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Veränderung der täglichen Arbeitszeit
Verfasst: 08.02.2013, 14:41
von Hasilein
Veränderung der täglichen Arbeitszeit durch Beschluss des Teams
Aus gegebenem Anlass wurde bei uns die Arbeitszeit der Nachtwachen um 30 min. verlängert. Die Viertelstunde vor und nach dem offiziellen Dienstbeginn und Ende wird dazu dienen, den Inhalt des BTM Schrankes neben Schlüsselweitergabe zu dokumentieren.
In meinem Betrieb gibt es weder MAV, noch einen Betriebsrat.
Die Arbeitszeitverlängerung wurde in einer Teambesprechung "beschlossen".
Müsste es hierfür nicht eine Dienstvereinbarung oder eine Dienstanweisung geben?
Einzelne Teammitglieder sind der Meinung, dass der AG mal wieder eine Entscheidung zu Lasten der MA getroffen hat. Eine Integration der Zählaktion hätte nicht in den normalen Dienstablauf gepasst - so die Erklärung des AG.
Kann also ein Beschluss aus einer Teamsitzung als Arbeitsanweisung verstanden werden, wobei nicht anwesende Kollegen kein "Stimmrecht" ausüben konnten. Dazu hieß es, die seien selbst schuld, hätten ja kommen können.
Verlängerung der Arbeitszeit - Mehrarbeit, Überstunden ... ?
Verfasst: 08.02.2013, 18:36
von Herbert Kunst
Hasilein hat geschrieben:Veränderung der täglichen Arbeitszeit durch Beschluss des Teams ...
Hallo,
ohne mit den angedeuteten Vorgängen näher vertraut zu sein: Es scheint da einiges in Schieflage zu geraten zu sein!
Die Dauer der Arbeitszeit ergibt sich doch wohl zunächst einmal aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Da die Erledigung von notwendigen Dokumentationsaufgaben zur Arbeitszeit gehört, können solche Vorgänge den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht einfach vor oder nach der Dienstzeit auferlegt werden.
Wenn es aber aus sachlichen Gründen eine Neugestaltung der vertraglich geregelten Arbeitszeit geben muss, hat dies der Arbeitgeber im Rahmen seiner Weisungskompetenz festzulegen. Zur Vorbereitung kann er natürlich die MitarbeiterInnen nach ihrer Meinung befragen. Aber ein Mitarbeiterteam kann keineswegs als anweisende Organisationseinheit angesehen werden.
Im Übrigen fragt sich, ob die Vorgänge mit dem Arbeitszeitgesetz in Einklang stehen bzw. ob hier eine angeordnete Mehrarbeit vorliegt, die entsprechend zu vergüten ist.
Gruß
Herbert Kunst
Verfasst: 08.02.2013, 20:51
von Hasilein
Im Übrigen fragt sich, ob die Vorgänge mit dem Arbeitszeitgesetz in Einklang stehen bzw. ob hier eine angeordnete Mehrarbeit vorliegt, die entsprechend zu vergüten ist.
Und wie kann man feststellen, ob so etwas hier vorliegt?
Betroffen ist hier auch lediglich pro Nacht ein Mitarbeiter des Pflegeteams.
Es arbeiten zwei MA in der Nachtschicht.
Bisher begannen beide um 21:30 ihren Dienst.
Einer ging um 6:00h, der andere machte bis 7:00h Dienst.
Jetzt soll der mit dem "langen" Dienst von 21:15h bis 7:15h arbeiten.
So einfach ist das.
Unser Arbeitgeber ist eine GmbH (Hospiz Blabla GmbH), wir unterliegen keinem Tarifwerk.
Es scheint wohl so zu sein, dass wir es hinnehmen müssen oder den Verdacht eines Vertrauensverlustes zu erwecken.
Tut mir leid, aber das muss jetzt bitte mal erlaubt sein: Schöne Scheise!
Verfasst: 09.02.2013, 08:42
von Herbert Kunst
Guten Morgen,
das Arbeitszeitgesetz ist z.B. nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Nochmals: Der Arbeitgeber gibt für den nicht im Arbeitsvertrag geregelten Teil des Dienstverhältnisses Weisungen. Diese Weisungen müssen mit dem Arbeitszeitgesetz und sonstigen Regelungen in Einklang stehen, siehe z.B. § 315 BGB (>
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html ). Werden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verletzt, sind diesbezügliche Weisungen unzumutbar.
Kann es sein, dass die Angelegenheit mehrere MitarbeiterInnen betrifft, so dass vielleicht auch an anwaltlichen Rat gedacht werden muss? Denn wahrscheinlich kommt man gegen den Arbeitgeber, der sich keinem Tarifvertrag unterworfen hat, nicht ohne eine solche Hilfe an.
Gruß
Herbert Kunst