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Nachtarbeit über 50

Verfasst: 25.06.2013, 14:10
von immi
Guten Tag,

Nachtarbeit über 50: Bei uns im Krankenhaus häufen sich die attestierten Nachtdienstbefreiungen. Der Arbeitgeber will nun gegen Beschäftigte vorgehen, welche ein Attest auf Nachtdienstbefreiung vorlegen.

Betriebsärzte sollen instrumentalisiert werden und den Antragsstellern gegenüber Druck ausüben.

Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Hat jemand schon Ähnliches erleben müssen? Wie wird in Euren Krankenhäusern mit dem Nachtdienst über 50 umgegangen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Immi

Nachtarbeit über 50

Verfasst: 25.06.2013, 14:55
von Karl Büser
immi hat geschrieben: .... Nachtarbeit über 50: Bei uns im Krankenhaus häufen sich die attestierten Nachtdienstbefreiungen. Der Arbeitgeber will nun gegen Beschäftigte vorgehen, welche ein Attest auf Nachtdienstbefreiung vorlegen. Betriebsärzte sollen instrumentalisiert werden und den Antragsstellern gegenüber Druck ausüben. ....
Hallo immi,
wenn sich, wie beschrieben, Befreiungsbescheinigungen häufen, kann man auch an einen Missbrauch denken. Jedenfalls sind solche Erwägungen auf Arbeitgeberseite nicht auszuschließen.
Ich würde zur Gelassenheit raten. Wer eine medizinische Indikation für die Befreiung vorzuweisen hat, wird auch bei einer Nachuntersuchungen nicht "durchfallen". Ansonsten sehe ich die Zahl "50" allein nicht als Grenze für weniger attraktive Tätigkeiten.
Möglicherweise macht es Sinn, das Thema gegenüber der Arbeitnehmervertretung zu problematisieren.
MfG Karl Büser

Nachtarbeit über 50

Verfasst: 26.06.2013, 08:18
von immi
Sehr geehrter Karl Büser,

ich bedanke mich für Ihr Statement. Das Thema ist bereits beim Betriebsrat angekommen.

Was mich interessieren würde, sind die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers.

Von Änderungskündigung über Umsetzung, Versetzung etc.

Auch die Rolle der Betriebsärzte ist dabei von Belang.

Mit freundlichen Grüßen

IMMI

Nachtarbeit - Fürsorge und betriebliche Erwägungen

Verfasst: 26.06.2013, 08:43
von Karl Büser
Hallo Immi,
die Nachtarbeit ist z.B. in § 6 Arbeitszeitgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html angesprochen. Daraus ergibt sich, dass große Spielräume für Einschätzungen und Entscheidungnen bestehen. Allerdings sollte sich der Arbeitgeber auch von guten Fürsorgeerwägungen leiten lassen. Aber im Zweifel wird er sich auf betriebliche Erfordernisse konzentrieren. Leider werden auch die Institutionen im Gesundheits- und Pflegesystem zunehmend von einer Ökonomisierungswelle erfasst. Daher würde ich auf die Verhandlungslösung - mit Betriebsrat - setzen.
MfG Karl Büser

Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"

Verfasst: 15.07.2013, 07:04
von WernerSchell
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