Fristlose Kündigung von Pflegekräften
Verfasst: 12.04.2012, 15:02
Fristlose Kündigung von Pflegekräften
Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat am 12.08.2011 und am 19.08.2011 die fristlose Kündigung zweier Pflegekräfte in Heimen für behinderte Menschen ermöglicht.
Eine Heimeinrichtung hatte die Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf sie eine Tätlichkeit gegenüber einer Bewohnerin vor, der anderen warf sie vor, fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht zu haben. Diese habe es auch entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Zudem habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.
Beide Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an und gelangte zu der Überzeugung, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige – fristlose – Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliegt. Gegen diese Entscheidungen ist eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.
Arbeitsgericht Neunkirchen
Beschluss vom 12.08.2011 – 4 BV 8/11
Beschluss vom 19.08.2011 – 2 BV 2/11
Quelle:
http://www.arbeitsgerichte.saarland.de/10653_10657.htm
Dazu ein Medienbericht vom 09.04.2012:
Pflege: Gewalt ist Kündigungsgrund
Neunkirchen -Wird eine Pflegekraft in einem Heim handgreiflich, kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn eine Pflegekraft in einem Heim falsche Medikamente verabreicht und hinterher versucht, den Vorfall zu vertuschen. Das hat das Arbeitsgericht Neunkirchen in zwei Verfahren entschieden.
.... (mehr)
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... gungsgrund
Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat am 12.08.2011 und am 19.08.2011 die fristlose Kündigung zweier Pflegekräfte in Heimen für behinderte Menschen ermöglicht.
Eine Heimeinrichtung hatte die Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf sie eine Tätlichkeit gegenüber einer Bewohnerin vor, der anderen warf sie vor, fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht zu haben. Diese habe es auch entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Zudem habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.
Beide Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an und gelangte zu der Überzeugung, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige – fristlose – Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliegt. Gegen diese Entscheidungen ist eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.
Arbeitsgericht Neunkirchen
Beschluss vom 12.08.2011 – 4 BV 8/11
Beschluss vom 19.08.2011 – 2 BV 2/11
Quelle:
http://www.arbeitsgerichte.saarland.de/10653_10657.htm
Dazu ein Medienbericht vom 09.04.2012:
Pflege: Gewalt ist Kündigungsgrund
Neunkirchen -Wird eine Pflegekraft in einem Heim handgreiflich, kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn eine Pflegekraft in einem Heim falsche Medikamente verabreicht und hinterher versucht, den Vorfall zu vertuschen. Das hat das Arbeitsgericht Neunkirchen in zwei Verfahren entschieden.
.... (mehr)
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... gungsgrund