Anknüpfung an Dienstzeit ist keine Altersdiskriminierung
Verfasst: 02.12.2012, 07:37
Anknüpfung an Dienstzeit ist keine Altersdiskriminierung
Urteil des EuGH vom 07.06.2012 - C-132/11 -
Knüpft der Arbeitgeber die Höhe der Entlohnung an die Dienstzeit bei ihm und lässt dabei Berufserfahrung, die der Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen desselben Konzerns erworben hat, außer Acht, stellt dies keine Altersdiskriminierung dar
Aus den Gründen:
Das Landesgericht Innsbruck wollte im Wege der Vorabentscheidung vom EuGH wissen, ob die Klausel, wonach für die Höherstufung – und damit die Höhe des Entgelts – nur die Berufserfahrung bei derselben Luftlinie und nicht bei einer anderen Luftlinie des Konzerns zählt, gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 verstößt.
Der EuGH verneinte eine Ungleichbehandlung wegen des Alters. Die Klausel knüpft ausschließlich an die Dienstzeit beim Arbeitgeber an und damit weder unmittelbar noch mittelbar an das Alter. Auch die Dienstzeit selbst hängt nur vom Einstellungsdatum ab, aber nicht davon, wie alt der Flugbegleiter zu diesem Zeitpunkt ist.
Quelle: Mitteilung vom 01.12.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Urteil des EuGH vom 07.06.2012 - C-132/11 -
Knüpft der Arbeitgeber die Höhe der Entlohnung an die Dienstzeit bei ihm und lässt dabei Berufserfahrung, die der Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen desselben Konzerns erworben hat, außer Acht, stellt dies keine Altersdiskriminierung dar
Aus den Gründen:
Das Landesgericht Innsbruck wollte im Wege der Vorabentscheidung vom EuGH wissen, ob die Klausel, wonach für die Höherstufung – und damit die Höhe des Entgelts – nur die Berufserfahrung bei derselben Luftlinie und nicht bei einer anderen Luftlinie des Konzerns zählt, gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 verstößt.
Der EuGH verneinte eine Ungleichbehandlung wegen des Alters. Die Klausel knüpft ausschließlich an die Dienstzeit beim Arbeitgeber an und damit weder unmittelbar noch mittelbar an das Alter. Auch die Dienstzeit selbst hängt nur vom Einstellungsdatum ab, aber nicht davon, wie alt der Flugbegleiter zu diesem Zeitpunkt ist.
Quelle: Mitteilung vom 01.12.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de