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Sturz in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Verfasst: 09.02.2013, 09:05
von Service
Sturz in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Urteil des Sozialgerichts (SG) Berlin vom 23.01.2013 - S68 U 577/12 -

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das entschied das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit und hat keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung.
Aus den Gründen:
Eine 46 jährige Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim ging im Januar 2012 wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Sie stieß auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stieß mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verschüttete dabei einen Eimer Wasser, die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm.
Die Klägerin meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte, da sie am Arbeitsplatz gestürzt sei. Den Weg durch die Eingangshalle würde sie täglich mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurücklegen. Dass sie in diesem Fall vom Rauchen zurückgekommen sei, dürfe keine Rolle spielen.
Die beklagte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Hiergegen erhob die Pflegehelferin im September 2012 Klage.
Die 68. Kammer des Sozialgerichts Berlin bestätigte die Auffassung der Unfallversicherung und wies die Klage ab. Der Weg von und zur Raucherpause sei nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Es sei Privatsache der Klägerin, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Es bestehe kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause.
Voraussetzung für einen Arbeitsunfall ist, dass der Versicherten zur Zeit des Unfalls eine Tätigkeit verrichtete, die der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 8 SGB VII). Hierunter fällt nicht jede Tätigkeit im Laufe eines Arbeitstages.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.

Quelle: Mitteilung vom 09.02.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Arbeitsunfall: Risiko Raucherpause

Verfasst: 26.02.2013, 07:28
von Presse
Arbeitsunfall: Risiko Raucherpause
Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz, liegt kein Arbeitsunfall vor.
Das meldet der Deutsche Anwaltverein anlässlich eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Berlin. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... cht&n=2551

Sturz in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Verfasst: 26.02.2013, 07:46
von PflegeCologne
Service hat geschrieben:Sturz in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall
Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das entschied das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit und hat keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. ...
Mit dieser Entscheidung kann man gut einverstanden sein. Noch besser wäre es, wenn das Rauchen gänzlich unterbliebe. Dann gäbe es keine Unfälle der beschriebenen Art und vor allem die Gesundheit würde davon sehr profitieren.

Pflege Cologne