Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2006
- 424 C 13626/06 -
Uringeruch als Kündigungsgrund: Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen Geruchsbelästigung hinnehmen
Inkontinente Mieterin muss Wohnung nicht räumen
Werden die Mieter eines Mehrfamilienhauses laufend durch Uringeruch aus der Wohnung einer pflegebedürftigen Mieterin belästigt, so darf der Vermieter das Mietverhältnis mit der Frau dennoch nicht kündigen, wenn diese sich redlich bemüht, die Beeinträchtigungen für die Umwelt möglichst gering zu halten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
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Uringeruch im Mehrfamilienhaus kein Kündigungsgrund
Moderator: WernerSchell