Arbeitszeitgesetz - ein Wunschkonzert?
Verfasst: 15.02.2012, 21:20
Ein Mitarbeiter der Dauernachtwache hatte Sonntag auf Montag Nachtwache bis einschließlich kommenden Freitag.
Am Montagmorgen nahm er von 9:00h bis 17:00h an einer internen Fortbildung teil.
Das heisst er hatte um 7:00h Dienstschluss, hat eine Stunde geschlafen, hat die Fortbildung mitgemacht und ist am selben Abend wieder in die Nachtwache.
Trotz mehrerer Proteste hat die Leitung dies toleriert und der Kollege wurde noch gebauchpinselt und für seinen "Einsatz" gelobt.
Die Mehrheit der Mitarbeiter, mich eingeschlossen sind der Meinung, dass es sich hier um einen klaren Verstoss gegen das Arbeitsschutzgesetz/Ruhezeiten handelt. Unser Arbeitgeber weiss das und hätte aus Fürsorge den Kollegen nach Hause zum Schlafen schicken müssen.
Für diese Gesetze haben andere Leute jahrelang gekämpft und nun werden Leute gegeneinander ausgespielt und eine Farce daraus gemacht: Guter Kollege, kommt obwohl er Nachtwache hatte, was für ein Einsatz!
Leider haben wir keinen Betriebsrat mehr.
Aber uns bewegt trotzdem die Frage, ist dieses Gesetz eine Pflicht, hätte der Arbeitgeber reagieren müssen oder liegt es tatsächlich in der Hand des betroffenen Arbeitnehmers. Also durfte der betroffene Kollege sich diesen Marathon wirklich zumuten?
Sind die Ruhezeiten nun Pflicht oder nur "Wahlpflicht"?
Am Montagmorgen nahm er von 9:00h bis 17:00h an einer internen Fortbildung teil.
Das heisst er hatte um 7:00h Dienstschluss, hat eine Stunde geschlafen, hat die Fortbildung mitgemacht und ist am selben Abend wieder in die Nachtwache.
Trotz mehrerer Proteste hat die Leitung dies toleriert und der Kollege wurde noch gebauchpinselt und für seinen "Einsatz" gelobt.
Die Mehrheit der Mitarbeiter, mich eingeschlossen sind der Meinung, dass es sich hier um einen klaren Verstoss gegen das Arbeitsschutzgesetz/Ruhezeiten handelt. Unser Arbeitgeber weiss das und hätte aus Fürsorge den Kollegen nach Hause zum Schlafen schicken müssen.
Für diese Gesetze haben andere Leute jahrelang gekämpft und nun werden Leute gegeneinander ausgespielt und eine Farce daraus gemacht: Guter Kollege, kommt obwohl er Nachtwache hatte, was für ein Einsatz!
Leider haben wir keinen Betriebsrat mehr.
Aber uns bewegt trotzdem die Frage, ist dieses Gesetz eine Pflicht, hätte der Arbeitgeber reagieren müssen oder liegt es tatsächlich in der Hand des betroffenen Arbeitnehmers. Also durfte der betroffene Kollege sich diesen Marathon wirklich zumuten?
Sind die Ruhezeiten nun Pflicht oder nur "Wahlpflicht"?