Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg
Das Land Berlin muss einer im September 2009 gestürzten älteren Frau (geboren 1939) Schmerzensgeld zahlen, weil sie auf einem Gehweg, der seit Jahren in schlechtem Zustand ist, hinfiel. Sie erlitt schwere Verletzung im Gesicht sowie Prellungen, außerdem verstauchte sie sich das rechte Handgelenk. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11 - entschieden, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb für den Sturz einstehen muss. Das Argument, angesichts der tiefen Löcher hätte jeder Fußgänger die Stolpergefahr erkennen müssen, ließ der BGH nicht gelten. Es sei auch nicht nachgewiesen, dass die prekäre Finanzlage Berlins eine Reparatur unmöglich gemacht habe.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.07.2012 - III ZR 240/11 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 1&nr=61092
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ....
Moderator: WernerSchell
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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ....
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