Seite 1 von 1

Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen

Verfasst: 27.12.2012, 13:36
von Presse
Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen

In der Erwähnung der Elternzeit in einem Arbeitszeugnis liegt keine ungerechtfertigte Benachteiligung,
da erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Zeugnis dokumentiert werden dürfen. Dies entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.

Quelle: Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Mai 2012 · Az. 4 Sa 114/12
http://openjur.de/u/462456.html#