Flexible Arbeitsverträge vs. Arbeitszeitkonten
Verfasst: 06.03.2012, 07:34
Personalmanagement Teil 8: Flexible Arbeitsverträge vs. Arbeitszeitkonten
Der größte Teil der Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten mit Arbeitsverträgen in denen feste Sollstunden vorgegeben sind und verwalten Plus- und Minusstunden in Arbeitszeitkonten.
Im Hinblick auf den zunehmend wachsenden Personalmangel ist zu befürchten, dass viele Einrichtungen die vorhandenen Mitarbeiter mehr arbeiten lassen müssen, sie also Plusstunden aufbauen. Die Gefahr, die von Arbeitszeitkonten ausgeht ist, dass die Plusstunden nicht zeitnah abgebaut werden können und die Mehrstunden nicht beziffert werden.
Mehrarbeitsstunden sind Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern. Dieses Darlehen muss zwingend exakt beziffert werden, damit das Unternehmen weis, wie viel Lohn es den Mitarbeitern noch schuldet. Denn notfalls muss dieses Geld in Barreserven vorhanden sein, nämlich dann, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Hier wird man um die Auszahlung nicht umhin kommen. Arbeitszeitkonten sind nur dann wirklich funktionsfähig, wenn die Mehrstunden genau berechnet werden und das Unternehmen eine Liquiditätsrücklage in gleicher Höhe bildet.
Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Zudem verursachen Mehrarbeitsstunden nicht nur ein monitäres Problem, sie setzen zudem den Mitarbeitern mitunter starken Belastungen aus. Zum Einen geht es um physische Belastungen, hier ist die Einsatzleitung gefragt, darauf zu achten, dass Mehrarbeitsstunden entsprechend auf alle oder zumindest viele Mitarbeiter verteilt werden. Zum Anderen verursachen Mehrstunden, die nicht zeitnah „abgefeiert“ werden können, eine psychische Belastung. Diese ist oft höher als die physische. Ein Block von Überstunden vor sich her zu schieben, ohne wirkliche Aussicht auf Ausgleich, birgt die Gefahr, dass Mitarbeiter krank werden oder sich nach anderen Arbeitgebern umsehen.
Die Lösung liegt in flexiblen, stundenbasierten Arbeitsverträgen. Praktisch sieht das so aus, dass jeder (neue) Mitarbeiter einen Vertrag erhält, in dem es eine festgelegte Wochenarbeitszeit gibt z. B. 30 Stunden und einen flexiblen Anteil, der entweder benannt werden kann (z. B. 10 Stunden) oder auch offen gelassen werden kann. Als praxistauglich hat sich eine Flexibilisierung von 25% der Arbeitszeit herausgestellt.
Obwohl „zu viele“ Mehrstunden als Last empfunden werden, bevorzugen Mitarbeiter jedoch, ein gewisses „Polster“ an Mehrstunden angespart zu haben, um auch mal bei entsprechendem Bedarf frei nehmen zu können. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, sollte es jedem Mitarbeiter ermöglicht werden, begrenzt auf eine Wochenarbeitszeit, Mehrstunden anzusparen. Ein Mitarbeiter, der einen Vertrag auf 30 Stunden + Mehrstunden hat, darf also bis zu 30 Stunden ansparen um sie in Freizeit ausgleichen zu lassen. Ab der 31sten Stunde werden die Mehrstunden jedoch im Folgemonat ausgezahlt.
Durch die Auszahlung bleiben die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern in einem überschaubaren Rahmen und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs ist gegeben. Auch wenn Mitarbeiter grundsätzlich lieber Freizeitausgleich wünschen, so ist doch mit der Auszahlung der Mehrstunden, auch im Kopf der Mitarbeiter, die Schuld getilgt.
Als weiteren Vorteil dieser Flexibilisierung addiert sich noch die drastisch gesenkte Gefahr auf Minusstunden dazu. Wenn der Mitarbeiter regelhaft 40 Stunden arbeitet und die Auftragslage sich, wider erwarten, verschlechtern sollte, kann die Arbeitsleistung bis auf 30 Stunden zurückgefahren werden. Das ist liquiditätsschonend für das Unternehmen und arbeitsplatzerhaltend für die Mitarbeiter.
Dieses Konzept beinhaltet eine Veränderung der Arbeitsverträge. Hier ist also guter Rat sinnvoll.
Dies war der letzte Teil aus der Reihe Personalmanagement.
Gerne sind wir bei der Erstellung und Umsetzung der flexiblen Arbeitsverträge oder anderen Konzepten aus dem Personalbereich behilflich.
Sie können alle Teile unter http://www.uw-b.de im Bereich UW – Aktuell -> aktuelle Meldungen nachlesen.
Quelle: Mitteilung vom 05.03.2012
Ralph Wißgott
Unternehmensberatung Wißgott
Getreidering 3
29308 Winsen
Tel: 05143 / 669627
Fax: 05143 / 6690834
Mob: 0171 / 1438383
mailto: rw@uw-b.de
http://www.uw-b.de
Zu guter letzt: Wußten Sie schon, dass Psychiater doppelt so oft Selbstmord begehen wie ihre Patienten?
