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Nicht zu schnell mit Blaulicht und Martinshorn

Verfasst: 24.07.2013, 06:27
von Presse
BGH-Urteil: Nicht zu schnell mit Blaulicht und Martinshorn
Der BGH bestätigt die Verurteilung eines Hamburger Feuerwehrmannes zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung
und fahrlässiger Körperverletzung. Der Mann hätte mit seinem Fahrzeug an einer Kreuzung langsamer fahren müssen.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... cht&n=2857

Beschluss des BGH vom 16.07.2013 - Az.: 4 StR 66/13