Lesereihe „Starke Frauen“ der SFK Berlin
Am 17. April 2012 mit
Brigitte Heinisch:
Über das Recht, Missstände
anzuzeigen
Die Stadtfrauenkonferenz Berlin lädt
zur 2. Lesung im Rahmen ihrer
diesjährigen Lesereihe „Starke Frauen“.
Die kämpferische Altenpflegerin
Brigitte Heinisch liest aus ihrem Buch
„Altenpflegerin schlägt Alarm. Über das
Recht, Missstände anzuzeigen“.
Heinisch prangert den Pflegenotstand an: Mit
sieben Kolleg_innen erstattete sie
Überlastungsanzeige gegen den Berliner
Arbeitgeber Vivantes GmbH. Es folgte ein
Machtspiel mit Kündigungen und Mobbing.
Doch Heinisch gab nicht auf und hat im Juni
2011 vor dem Europäischen Gerichtshof Recht
erhalten. - Es geht um Menschenwürde für alte
Menschen genauso wie für das Pflegepersonal.
Das Buch macht Mut sich gegen Missstände zu
wehren.
Wo: Nachbarschaftshaus Urbanstraße
21, 10967 Berlin (Bus M41
Geibelstraße oder U7 Südstern)
Wann: Dienstag, den 17. April 2012,
19 Uhr
Infos und Kontakt zur Stadtfrauenkonferenz
Berlin: sfk.berlin@hotmail.de
Pflegemissstände anzeigen - Brigitte Heinisch liest
Moderator: WernerSchell
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Altenpflegerin schlägt Alarm - Buchtipp
Buchtipp!
Brigitte Heinisch / Benedikt Hopmann:
Altenpflegerin schlägt Alarm
Über das Recht, Missstände anzuzeigen

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/al ... _alarm.php
Brigitte Heinisch / Benedikt Hopmann:
Altenpflegerin schlägt Alarm
Über das Recht, Missstände anzuzeigen

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/al ... _alarm.php
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
Arbeitsrecht
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.
Von Caroline Freisfeld
Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
..... (weiter lesen)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 38998.html
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung
11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.
Von Caroline Freisfeld
Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
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Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
Arbeitsrecht
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
.... (mehr)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
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http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html
Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung
Rechtsexperten: Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung
Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
.... (mehr)
http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... rst-gewiss
Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
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