Textvorstellung mit Genehmigung des Unternehms!
Der größte Teil der Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten mit Arbeitsverträgen in denen feste Sollstunden vorgegeben sind und verwalten Plus- und Minusstunden in Arbeitszeitkonten.
Im Hinblick auf den zunehmend wachsenden Personalmangel ist zu befürchten, dass viele Einrichtungen die vorhandenen Mitarbeiter mehr arbeiten lassen müssen, sie also Plusstunden aufbauen. Die Gefahr, die von Arbeitszeitkonten ausgeht ist, dass die Plusstunden nicht zeitnah abgebaut werden können und die Mehrstunden nicht beziffert werden.
Mehrarbeitsstunden sind Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern. Dieses Darlehen muss zwingend exakt beziffert werden, damit das Unternehmen weis, wie viel Lohn es den Mitarbeitern noch schuldet. Denn notfalls muss dieses Geld in Barreserven vorhanden sein, nämlich dann, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Hier wird man um die Auszahlung nicht umhin kommen. Arbeitszeitkonten sind nur dann wirklich funktionsfähig, wenn die Mehrstunden genau berechnet werden und das Unternehmen eine Liquiditätsrücklage in gleicher Höhe bildet.
Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus. Zudem verursachen Mehrarbeitsstunden nicht nur ein monitäres Problem, sie setzen zudem den Mitarbeitern mitunter starken Belastungen aus. Zum Einen geht es um physische Belastungen, hier ist die Einsatzleitung gefragt, darauf zu achten, dass Mehrarbeitsstunden entsprechend auf alle oder zumindest viele Mitarbeiter verteilt werden. Zum Anderen verursachen Mehrstunden, die nicht zeitnah „abgefeiert“ werden können, eine psychische Belastung. Diese ist oft höher als die physische. Ein Block von Überstunden vor sich her zu schieben, ohne wirkliche Aussicht auf Ausgleich, birgt die Gefahr, dass Mitarbeiter krank werden oder sich nach anderen Arbeitgebern umsehen.
Die Lösung liegt in flexiblen, stundenbasierten Arbeitsverträgen. Praktisch sieht das so aus, dass jeder (neue) Mitarbeiter einen Vertrag erhält, in dem es eine festgelegte Wochenarbeitszeit gibt z. B. 30 Stunden und einen flexiblen Anteil, der entweder benannt werden kann (z. B. 10 Stunden) oder auch offen gelassen werden kann. Als praxistauglich hat sich eine Flexibilisierung von 25% der Arbeitszeit herausgestellt.
Obwohl „zu viele“ Mehrstunden als Last empfunden werden, bevorzugen Mitarbeiter jedoch, ein gewisses „Polster“ an Mehrstunden angespart zu haben, um auch mal bei entsprechendem Bedarf frei nehmen zu können. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, sollte es jedem Mitarbeiter ermöglicht werden, begrenzt auf eine Wochenarbeitszeit, Mehrstunden anzusparen. Ein Mitarbeiter, der einen Vertrag auf 30 Stunden + Mehrstunden hat, darf also bis zu 30 Stunden ansparen um sie in Freizeit ausgleichen zu lassen. Ab der 31sten Stunde werden die Mehrstunden jedoch im Folgemonat ausgezahlt.
Durch die Auszahlung bleiben die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern in einem überschaubaren Rahmen und die Möglichkeit des Freizeitausgleichs ist gegeben. Auch wenn Mitarbeiter grundsätzlich lieber Freizeitausgleich wünschen, so ist doch mit der Auszahlung der Mehrstunden, auch im Kopf der Mitarbeiter, die Schuld getilgt.
Als weiteren Vorteil dieser Flexibilisierung addiert sich noch die drastisch gesenkte Gefahr auf Minusstunden dazu. Wenn der Mitarbeiter regelhaft 40 Stunden arbeitet und die Auftragslage sich, wider erwarten, verschlechtern sollte, kann die Arbeitsleistung bis auf 30 Stunden zurückgefahren werden. Das ist liquiditätsschonend für das Unternehmen und arbeitsplatzerhaltend für die Mitarbeiter.
Dieses Konzept beinhaltet eine Veränderung der Arbeitsverträge. Hier ist also guter Rat sinnvoll.
Dies war der letzte Teil aus der Reihe Personalmanagement.
Gerne sind wir bei der Erstellung und Umsetzung der flexiblen Arbeitsverträge oder anderen Konzepten aus dem Personalbereich behilflich.
Sie können alle Teile unter http://www.uw-b.de im Bereich UW – Aktuell -> aktuelle Meldungen nachlesen.
Quelle: Mitteilung vom 05.03.2012
Ralph Wißgott
Unternehmensberatung Wißgott
Getreidering 3
29308 Winsen
Tel: 05143 / 669627
Fax: 05143 / 6690834
Mob: 0171 / 1438383
mailto: rw@uw-b.de
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Zu guter letzt: Wußten Sie schon, dass Psychiater doppelt so oft Selbstmord begehen wie ihre Patienten?
Textvorstellung mit Genehmigung des Unternehms!