Betriebsübergang
Verfasst: 01.11.2012, 10:34
Hallo,
dies ist jetzt keine Frage im Zusammenhang mit Pflege, ich hoffe, mir kann trotzdem jemand weiterhelfen.
Der Arbeitgeber meines Mannes schließt die Videothek zum Jahresende. Dies hat er frühzeitig angekündigt.
Nun hat mein Mann erfahren, dass der Betrieb verkauft wird, es bleibt das gesamte Mobiliar und Inventar (Filme, DVD`s) im Laden, er wird quasi so übernommen.
Nun hat ein Kunde gesagt, es gäbe ein Gesetz das besagt, dass in einem solchen Fall (Schließung und Wiedereröffnung) die Arbeitnehmer vom neuen Besitzer für ein Jahr mit übernommen werden müssten und zwar zu denselben Bedingungen, erst dann würde die Kündigung wirksam werden.
Wo kann ich mich informieren/erst mal einlesen?
dies ist jetzt keine Frage im Zusammenhang mit Pflege, ich hoffe, mir kann trotzdem jemand weiterhelfen.
Der Arbeitgeber meines Mannes schließt die Videothek zum Jahresende. Dies hat er frühzeitig angekündigt.
Nun hat mein Mann erfahren, dass der Betrieb verkauft wird, es bleibt das gesamte Mobiliar und Inventar (Filme, DVD`s) im Laden, er wird quasi so übernommen.
Nun hat ein Kunde gesagt, es gäbe ein Gesetz das besagt, dass in einem solchen Fall (Schließung und Wiedereröffnung) die Arbeitnehmer vom neuen Besitzer für ein Jahr mit übernommen werden müssten und zwar zu denselben Bedingungen, erst dann würde die Kündigung wirksam werden.
Wo kann ich mich informieren/erst mal einlesen?