Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen
In der Erwähnung der Elternzeit in einem Arbeitszeugnis liegt keine ungerechtfertigte Benachteiligung,
da erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Zeugnis dokumentiert werden dürfen. Dies entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.
Quelle: Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Mai 2012 · Az. 4 Sa 114/12
http://openjur.de/u/462456.html#
Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen
Moderator: WernerSchell