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Betriebsübergang

Verfasst: 01.11.2012, 10:34
von Hasilein
Hallo,

dies ist jetzt keine Frage im Zusammenhang mit Pflege, ich hoffe, mir kann trotzdem jemand weiterhelfen.

Der Arbeitgeber meines Mannes schließt die Videothek zum Jahresende. Dies hat er frühzeitig angekündigt.
Nun hat mein Mann erfahren, dass der Betrieb verkauft wird, es bleibt das gesamte Mobiliar und Inventar (Filme, DVD`s) im Laden, er wird quasi so übernommen.

Nun hat ein Kunde gesagt, es gäbe ein Gesetz das besagt, dass in einem solchen Fall (Schließung und Wiedereröffnung) die Arbeitnehmer vom neuen Besitzer für ein Jahr mit übernommen werden müssten und zwar zu denselben Bedingungen, erst dann würde die Kündigung wirksam werden.

Wo kann ich mich informieren/erst mal einlesen?

Betriebsübergang - einschlägige Vorschriften

Verfasst: 01.11.2012, 13:25
von Herbert Kunst
Hallo Hasilein,
wahrscheinlist ist hier der § 613a BGB - Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang - einschlägig. Siehe unter
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
Siehe auch unter http://tk-it.nrw.verdi.de/weitere_theme ... h_613a_bgb
Ggf. würde ich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einmal ganz allgemein nachfragen. Dort wird man sich auskennen.

Gruß Herbert Kunst

Verfasst: 02.11.2012, 11:24
von Hasilein
Okay, danke erstmal.

Habe ich es also richtig so verstanden, dass wenn der alte Betrieb (eine GmbH) endet, also aufgelöst wird und unwiderruflich endet, der Laden gegen Geld verkauft wird und er alte Besitzer hat nichts mehr damit zu tun - dann hat Widerstand keinen Sinn?

Darf ich nochmal fragen, welche Fragen ich der IHK stellen sollte, um die entsprechenden Antworten zu erhalten?

Betriebsübergang und die zu bedenkenden Rechtsfolgen

Verfasst: 02.11.2012, 15:54
von Herbert Kunst
Hasilein hat geschrieben: Habe ich es also richtig so verstanden, dass wenn der alte Betrieb (eine GmbH) endet, also aufgelöst wird und unwiderruflich endet, der Laden gegen Geld verkauft wird und er alte Besitzer hat nichts mehr damit zu tun - dann hat Widerstand keinen Sinn?
Darf ich nochmal fragen, welche Fragen ich der IHK stellen sollte, um die entsprechenden Antworten zu erhalten?
Hallo Hasilein,
ich bin kein Experte für die aufgeworfenen Fragen. Damit ist wohl das Forum hier überfordert. Daher würde ich in allgemeiner Form bei der IHK nachfragen. Es macht wahrscheinlich Sinn, die konkrete Betroffenheit nicht zu erwähnen, sonst gibt es keine konkrete Antwort (aus Vorsichtsgründen).
Gruß Herbert Kunst