Arbeitnehmer durfte fotografiert werden
Verfasst: 13.08.2013, 09:43
Arbeitnehmer durfte fotografiert werden
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat am 11.07.2013 eine interessante Entscheidung getroffen - Aktenzeichen: 10 SaGa 3/13
Nach dem Urteil müssen es Arbeiternehmer u.U. hinnehmen, wenn ihr Arbeitgeber sie fotografiert, um mögliche schwere Pflichtversäumnisse zu dokumentieren.
Das LAG wies mit dem Urteil die Klage eines Produktionshelfers gegen dessen ehemalige Firma zurück. Der Mann war von seinem Abteilungsleiter in einer Autowaschanlage
angetroffen worden, obwohl er offiziell krankgeschrieben war. Der Vorgesetzte hatte seinen Mitarbeiter daraufhin fotografiert. Der Kläger sei weder in seiner Intim- noch in
seiner Privatsphäre verletzt worden, entschied das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle und weitere Informationen:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 1B5553A%7D
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat am 11.07.2013 eine interessante Entscheidung getroffen - Aktenzeichen: 10 SaGa 3/13
Nach dem Urteil müssen es Arbeiternehmer u.U. hinnehmen, wenn ihr Arbeitgeber sie fotografiert, um mögliche schwere Pflichtversäumnisse zu dokumentieren.
Das LAG wies mit dem Urteil die Klage eines Produktionshelfers gegen dessen ehemalige Firma zurück. Der Mann war von seinem Abteilungsleiter in einer Autowaschanlage
angetroffen worden, obwohl er offiziell krankgeschrieben war. Der Vorgesetzte hatte seinen Mitarbeiter daraufhin fotografiert. Der Kläger sei weder in seiner Intim- noch in
seiner Privatsphäre verletzt worden, entschied das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle und weitere Informationen:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 1B5553A%7D