Experten: Abstriche bei Beamtenbesoldung sind verfassungswidrig
(Quelle: dpa) Die in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Abstriche bei der Anpassung der Beamtenbesoldung sind nach Überzeugung zahlreicher Experten verfassungswidrig. Verfassungsrechtler, Gewerkschafter und Vertreter der Kommunen forderten die Landesregierung in einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Unter den 21 Sachverständigen unterstützte allein der Bund der Steuerzahler den rot-grünen Gesetzentwurf. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte eine genaue Prüfung an. Die Opposition sieht sich in ihrer Ablehnung des Entwurfs bestätigt.
Der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis sprach von einem geplanten "offenen Rechtsbruch". Der Verweis auf die Schuldenbremse sei keine stichhaltige Begründung für die anvisierten Einschnitte, argumentierten alle geladenen Juristen.
Mehrere Gewerkschaften erwägen Verfassungsklagen. "Beenden Sie diese Irrfahrt hier und nicht erst in Karlsruhe", appellierte Carsten Günther von der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter an die Regierung. Unterdessen setzten die Gewerkschaften ihren Protest mit einer kleinen Demonstration vor dem Landtag und Unterschriftenlisten fort.
Die Landesregierung will die neuen Angestelltentarife im Öffentlichen Dienst nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen bis A 10 komplett übertragen. Für zwei mittlere Gruppen ist nur eine leichte Erhöhung, für die oberen Dienstgruppen ab A 13 sind zwei Nullrunden vorgesehen. Die Angestellten erhalten in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 5,6 Prozent mehr Geld. Die Beamten protestieren seit Wochen gegen die Ungleichbehandlung.
Mehrere Experten verwiesen auf das im Grundgesetz verankerte Fürsorgeprinzip, die amtsangemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser verbiete die vorgesehene Staffelung und Nullrunden für einzelne Gruppen. "Die Beamten-Alimentation ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch", unterstrich Manfred Wichmann vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Verbände von Lehrern, Polizisten, Richtern und Steuerbeamten beklagten mangelnde Wertschätzung, die sich in dem Gesetzentwurf ausdrücke. "Die kommunalen Dienstherrn bekommen demotivierte Beamte, obwohl sie häufig die Leistungsträger sind", sagte Marco Kuhn vom Landkreistag. Bummelstreik und Dienst nach Vorschrift gebe es in den Finanzämtern aber nicht, betonte Manfred Lehmann von der Steuergewerkschaft NRW. Fast alle kritisierten einen Alleingang der Regierung. "An die Stelle des Dialogs ist das Kommando getreten", sagte der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Andreas Meyer-Lauber.
Viele Sachverständige wiesen auf Sonderopfer hin, die die Beamten bereits in der Vergangenheit erbracht hätten. Dazu zählten Millionen nicht bezahlter Überstunden. "Ein zinsloser Kredit", merkte Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter an. Weitere Opfer zur Haushaltskonsolidierung seien allenfalls bei einem Staatsnotstand gerechtfertigt, sagte Verfassungsrechtler Professor Kyrill Schwarz.
Lediglich der Bund der Steuerzahler sprach von einem "notwendigen Einschnitt, um die dynamischen Zuwächse bei den Personalausgaben zu begrenzen". Damit werde der Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr um 710 Millionen Euro entlastet, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Eberhard Kanski. "Alternativ hätten 14 300 Stellen gestrichen werden müssen."
Auch der Finanzminister unterstrich in einer Mitteilung, "undifferenzierter Personalabbau nach der Rasenmäher-Methode" sei keine akzeptable Alternative. "Wir schlagen eine Lösung vor, die nach unserer Auffassung in einer schwierigen Haushaltslage den Personalbereich bei der Konsolidierung nicht außen vor lässt, aber trotzdem eine angemessene Gehaltshöhe gewährleistet und das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen einhält."
Quelle: Mitteilung vom 14.07.2013
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