Ohrlochstechen bei kleinen Kindern - strafbar?
Verfasst: 02.09.2012, 07:31
Ohrlochstechen bei kleinen Kindern - strafbar?
Unabhängig von den Erörterungen zur Strafbarkeit von Beschneidungen aus rituellen Gründen > viewtopic.php?t=17501 wird jetzt auch - zurecht - über die mögliche Strafbarkeit von anderen körperlichen Eingriffen bei kleinen Kindern ohne medizinischen Hintergrund berichtet. Konkret geht es jetzt um das Ohrlochstecken bei einem dreijährigen Mädchen. Darüber berichten die Medien.
Der Sachverhalt: Einem dreijährigen Mädchen wurden nach dem Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin eines Tattoo-Studios zugesprochen (Entscheidung vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin). Geklagt hatten die Eltern, weil das Kind durch die Schmerzen traumatisiert gewesen sei. Nun will der Richter aber seinerseits die Staatsanwaltschaft informieren. Er ist der Ansicht, dass es als Körperverletzung zu werten sei, wenn Eltern ihrem Kleinkind erlauben, sich Ohrlöcher stechen zu lassen. Unter Umständen droht den Eltern eine Anzeige.
Man darf auf die weiteren Diskussionen und das ggf. in Gang kommende strafrechtliche Verfahren gespannt sein.
Gaby Modig
Unabhängig von den Erörterungen zur Strafbarkeit von Beschneidungen aus rituellen Gründen > viewtopic.php?t=17501 wird jetzt auch - zurecht - über die mögliche Strafbarkeit von anderen körperlichen Eingriffen bei kleinen Kindern ohne medizinischen Hintergrund berichtet. Konkret geht es jetzt um das Ohrlochstecken bei einem dreijährigen Mädchen. Darüber berichten die Medien.
Der Sachverhalt: Einem dreijährigen Mädchen wurden nach dem Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin eines Tattoo-Studios zugesprochen (Entscheidung vor dem Amtsgericht Lichtenberg in Berlin). Geklagt hatten die Eltern, weil das Kind durch die Schmerzen traumatisiert gewesen sei. Nun will der Richter aber seinerseits die Staatsanwaltschaft informieren. Er ist der Ansicht, dass es als Körperverletzung zu werten sei, wenn Eltern ihrem Kleinkind erlauben, sich Ohrlöcher stechen zu lassen. Unter Umständen droht den Eltern eine Anzeige.
Man darf auf die weiteren Diskussionen und das ggf. in Gang kommende strafrechtliche Verfahren gespannt sein.
Gaby Modig