Abmahnung; Fristen
Verfasst: 26.01.2014, 11:58
Hallo!
Im Zusammenhang mit einer erfolgten Abmahnung seitens des Arbeitgeber brauche ich ein Auskunft, da nicht klar ist ob die Abmahnung der gesetztlichen Vorgabe von "zeitnah" entspricht und somit die Abmahnung ggf. unwirksam ist.
Wer kann mir darüber Infos geben wie lange zwischen dem abzumahnenden Verhalten und dem Zeitpunkt der mündlichen resp. schriftlichen Abmahnung verstreichen darf, um nicht unwirksam zu werden. Im Gesetzestext steht darüber nichts näheres.
Liebe Grüße in die Runde
Ulrich
Im Zusammenhang mit einer erfolgten Abmahnung seitens des Arbeitgeber brauche ich ein Auskunft, da nicht klar ist ob die Abmahnung der gesetztlichen Vorgabe von "zeitnah" entspricht und somit die Abmahnung ggf. unwirksam ist.
Wer kann mir darüber Infos geben wie lange zwischen dem abzumahnenden Verhalten und dem Zeitpunkt der mündlichen resp. schriftlichen Abmahnung verstreichen darf, um nicht unwirksam zu werden. Im Gesetzestext steht darüber nichts näheres.
Liebe Grüße in die Runde
Ulrich