein, benutzt nur die Räumlichkeiten des Krankenhauses. Was hat also der Personalleiter des Krankenhauses hier zu tun.

Ich neige schon dazu, sehr empfindlich und ängstlich zu sein und mein Chef weiss das.

Was kann ich hier also tun? Ich brauche einen Hinweis, den ich vorlegen kann, der nachzulesen ist.

Könnt ihr mir helfen?
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WernerSchell
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Re: Präventionsgespräch SGB9 §84 Abs.2

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2015, 14:37

Sehr geehrte Frau Hasilein,
wahrscheinlich macht es Sinn, das Gesprächsangebot mit dem Arbeitgebervertreter nicht auszuschlagen. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht beliebig fremde Personen (Personalchef des Krankenhauses) hinzuziehen und dann andererseits eine Begleitperson für die Arbeitnehmerin ausschließen. Vielleicht sollte dieses Gespräch nur als ersten Kontakt gesehen werden mit der Maßgabe, dass ggfs. vertiefende Erörterungen nur in Begleitung des Sohnes geführt werden sollen. Eine komplette Gesprächsverweigerung kann unter Umständen zu Missdeutungen Anlass geben. Falls es einen guten Kontakt zum behandelnden Hausarzt gibt, könnte dort vorab hinsichtlich der möglicherweise anstehenden Erklärungen zur gesundheitlichen Befindlichkeit eine Vorwegabstimmung erfolgen. "Von außen", also auch über dieses Forum, sind Ratschläge über das richtige Verhalten und die Gesprächseinlassungen schwierig problematisch. - Möglicherweise kann ein Telefonat eher weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Re: Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von Hasilein » 12.07.2015, 16:41

Telefonieren? Mit wem?
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Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2015, 16:52

Hasilein hat geschrieben:Telefonieren? Mit wem?
Wie oben angeboten:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Werner Schell
Natürlich kann auch weiter schriftlich als Nötige ausgetauscht werden.
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Re: Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von Hasilein » 12.07.2015, 17:14

Nun ja, ich würde ja auch telefonieren, der Mittwoch naht und ich merke, wie mich die Angst einspinnt und ich um meine Fassung kämpfe. Daher wäre es mir augenblicklich lieber, zu schreiben.

Vielleicht per PN?
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Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2015, 17:27

Hasilein hat geschrieben:Nun ja, ich würde ja auch telefonieren, der Mittwoch naht und ich merke, wie mich die Angst einspinnt und ich um meine Fassung kämpfe. Daher wäre es mir augenblicklich lieber, zu schreiben.
Vielleicht per PN?
Per E-Mail?
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Re: Präventionsgespräch nach § 84 Abs. 2 SGB IX

Beitrag von Hasilein » 12.07.2015, 17:33

Ok, dann Email per PN!
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